Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Mengeneinheit | Wert |
---|---|---|
Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen | Mrd. EUR | 156,0 |
Bruttoinlandsprodukt, preisbereinigt, verkettet | 2015=100 | 106,87 |
Berechnungsstand: Februar 2024 (VGR des Bundes)
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
Zeitreihen
- Bruttoinlandsprodukt 2014 bis 2023 (*.xlsx, 14,08 KB) Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
- Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung 1991 bis 2023 (*.xlsx, 20,18 KB) Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
- Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung 1991 bis 2023 gegenüber dem Vorjahr (*.xlsx, 23,58 KB) Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
- Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung preisbereinigt, verkettet 1991 bis 2023 (*.xlsx, 22,06 KB) Letzte Aktualisierung: 17.04.2024
- Bruttoinlandsprodukt 2013 bis 2022 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 17,04 KB) Letzte Aktualisierung: 26.06.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL) Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL)
- Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2023 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1992 und 1994 bis 2022 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Statistikerläuterungen
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in einer Volkswirtschaft in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum darzustellen und stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Die Berechnungen erstrecken sich auf die Entstehung, Verteilung bzw. Umverteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und damit auf den gesamten volkswirtschaftlichen Kreislauf.
Alle Ergebnisse werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren nach den Vorgaben einheitlicher Rechenmodelle des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (AK VGRdL) ermittelt und laufend aktualisiert. Diesem Arbeitskreis gehören Vertreter aller Statistischen Landesämter, des Statistischen Bundesamtes, und des Deutschen Städtetages an.
Für alle Aggregate der VGR (z. B. Arbeitnehmerentgelte, Bruttoinlandsprodukt, Bruttoanlageinvestitionen, Konsumausgaben, Primäreinkommen, Verfügbares Einkommen, Bruttonationaleinkommen) liegen auf Länderebene Daten ab dem Startjahr der Berechnungen 1991 vor. Bei den Arbeitnehmerentgelten handelt es sich um Ergebnisse nach dem Inlandskonzept, d. h. die Angaben beziehen sich nur auf das geleistete Arbeitnehmerentgelt der Arbeitnehmer, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Die zur Ermittlung von Pro-Kopf- bzw. Pro-Stunde-Werten genutzten Bezugszahlen Erwerbstätige und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bzw. Arbeitsvolumen berechnet der Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR).
Revision 2019
Im Jahr 2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR statt. In den VGR einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit alle Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet, wie zuletzt 2014 zur europaweiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Dabei sollen insbesondere neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und, soweit verfügbar, neue Datengrundlagen eingearbeitet werden.
Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen und Berechnungsmethoden berücksichtigt. Darüber hinaus wurde diese Gelegenheit genutzt, um die gesamten VGR-Systeme umfassend zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten und neue Erkenntnisse in die Berechnungen zu integrieren. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, werden alle Ergebnisse soweit möglich bis 1991 zurück neu berechnet. Die nächste VGR-Generalrevision findet, überwiegend europaweit harmonisiert, voraussichtlich 2024 statt. Weitere Informationen zur Revision 2019 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.
Bereiche/Abschnitte | Bezeichnung |
---|---|
A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
B bis F | Produzierendes Gewerbe |
B bis E | Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe |
C | Verarbeitendes Gewerbe |
F | Baugewerbe |
G bis T | Dienstleistungsbereiche |
G bis J | Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
K bis N | Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleister |
O bis T | Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit |
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Weiterleitung zum Statistikportal
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Arbeitsproduktivität
Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden (Arbeitsvolumen) oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.
Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.
Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung
Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
Einwohnerinnen und Einwohner
Zu den Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im Bundesgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Nicht zu den Einwohnern zählen jedoch die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte.
Die Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Ausnahme: Einwohner (Länderergebnisse) im aktuellsten Jahr zum Stichtag 30. Juni.
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft.
Nach der Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Selbstständigen (inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden. Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern errechenbar.
Kettenindex
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Preiskonzept
Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).