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Todesursachen

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Anzahl Veränderung zum Vorjahr in % Durchschnittliches Sterbealter
Sterbefälle 60.066 -6,7 80,3
Todesursache: Krankheiten des Kreislaufsystems 23.676 0,5 83,8
Todesursache: bösartige Neubildungen  12.690 0,5 75,4
Todesursache: Psychische und
Verhaltensstörungen
3.542 15,0 84,8
Todesursache: Covid-19 3.002 -66,5 82,5

Letzte Aktualisierung: 08.11.2023

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: November 2023
Nächster Berichtsstand: Dezember 2023; voraussichtlich verfügbar: 30.04.2024

Monatsdaten für 2022

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2024

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Gestorbene nach Todesursachen (A IV 3)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2021, voraussichtlich verfügbar: März - April 2024

Selbsttötungen (A IV 10)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: März 2025

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Gesund­heits­bericht­erstat­tung (GBE) des Bundes

Statistikerläuterungen

Todesursachenstatistik

Auf der Basis der Todesursachenstatistik können wichtige Indikatoren wie vermeidbare Sterbefälle, Sterbeziffer und verlorene Lebensjahre ermittelt werden. Darauf aufbauend ist die Todesursachenforschung möglich, aus deren Ergebnissen zukünftige Handlungsabläufe und Strategien, beispielweise für die Gesundheitspolitik, abgeleitet werden können.

Aufgabe der Todesursachenstatistik ist es eine Übersicht über die vorherrschenden Todesursachen der Wohnbevölkerung im Freistaat Sachsen nach regionaler Gliederung zu geben. Es werden alle Krankheiten, Leiden oder Verletzungen der Verstorbenen, die entweder zum Tode führten oder beitrugen, von den Ärzten rückwirkend bis zu dem Grundleiden auf dem Leichenschauschein festgehalten. Das jeweilige Grundleiden wird in den Statistischen Landesämtern als Todesursache erfasst und verschlüsselt. Die Erfassung erfolgt fortlaufend. Das Datenmaterial wird monatlich aufbereitet und jährlich ausgewertet.

Monatliche Berichterstattung in der Todesursachenstatistik

Durch die monatliche Berichterstattung in der Todesursachenstatistik kann bei erhöhtem Bedarf an aktuellen Daten – wie z. B. während der Corona-Pandemie – die saisonale Sterblichkeit an bestimmten Erkrankungen durch vorläufige monatliche Daten abgebildet werden.

In den Statistischen Landesämtern wird anhand der Angaben auf der Todesbescheinigung unter Anwendung des komplexen Regelwerks der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme (ICD-10) das Grundleiden bestimmt. Es ist definiert als »a) die Krankheit oder Verletzung, die den Ablauf der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände auslöste, oder b) die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die den tödlichen Ausgang verursachten« (vgl. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (Hrsg.) (2015): ICD-10. Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision – WHO-Ausgabe – Version 2016. Band 2 – Regelwerk).

Die monatlichen Berichte in der Todesursachenstatistik stellen vorläufige Daten dar. Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und sind daher nicht immer vollständig. Die Monatsberichte der Todesursachenstatistik stellen fortlaufend revidierte und vervollständigte Ergebnisse dar, d. h. die Qualität der Berichte wird zu einem späteren Veröffentlichungsdatum, bei dem der Vollständigkeitsgrad höher ist, immer besser. Es handelt sich dabei aber grundsätzlich um vorläufige Daten. Zeitlich verzögerte Nachmeldungen, der späte Versand von Todesbescheinigungen oder Korrekturen z. B. des Wohnortes oder des Geschlechts können erst mit der Zeit – also mit späteren Veröffentlichungen – integriert und korrigiert werden.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Monatsberichte lediglich auf Bundesebene und zwar für jene Monate, für die mindestens 50 Prozent der Sterbefälle in Deutschland mit einer Todesursache signiert wurden. Die Länder haben sich darüber verständigt, ihre Ergebnisse auf Landesebene erst ab einem Bearbeitungsstand von 80 Prozent zu veröffentlichen. Dabei werden die vorläufigen Ergebnisse der monatlichen Sterbefallstatistik zugrunde gelegt So soll sichergestellt werden, dass mögliche Abweichungen zur später veröffentlichten Jahresstatistik möglichst gering ausfallen.

