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Presse

 

Aktuelle Meldungen

Verbraucherpreisindex August 2025

29.08.2025

Im August 2025 blieb der sächsische Verbraucherpreisindex insgesamt das zweite Mal in diesem Jahr im Vergleich zum Vormonat konstant. Bereits im Mai war zum Vormonat April im Mittel keine Veränderung zu verzeichnen. Ausgleichend auf die in den meisten Hauptgruppen im Vergleich zum Juli vorliegenden Preissteigerungen wirkten die Preisrückgänge in den Hauptgruppen Bekleidung und Schuhe (-1,8 Prozent) und Verkehr (-0,8 Prozent) sowie die Konstanz im Teilindex Post und Telekommunikation. Bestimmt wurden diese Entwicklungen unter anderem durch erneute Händlerrabatte für Bekleidung und Schuhe sowie im Bereich Verkehr durch gute Angebote beim Kauf von Kraft-
(-0,9 Prozent) sowie Fahrrädern (-1,5 Prozent). Ebenso lagen die Kraftstoffpreise merklich unter denen des Vormonates (-2,1 Prozent). Auch fanden die Tarifanpassungen einzelner Verkehrsunternehmen im Bereich der kombinierten Personenbeförderung (2,9 Prozent) Berücksichtigung. Diese wurden allerdings durch die anderen Entwicklungen überlagert. Im Teilindex Bildungswesen (0,4 Prozent) bestimmten in diesem Monat die zum Schuljahresbeginn gestiegenen Kosten für den Besuch von Einrichtungen in freier Trägerschaft (Grundschulen: 1,8 Prozent sowie weiterführende Schulen: 7,8 Prozent) und die Preisrückgänge für Nachhilfeunterricht (-6,6 Prozent) die Entwicklung zum Vormonat.
Die Jahresteuerungsrate lag im August 2025 a l l e r  V o r a u s s i c h t  nach bei 2,2 Prozent und damit nur minimal höher als im Juli 2025 (2,1 Prozent). Über der Gesamtjahresteuerung bewegte sich beispielsweise die Veränderung in der Hauptgruppe Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (2,5 Prozent). Dabei stiegen die Preise für Nahrungsmittel (1,6 Prozent) im Vorjahresvergleich deutlich geringer als für alkoholfreie Getränke (9,8 Prozent).

Erscheint am 05.09.2025 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Indizes als endgültig anzusehen.

Daten sind nur für das Land Sachsen erhältlich.

 

Reallöhne in Sachsen im 2. Quartal 2025 gestiegen

29.08.2025

Der durchschnittliche Reallohn lag in Sachsen im 2. Quartal 2025 um 2,2 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Die preisbereinigte Lohnsteigerung ergab sich aus dem Anstieg der Nominallöhne um 4,7 Prozent und der Inflationsrate von 2,4 Prozent.
Die positive Entwicklung der Reallöhne seit dem 2. Quartal 2023 setzte sich damit fort. Im Jahresverlauf 2024 zeigte sich eine schwächer werdende Dynamik der Nominallohnsteigerungen. Sinkende Teuerungsraten führten jedoch zu weiterhin deutlichen Reallohnsteigerungen.
Gegenüber dem Vorquartal (1. Quartal 2025) hat sich der Reallohnanstieg von 1,4 auf 2,2 Prozent erhöht. Das ist auf den höheren Anstieg des durchschnittlichen Nominallohns bei gleichbleibender Inflationsrate zurückzuführen.
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Hinweis:
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex bildet die durchschnittliche Entwicklung der Verbraucherpreise ab und wird auch als Teuerungs- oder Inflationsrate bezeichnet. Die Ende 2024 ausgelaufene Inflationsausgleichsprämie wurde in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt. Das kann sich auch im Jahr 2025 noch auf die Entwicklung der Verdienstindizes auswirken. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gewähren konnten. Sie war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und sollte die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abfedern.

Daten sind für das Land Sachsen erhältlich.

