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Arbeitnehmerentgelt

Eckdaten für Sachsen

2023
Merkmal Mengeneinheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Arbeitnehmerentgelt Mrd. EUR 85,0 7,1
Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in EUR 44.903 6,6
Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde EUR 34,02 5,6
Bruttolöhne und -gehälter Mrd.EUR 70,8 7,3
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer/-in EUR 37.386 6,8
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerstunde EUR 28,33 5,8

      
Berechnungsstand: August 2024 (VGR des Bundes)

Letzte Aktualisierung: 03.04.2024

 

Arbeitnehmerentgelt nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (P I 2, P I 5)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in einer Volkswirtschaft in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum darzustellen und stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Die Berechnungen erstrecken sich auf die Entstehung, Verteilung bzw. Umver­teilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und damit auf den gesamten volkswirtschaftlichen Kreislauf.

Alle Ergebnisse werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren nach den Vorgaben einheitlicher Rechenmodelle des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamt­rechnungen der Länder« (AK VGRdL) ermittelt und laufend aktualisiert. Diesem Arbeitskreis gehören Vertreter aller Statistischen Landesämter, des Statistischen Bundesamtes, und des Deutschen Städtetages an.

Für alle Aggregate der VGR (z. B. Arbeitnehmerentgelte, Bruttoinlandsprodukt, Brutto­anlageinvestitionen, Konsumausgaben, Primäreinkommen, Verfügbares Einkommen, Bruttonationaleinkommen) liegen auf Länderebene Daten ab dem Startjahr der Berechnungen 1991 vor. Bei den Arbeitnehmerentgelten handelt es sich um Ergebnisse nach dem Inlandskonzept, d. h. die Angaben beziehen sich nur auf das geleistete Arbeitnehmerentgelt der Arbeitnehmer, die - unabhängig von ihrem Wohn­ort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.

Die zur Ermittlung von Pro-Kopf- bzw. Pro-Stunde-Werten genutzten Bezugszahlen Erwerbstätige und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bzw. Arbeitsvolumen berechnet der Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR).

Revision 2019

Im Jahr 2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union – eine umfassende Revision der VGR statt. In den VGR einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit alle Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet, wie zuletzt 2014 zur europaweiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirt­schaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Dabei sollen insbesondere neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und, soweit verfügbar, neue Datengrundlagen eingearbeitet werden.

Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen und Berechnungs­methoden berücksichtigt. Darüber hinaus wurde diese Gelegenheit genutzt, um die gesamten VGR-Systeme umfassend zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten und neue Erkenntnisse in die Berechnungen zu integrieren. Um Brüche in den Zeit­reihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeit­reihen zur Verfügung zu stellen, werden alle Ergebnisse soweit möglich bis 1991 zurück neu berechnet. Die nächste VGR-Generalrevision findet, überwiegend europa­weit harmonisiert, voraussichtlich 2024 statt. Weitere Informationen zur Revision 2019 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.

Wirtschaftliche Gliederung

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.

Wirtschaftsfachliche Gliederung nach Bereichen und Abschnitten der »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)«
Bereiche/Abschnitte Bezeichnung
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B bis F Produzierendes Gewerbe
B bis E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
C Verarbeitendes Gewerbe
F Baugewerbe
G bis T Dienstleistungsbereiche
G bis J Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation
K bis N Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleister
O bis T Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Arbeitnehmerentgelt

Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber.

Arbeitsvolumen

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.

Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.

Bruttolöhne und -gehälter

Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer sowie Sachleistungen, die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

Bruttonationaleinkommen

Das Bruttonationaleinkommen (früher Bruttosozialprodukt) gilt als die umfassendste Größe für die Einkommen der Inländer. Das Bruttonationaleinkommen umfasst im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (= Primäreinkommen der Volkswirtschaft) auch die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen. Das Primäreinkommen beinhaltet nicht nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, sondern auch die vom Staat empfangenen Produktions- und Importabgaben abzüglich der vom Staat geleisteten Subventionen (Nettoproduktionsabgaben), die zu den staatlichen und damit den gesamtwirtschaftlichen Primäreinkommen zählen. Werden nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne »Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen« nachgewiesen, so entspricht dies dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).

Lohnstückkosten

Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet - je Erwerbstätigen [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung  sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von den Arbeitgebern direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.

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