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Aktuelle Meldungen

Neue statistische Publikation: „Im Blickpunkt: CO2-Bilanz im Freistaat Sachsen“

12.06.2025

Im Freistaat Sachsen ergaben sich im Berichtsjahr 2022 auf Basis des Primärenergieverbrauchs energiebedingte CO2-Emissionen in Höhe von fast 51 Millionen Tonnen. Dies geht aus der neuen Kurzpublikation »Im Blickpunkt: CO2-Bilanz im Freistaat Sachsen« hervor.

Wussten Sie beispielsweise, dass… 

  • im Berichtsjahr 2022 im Durchschnitt auf jede Sächsin bzw. jeden Sachsen rund 12,5 Tonnen CO2 aus energiebedingten Emissionen entfielen (Deutschland: 7,8 Tonnen CO2 je Einwohnerinnen und Einwohner)1)?
  • der Umwandlungsbereich, welcher der Erzeugung von Strom und Fernwärme dient, in Sachsen 2022 etwas mehr als zwei Drittel der Emissionen umfasste?
  • gut jede siebte energiebedingte Emission von Kohlenstoffdioxid im Freistaat auf den Verbrauch von Gasen zurückzuführen war und die Emissionen aus dem Verbrauch von Gasen im Vergleich zum Vorjahr um gut 10 Prozent zurückgingen?
  • der sächsische Verkehrssektor im Jahr 2022 durch den Verbrauch fossiler Energieträger mit 7,6 Millionen Tonnen CO2 4 Prozent mehr Emissionen als im Vorjahr verursachte?
  • die Emissionen dieses Sektors zu mehr als 70 Prozent auf den Verbrauch von Otto- und Dieselkraftstoffen basierten?

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1) Datenquelle: Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder.

Daten sind nur für das Land Sachsen erhältlich.

 

Registerzensus: Statistisches Landesamt testet Wohnsitzanalyse

11.06.2025

Ab Juni 2025 werden im Rahmen der sogenannten »Wohnsitzanalyse« deutschlandweit 100.000 Personen (darunter 5.000 Personen in Sachsen) durch die Statistischen Ämter der Länder angeschrieben und um Auskunft über ihre Hauptwohnung zum Stichtag 15. Mai 2022 gebeten. 
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erproben bis August 2025 ein neues Verfahren für einen zukünftigen Registerzensus in Deutschland. Daten sollen soweit wie möglich aus vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik gewonnen, automatisiert zusammengeführt und aufbereitet werden. Ziel ist, Befragungen zu reduzieren und die Bevölkerung zu entlasten. Bei der Durchführung des Zensus im Jahr 2022 in Deutschland wurde die amtliche Bevölkerungszahl auf Basis der Daten der Melderegister ermittelt und unter anderem mit Angaben von Bürgerinnen und Bürgern aus einer Stichprobenerhebung ergänzt. 
Zur Ermittlung wohnortgenauer Bevölkerungszahlen ist auch beim neuen Verfahren die eindeutige Bestimmung einer Hauptwohnung für jede Person notwendig. Allerdings kann in einzelnen Fällen maschinell keine eindeutige Festlegung der Hauptwohnung vorgenommen werden. Im Rahmen der Wohnsitzanalyse werden diese Personen daher postalisch durch die Statistischen Ämter der Länder angeschrieben und danach befragt. Die Teilnahme an dieser Befragung ist gesetzlich verpflichtend.
Personen, die zur Meldung für die Wohnsitzanalyse aufgefordert wurden, können dies schnell und bequem online erledigen. Die Beantwortung des Fragebogens dauert circa fünf Minuten. Er enthält Fragen zur Hauptwohnung und ggf. noch weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden auch bei der Wohnsitzanalyse alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen befolgt. 

 

Reallöhne in Sachsen im 1. Quartal 2025 moderat gestiegen

10.06.2025

Der durchschnittliche Reallohn in Sachsen lag im 1. Quartal 2025 um 1,4 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die inflationsbereinigte Lohnsteigerung ergab sich aus dem Anstieg der Nominallöhne um 3,9 Prozent und der Teuerungsrate des sächsischen Verbraucherpreisindex von 2,4 Prozent innerhalb dieses Zeitraums.
Insgesamt waren in Sachsen seit dem 2. Quartal 2023 steigende Reallöhne festzustellen. Im 1. Quartal 2024 wurde noch ein Wachstum der Reallöhne in Sachsen um 3,1 Prozent verzeichnet. Die seither abgeschwächte Dynamik ergibt sich hauptsächlich daraus, dass die Nominallohnsteigerungen im Jahresverlauf 2024 geringer ausfielen.
Die im Dezember 2024 ausgelaufene Inflationsausgleichsprämie sowie die in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen prägten die Entwicklung der letzten Quartale maßgeblich.

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Hinweis:
Die Inflationsausgleichsprämie war eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gewähren konnten. Sie war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und sollte die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abfedern. Die Inflationsausgleichsprämie wurde in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex bildet die durchschnittliche Entwicklung der Verbraucherpreise ab und wird auch als Teuerungs- oder Inflationsrate bezeichnet.

Daten sind für das Land Sachsen erhältlich.

 

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