 

Pkw-Dichte 2025 in Sachsen unter dem Bundesdurchschnitt

28.08.2025

Mit 542 Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lag Sachsen zum Stichtag 1. Januar 2025 rund 8 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 590 Pkw je Einwohnerinnen und Einwohnern. 
Wie das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen anlässlich der Aktualisierung des Regionalatlas Deutschland mitteilt, stieg die Pkw-Dichte in Sachsen im Vergleich zum Vorjahr (539 Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) um 0,6 Prozent leicht an.
Im Ländervergleich wurde die höchste Pkw-Dichte im Saarland mit 646 Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und die niedrigste in Berlin mit 334 Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert.
Ein Blick auf die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte zeigt, dass die höchste Pkw-Dichte zum Stichtag der Erzgebirgskreis
(638 Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) aufwies, gefolgt vom Vogtlandkreis und dem Landkreis Bautzen. In den Kreisfreien Städten Chemnitz und Dresden lag die Pkw-Dichte dagegen deutlich darunter. In der Kreisfreien Stadt Leipzig wurde mit 384 Pkw
je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die niedrigste Pkw-Dichte in Sachsen und die zweitniedrigste in Deutschland erfasst.
Gegenüber 2024 stieg die Pkw-Dichte im Erzgebirgskreis und dem Landkreis Nordsachsen um jeweils 1,3 Prozent leicht an. Ein minimaler Rückgang der Pkw-Dichte zeigte sich in den Kreisfreien Städten Dresden (-0,5 Prozent) und Leipzig (-0,2 Prozent).
Diese und weitere interessante Fakten zur Pkw-Dichte können im Regionalatlas Deutschland in kartografischer Form abgerufen werden (Link siehe unten).

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Methodischer Hinweis:

Der Indikator gibt die Anzahl der Pkw zum Stichtag 01.01. eines Jahres gemessen an 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 31.12. des Vorjahres wieder. Die Daten der Bevölkerungsfortschreibung basieren ab dem Berichtsjahr 2022 auf den Ergebnissen des Zensus 2022. Die bereits veröffentlichte Pkw-Dichte für 2023 und 2024 wurde entsprechend revidiert.

Daten sind für das Land Sachsen sowie für Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.

 

Statistische Berichtspflichten: Digitale Unterstützungsangebote

28.08.2025

Das e.CORE-Meldeverfahren bietet die Möglichkeit, Daten an die amtliche Statistik direkt aus dem betrieblichen Rechnungswesen zu melden. Im Unterschied zu anderen Meldeverfahren entfällt bei e.CORE das manuelle Ausfüllen eines Online-Erhebungsbogens, wodurch sich der konkrete Meldeaufwand für ein Unternehmen erheblich reduziert.
In Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Chemnitz (im Verbund der sächsischen Kammern) hatte das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen für Unternehmen ein kostenfreies Webinar hierzu angeboten. 
Die Möglichkeit, eine Meldung mittels dieses e.CORE-Meldeverfahrens weitgehend automatisiert abzugeben, besteht bei einer Reihe von amtlichen statistischen Erhebungen. Für einen Großteil dieser Erhebungen liegen nachnutzbare Softwaremodule vor, die verschiedene Softwarefirmen anbieten. Zudem gibt es die Option, eine Meldung an die amtliche Statistik mittels der sogenannten CORE-Webanwendung abzugeben. Bei der monatlichen Verdiensterhebung nutzen gegenwärtig bereits nahezu 90Prozent der Melder dieses Verfahren, bei anderen Erhebungen sind es deutlich weniger.
Das Webinar reiht sich in eine Reihe von Initiativen ein, den nach Gesetz meldepflichtigen Unternehmen Unterstützungsangebote zur Minimierung deren Belastung bei der Abgabe von Statistikdaten zu unterbreiten. Im Rahmen von Digitalisierungsbestrebungen in Unternehmen bietet sich ein Umstieg auf das e.CORE-Meldeverfahren an.
Interessierte Unternehmen finden nähere Informationen zum Webinar unter: 
https://www.ihk.de/chemnitz/servicemarken/branchen/temporaere-daten/veranstaltungen/chemnitz/download-veranstaltung-4-5743024
und zu dem benannten Meldeverfahren unter: 
https://www.statistik.sachsen.de/html/daten-melden.html.

 

