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Bruttoanlageinvestitionen

Eckdaten für Sachsen

2021
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Bruttoanlageinvestitionen in jeweiligen Preisen Mio. EUR 28.916 1,0
Bruttoanlageinvestitionen preisbereinigt, verkettet 2015 = 100 112,70 -3,7

      
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
Berechnungsstand: August 2023 (VGR des Bundes)

Letzte Aktualisierung: 23.11.2023

 

Zeitreihen

Statistikerläuterungen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in einer Volkswirtschaft in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum darzustellen und stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Die Berechnungen erstrecken sich auf die Entstehung, Verteilung bzw. Umver­teilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und damit auf den gesamten volkswirtschaftlichen Kreislauf.

Alle Ergebnisse werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren nach den Vorgaben einheitlicher Rechenmodelle des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamt­rechnungen der Länder« (AK VGRdL) ermittelt und laufend aktualisiert. Diesem Arbeitskreis gehören Vertreter aller Statistischen Landesämter, des Statistischen Bundesamtes, und des Deutschen Städtetages an.

Für alle Aggregate der VGR (z. B. Arbeitnehmerentgelte, Bruttoinlandsprodukt, Brutto­anlageinvestitionen, Konsumausgaben, Primäreinkommen, Verfügbares Einkommen, Bruttonationaleinkommen) liegen auf Länderebene Daten ab dem Startjahr der Berechnungen 1991 vor. Bei den Arbeitnehmerentgelten handelt es sich um Ergebnisse nach dem Inlandskonzept, d. h. die Angaben beziehen sich nur auf das geleistete Arbeitnehmerentgelt der Arbeitnehmer, die - unabhängig von ihrem Wohn­ort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.

Die zur Ermittlung von Pro-Kopf- bzw. Pro-Stunde-Werten genutzten Bezugszahlen Erwerbstätige und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bzw. Arbeitsvolumen berechnet der Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR).

Revision 2019

Im Jahr 2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union – eine umfassende Revision der VGR statt. In den VGR einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit alle Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet, wie zuletzt 2014 zur europaweiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirt­schaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Dabei sollen insbesondere neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und, soweit verfügbar, neue Datengrundlagen eingearbeitet werden.

Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen und Berechnungs­methoden berücksichtigt. Darüber hinaus wurde diese Gelegenheit genutzt, um die gesamten VGR-Systeme umfassend zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten und neue Erkenntnisse in die Berechnungen zu integrieren. Um Brüche in den Zeit­reihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeit­reihen zur Verfügung zu stellen, werden alle Ergebnisse soweit möglich bis 1991 zurück neu berechnet. Die nächste VGR-Generalrevision findet, überwiegend europa­weit harmonisiert, voraussichtlich 2024 statt. Weitere Informationen zur Revision 2019 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.

Bruttoanlageinvestitionen

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen (siehe Neue Anlagen) dargestellt werden.

Bruttoanlagevermögen und Nettoanlagevermögen

Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abgeschrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.

Investitionsquote

Die Investitionsquote bezeichnet den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.

Kapitalintensität

Die Kapitalintensität zeigt das Verhältnis zwischen Kapitalstock und Zahl der Erwerbstätigen und misst damit den durchschnittlichen Kapitaleinsatz je Erwerbstätigen.

Kapitalproduktivität

Die Kapitalproduktivität zeigt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukt bzw. Bruttowertschöpfung und Kapitalstock.

Kapitalstock

Die Darstellung des Kapitalstocks als jahresdurchschnittliches Bruttoanlagevermögen in Preisen eines Basisjahres ist in der bisherigen Form seit der VGR-Revision 2011 nicht mehr möglich. Als Indikator für die Entwicklung des Kapitalstocks dient der Kettenindex für das preisbereinigte Bruttoanlagevermögen.

Kettenindex

Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.

Neue Anlagen

Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.

Wiederbeschaffungspreise

Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.

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