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Lohn- und Einkommensteuerpflichtige erzielten in Sachsen knapp 77 Milliarden Euro Gesamteinkünfte
16.09.2025
Im Jahr 2021 erzielten die 2,1 Millionen sächsischen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Gesamteinkünfte von 76,7 Milliarden Euro. Darauf wurden von der sächsischen Finanzverwaltung insgesamt 11,2 Milliarden Euro Lohn- und Einkommensteuer festgesetzt. Die Zahl der Steuerpflichtigen nahm im Vergleich zum Steuerjahr 2020 um 1,6 Prozent zu. Die Gesamteinkünfte stiegen um 3,6 Milliarden Euro bzw.
4,9 Prozent. Die festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer erhöhte sich um 0,4 Milliarden Euro bzw. 4,1 Prozent.
Für das Steuerjahr 2021 ergaben sich nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes durchschnittliche Einkünfte je Steuerpflichtigen von rund 36.700 Euro. Die Lohn- und Einkommensteuer je Steuerpflichtigen lag im Durchschnitt bei 6.600 Euro.
In Sachsen erzielten gut 22 Prozent der Steuerpflichtigen weniger als 15.000 Euro an Jahreseinkünften. Diese waren überwiegend steuerfrei. Des Weiteren erreichten 35 Prozent aller sächsischen Steuerpflichtigen Jahreseinkünfte zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Auf diese entfielen 21 Prozent der Gesamteinkünfte und 8,8 Prozent der festgesetzten Lohn- und Einkommensteuer. Gut 42 Prozent aller Steuerpflichtigen verfügten über Einkünfte von mehr als 30.000 Euro. Zusammen erzielten diese Steuerpflichtigen 74 Prozent der Gesamteinkünfte und trugen ungefähr 91 Prozent zur Lohn- und Einkommensteuer bei.
Im Steuerjahr 2021 gab es in Sachsen 599 Steuerpflichtige mit Jahreseinkünften von mindestens einer Million Euro. Insgesamt entrichteten die Einkommensmillionäre 484 Millionen Euro und somit 4,3 Prozent der in Sachsen festgesetzten Lohn- und Einkommensteuer.
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Zusammen veranlagte Personen werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die zeitliche Verzögerung zwischen dem Steuerjahr 2021 und der Ergebnisbereitstellung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik beruht auf der langen steuerlichen Veranlagungsdauer.
Daten sind für das Land Sachsen sowie Kreisfreie Städte, Landkreise und teilweise Gemeinden erhältlich.
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- Mehr Daten und Fakten zum Thema Lohn- und Einkommensteuer Weiterführender Link
Zum Tag der Ozonschicht: Wie setzen sächsische Wirtschaftsunternehmen Klimaschutzvorgaben um?
15.09.2025
Noch vor zehn Jahren (2015) wurden von Unternehmen mit Sitz in Sachsen mehr als 688 Tonnen potentiell klimawirksame Stoffe aus der Gruppe der Fluorkohlenwasserstoffe (F-Gase) mit einem Treibhauspotenzial von fast 1,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten verwendet. Bis 2023 verringerten die sächsischen Unternehmen die Menge eingesetzter Stoffe um 52,5 Prozent auf 327 Tonnen und folglich das Treibhauspotenzial um 48,2 Prozent auf 928 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.
Der Einsatz potentiell klimawirksamer Stoffe konzentriert sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche. Von Unternehmen in folgenden fünf Wirtschaftsbereichen wurden und werden ca. 95 Prozent der erfassten F-Gase verwendet: »Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen«, »Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe«, »Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen«, »Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen« und »Maschinenbau«.
In der Phase down der F-Gas-Verordnung gibt es Ausnahmeregelungen für die Halbleiterindustrie. Deshalb ist bei der »Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen« kein Rückgang des Treibhauspotenzials, sondern infolge des Aufschwungs der Halbleiterindustrie ein Anstieg (+14,5 Prozent von 2015 bis 2023) zu beobachten. Unternehmen, die den übrigen Wirtschaftsbereichen zugeordnet werden, konnten indes das Treibhauspotenzial verwendeter F-Gase im gleichen Zeitraum um 79,0 Prozent von 1,2 Millionen auf rund 252.500 Tonnen CO2-Äquivalente senken.
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Hinweise: Das Abkommen von Montreal (1987) diente dem Schutz der Ozonschicht durch das Vermeiden von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW). In der Konsequenz wurden vermehrt Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW, FKW) verwendet, die zwar die Ozonschicht nicht angreifen, aber im Falle einer Freisetzung zum Teil stark zum Treibhauseffekt beitragen könnten. Mit der F‑Gas-Verordnung (2014) setzte die EU das Kyoto-Protokoll (2005) mit Zielvorgaben für den Treibhausgasausstoß in europäisches Recht um. Geregelt wurde in der »Phase down«, dass ab 2015 das Treibhauspotenzial in Verkehr gebrachter F-Gase in der Europäischen Union zeitlich gestaffelt immer stärker limitiert wird.
In der Wirtschaft finden F-Gase insbesondere als Kältemittel in Klimaanlagen, als Ätzmittel vor allem in der Halbleiterindustrie sowie als Treibmittel Anwendung.
Das Treibhauspotenzial eines Stoffes beschreibt den theoretischen Einfluss auf den Treibhauseffekt im Falle der Freisetzung. Zur Vergleichbarmachung des Treibhauspotentials der verschiedenen Stoffe erfolgt eine Umrechnung in CO2-Äquivalente.
Daten sind für das Land Sachsen erhältlich.
- Medieninformation 122/2025 (*.pdf, 0,12 MB) Download der Medieninformation (Pressemitteilung) als Druckversion, Datei ist nicht barrierefrei
Tag der Wohnungslosen am 11. September 2025: Mehr Informationen für Sachsen im neuen Blickpunkt
10.09.2025
Die Zahl der gemeldeten Wohnungslosen in Sachsen lag 20221) bei 1.665 Personen und nahm seitdem kontinuierlich zu. So wurden zum Stichtag 31. Januar 2025 insgesamt 6.885 Personen aufgrund von Wohnungslosigkeit Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Als Grund vermutet das Statistische Bundesamt dabei eine verbesserte Datenmeldung durch Berichtspflichtige.
Die meisten untergebrachten Personen waren Alleinstehende. Mit 49 Prozent machten diese Personen fast die Hälfte aller untergebrachten Wohnungslosen aus.
Dabei kamen auf eine weibliche 2,2 männliche Personen. Bei wohnungslosen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit war das Verhältnis mit 1 zu 3,3 nochmals stärker ausgeprägt als bei Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit 1 zu 2,0. Insgesamt hatten
5.615 Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Diese und weitere Informationen werden anlässlich des 11. Septembers, dem Tag der Wohnungslosen, in einem neuen »Im Blickpunkt« zum Thema veröffentlicht.
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1) Die Wohnungslosenstatistik wurde 2022 erstmalig erhoben und erfasst wohnungslose Personen, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Trägern von Sozialleistungen zur Verfügung gestellte Wohnräume oder Übernachtungsmöglichkeiten nutzten. Nicht einbezogen wurden Personen, die bei Freunden, Familie oder Bekannten unterkamen, sowie Obdachlose, die ohne Unterkunft auf der Straße lebten.
Daten Land Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.
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- Mehr Daten und Fakten zum Thema Wohnungslosigkeit Weiterführender Link
- Im Blickpunkt: »Untergebrachte wohnungslose Personen in Sachsen« Weiterführender Link
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