Über 48.600 Beschäftigte an Sachsens Hochschulen

28.08.2025

An den Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) im Freistaat Sachsen waren am 1. Dezember 2024 insgesamt 48.604 Personen, darunter 4.695 studentische Hilfskräfte, beschäftigt. Das waren 38 bzw. 0,1 Prozent mehr Beschäftigte insgesamt als im Vorjahr. Der Frauenanteil beim Hochschulpersonal insgesamt lag bei 55,6 Prozent.
Wie das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen weiter mitteilt, waren 27.663 bzw. 56,9 Prozent des Personalbestands wissenschaftlich oder künstlerisch tätig, darunter 9.643 nebenberuflich. Zum wissenschaftlich künstlerischen Hochschulpersonal gehörten 2.410 hauptberufliche Professorinnen und Professoren. Der Frauenanteil lag bei 27,3 Prozent. In der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften war der Anteil der Professorinnen mit 14,1 Prozent am geringsten, in der Fächergruppe Sport mit 46,2 Prozent am höchsten.
Im nichtwissenschaftlichen Bereich (Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal) waren 20.941 Beschäftigte tätig. Der Frauenanteil betrug 70,0 Prozent.
24,7 Prozent bzw. 11.985 Beschäftigte des sächsischen Hochschulpersonals insgesamt wurden im Berichtsjahr 2024 aus Drittmitteln finanziert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 0,5 Prozentpunkte gesunken.

Daten sind für das Land Sachsen sowie für einzelne Hochschulen erhältlich.

 

Gesundheitsausgaben 2023 in Sachsen um 26 Millionen Euro gesunken

27.08.2025

Die sächsischen Gesundheitsausgaben beliefen sich im Jahr 2023 auf 23,6 Milliarden Euro. Damit fielen sie nominal (nicht inflationsbereinigt) um 0,1 Prozent oder 26 Millionen Euro geringer aus als im Jahr zuvor (Deutschland: -0,1 Prozent). Nach hohen Ausgabenzuwächsen in den Corona-Jahren (2020 und 2021: jeweils +7 Prozent, 2022: +5 Prozent) waren die Gesundheitsausgaben insgesamt im Betrachtungszeitraum seit 2008 erstmals nicht weiter angestiegen. Maßgeblich hierfür waren auslaufende Corona-Maßnahmen. Dadurch halbierten sich die Ausgaben der öffentlichen Haushalte (1,2 Milliarden Euro) gegenüber 2022. Zudem gab es einen minimalen Rückgang in der sozialen Pflegeversicherung um rund 5 Millionen Euro oder 0,1 Prozent. Dem standen jedoch zum Teil beträchtliche Ausgabensteigerungen anderer Ausgabenträger gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung als größter Ausgabenträger mit fast 800 Millionen Euro den höchsten absoluten Zuwachs. Um jeweils rund 60 Millionen Euro stiegen die Ausgaben bei der privaten Krankenversicherung, bei den Arbeitgebern sowie den privaten Haushalten und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.
Der Anteil der Gesundheitsausgaben am sächsischen Bruttoinlandsprodukt erreichte 2023 mit knapp 15 Prozent wieder das Vor-Corona-Niveau der Jahre 2017 bis 2019. Mit durchschnittlich 5.763 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner lagen die Gesundheitsausgaben insgesamt rund 160 Euro unter dem bundesweiten Mittelwert (5.925 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner). In Sachsen übertrafen bei den Ausgabenträgern »Gesetzliche Krankenversicherung« und »Soziale Pflegeversicherung« die Pro-Kopf-Ausgaben 2023 den Bundesdurchschnitt, was unter anderem auf den hohen Anteil gesetzlich Krankenversicherter an der Bevölkerung zurückzuführen ist. Unter diesem lagen sie indes bei den privaten Haushalten und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, der privaten Krankenversicherung, den Arbeitgebern sowie den öffentlichen Haushalten.

Daten sind für alle Bundesländer erhältlich (inklusive Zeitreihen).

 

Mehr Umsatz für den Klimaschutz 2023 in Sachsen

27.08.2025

Rund 4,0 Milliarden Euro setzten Betriebe des Produzierenden Gewerbes und Dienstleistungsgewerbes mit Gütern und Leistungen für den Klimaschutz in Sachsen 2023 um. Gegenüber 2022 stiegen damit die Umsätze im Klimabereich um 5,8 Prozent. 
Die meisten Umsätze entfielen darunter auf Umweltschutzleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden (1,1 Milliarden Euro), auf die Solarenergie (695,5 Millionen Euro) und die Windenergie (523,3 Millionen Euro).
Insgesamt summierten sich die Umsätze der sächsischen Betriebe mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz auf 8,0 Milliarden Euro. Das entsprach nur knapp dem Vorjahresumsatz (-1,3 Prozent). Erwirtschaftet wurden diese Umweltschutzumsätze von rund 27.000 Beschäftigten in mehr als 1.000 Betrieben.

Daten sind für das Land Sachsen sowie für Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.