Es wird ein reduzierter Merkmalskranz veröffentlicht. Dieser enthält die unikausale Ausweisung des Grundleidens, also jene Erkrankung, »an« der die Person verstorben ist. Dabei wurden als Grundleiden die wichtigsten ICD-Kapitel, Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen so ausgewählt, dass sie möglichst komprimiert die wichtigsten Aspekte der Todesursachenstatistik einschließlich Corona-relevanter Diagnosen abbildet. Zusätzlich werden alle Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 ausgewiesen. Somit enthalten die Monatsberichte sowohl Sterbefälle, in denen COVID-19 das Grundleiden darstellt (»an« COVID-19 Verstorbene), als auch nachrichtlich jene Sterbefälle, bei welchen COVID-19 eine Begleiterkrankung war (»mit« COVID-19 Verstorbene). Ab 2021 erfolgt eine zusätzliche Untergliederung der durch Covid-19 Verstobenen nach den ICD-Klassifikationen U08 – U12.

Um ein regional korrektes Mortalitätsgeschehen abzubilden, wird auch für die Monatsberichte der Todesursachenstatistik ein Länderaustausch vorgenommen. Sterbefälle, bei denen der Sterbeort nicht im Bundesland ihres Wohnortes liegt, werden in das Bundesland ihres Wohnortes verschoben.

Die Ausweisung der monatlichen Berichterstattung der Todesursachenstatistik orientiert sich am Berichtsmonat der Sterbefallstatistik. In einzelnen Ländern kann es dabei auch zu Veröffentlichungen der monatlichen Berichte auf Basis des Sterbemonats kommen. Der Berichtsmonat entspricht in der Regel dem Sterbemonat (Ereignismonat).

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Grundleiden

Für die unikausale Todesursachenstatistik wird bei Angabe von zwei oder mehr den Tod verursachenden Leiden auf der Todesbescheinigung das sogenannte Grundleiden als Todesursache ausgewählt. Das Grundleiden entspricht

  • der Krankheit oder Verletzung, die den Ablauf der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände auslöste, oder
  • den Umständen des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die den tödlichen Ausgang verursachten.

ICD-10

Grundlage der systematischen Ergebnisdarstellung der Todesursachenstatistik bildet die 10. Revision der »Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme« (ICD-10). Diese wurde 1998 in Deutschland eingeführt und löste damit die seit 1979 gültige ICD-9 ab.

Mit der 10. Revision erfolgte eine notwendige Anpassung an den medizinischen Kenntnisstand.

Nichtnatürliche Todesursachen

Die Erfassung der an nichtnatürlichen Todesursachen (Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen) verstorbenen Personen erfolgt im Rahmen der Todesursachenstatistik durch die Verschlüsselung:

  • der medizinischen Diagnose des Schadens oder seiner Komplikation
  • des Zustandekommens (äußere Ursache) des Schadens und des Ortes des Ereignisses
  • der Unfallkategorie.

Folgende Unfallkategorien sind möglich:

1 = Arbeitsunfall
2 = Schulunfall
3 = Verkehrsunfall
4 = Häuslicher Unfall
5 = Sport- und Spielunfall
6 = Sonstiger Unfall

Vorsätzliche Selbstbeschädigung

Als Verstorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung werden die Personen erfasst, bei denen der die ärztliche Leichenschau durchführende Arzt bei der Feststellung der Todesursache zweifelsfrei eine Selbsttötung ermittelt und auf dem Totenschein dokumentiert hat.

Für die Todesursachenstatistik werden entsprechend des Kapitels XX der ICD-10 (Äußere Ursache von Morbidität und Mortalität) die Code-Nummern X60 – X84 für Vorsätzliche Selbstbeschädigung ausgewertet.

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