 

Sachsens Aquakulturproduktion nimmt zu, trotz sinkender Speisefischerzeugung in Deutschland

26.08.2025

Die 151 meldenden Aquakulturbetriebe im Freistaat erzeugten 2.096 Tonnen Speisefische im Jahr 2024. Insbesondere günstigere Witterungsbedingungen sorgten für einen Zuwachs der Fischbestände in der sächsischen Aquakultur. 
Während sich die Speisefischproduktion in Deutschland insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Prozent verringerte, stieg die Produktion in Sachsen im gleichen Zeitraum um 12 Prozent. Allerdings wurde damit der 2014er Produktionswert um knapp 11 Prozent unterschritten. 
Mit einem Anteil von 13 Prozent an der gesamten Fischproduktion Deutschlands befindet sich Sachsen im Bundesvergleich an vierter Stelle. Nur Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg brachten 2024 noch mehr Speisefische auf den Markt. 
79 Prozent der im Jahr 2024 in Sachsen produzierten Speisefische waren Karpfen. Sachsen ist bei dieser Fischart mit 1.665 Tonnen zweitgrößter Produzent aller Bundesländer hinter Bayern. Mit einer Erzeugungsmenge von 101 Tonnen war die Regenbogenforelle die zweithäufigste Fischart, gefolgt vom Graskarpfen mit 72 Tonnen. Weitere bedeutende Fischarten waren die Schleie (59 Tonnen), der Sibirische Stör (23 Tonnen) sowie der Hecht (17 Tonnen). 
92 Prozent der Fische wurden in Teichen, sechs Prozent in Becken, Fließkanälen oder Forellenteichen und zwei Prozent in anderen Erzeugungsverfahren (z. B. Kreislaufanlagen) produziert. 
Die Landkreise Görlitz und Bautzen waren mit Anteilen von 41 Prozent bzw. 31 Prozent an der Gesamtproduktionsmenge die wichtigsten sächsischen Aquakulturregionen.

Daten sind für das Land Sachsen sowie teilweise für Landkreise erhältlich.

 

2024 schalten Jugendämter in Sachsen 1.040-mal das Familiengericht ein, 1.375 Maßnahmen eingeleitet

25.08.2025

In Folge einer Gefährdung des Kindeswohls haben die Jugendämter für Kinder und Jugendliche in Sachsen 2024 insgesamt 1.040-mal das Familiengericht angerufen, weil es dessen Tätigwerden für erforderlich hielt. Daraufhin entschied das Familiengericht über die Einleitung von 1.375 Maßnahmen. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:

  • 335 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII - z. B. Hilfen zur Erziehung),
  • 172 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
  • 62 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
  • 416 vollständige und 390 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).

Daten für das Land Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.

 

11.434 Sorgeerklärungen 2024 bei den Jugendämtern registriert

25.08.2025

Die gemeinsame elterliche Sorge wurde 2024 in 11.270 Fällen von beiden Elternteilen bei den sächsischen Jugendämtern erklärt bzw. in 164 Fällen durch Familiengerichte ersetzt. Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. 
Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2024 insgesamt 3.440 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Zur Berufung eines Vormundes kommt es, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren. Dabei gab es 3.192 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 248 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption. 
Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1.672. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei Getrenntleben der Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen. 
12.121 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand, und zwar auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Daten Land Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.

 

262 Kinder und Jugendliche 2024 in Sachsen adoptiert

25.08.2025

Insgesamt 262 Kinder und Jugendliche wurden 2024 in Sachsen adoptiert, 142 Jungen und 120 Mädchen. Das waren 21 Adoptionen mehr als im Vorjahr. 
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, waren zum Zeitpunkt der Adoption 178 Kinder (68 Prozent) unter 6 Jahre alt, darunter 43 unter einem Jahr sowie 35 Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahre. 
Von den adoptierten Kindern wurden 63 Prozent (164) von ihrem Stiefvater bzw. ihrer Stiefmutter angenommen, was keine Veränderung der Lebenssituation der Kinder zur Folge hatte. Von Verwandten, z. B. Onkel und Tanten bzw. Großeltern, wurden keine Kinder adoptiert. 37 Prozent (98) der adoptierten Kinder waren mit den annehmenden Eltern nicht verwandt. 
Am Ende des Jahres 2024 befanden sich 129 Kinder in Adoptionspflege, einer Probezeit für Kinder und potentielle Eltern. Bei den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 200 Bewerbungen für 55 zur Adoption vorgemerkte Kinder vor. Somit kamen auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind vier Adoptionsbewerber.

Daten sind für das Land Sachsen sowie für Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.

 

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