Verfügbares Einkommen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Mengeneinheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Primäreinkommen der privaten Haushalte | Mrd. EUR | 99,3 | 6,7 |
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte | Mrd. EUR | 95,8 | 6,3 |
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner/-in | EUR | 23.563 | 5,9 |
Berechnungsstand: August 2023 (VGR des Bundes)
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 10.10.2024 (Korrektur)
Zeitreihen
- Verfügbares Einkommen 2013 bis 2022 (*.xlsx, 16,07 KB) Letzte Aktualisierung: 10.10.2024 (Korrektur)
- Verfügbares Einkommen 2013 bis 2022 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 17,10 KB) Letzte Aktualisierung: 04.11.2024
- Verfügbares Einkommen je Einwohner/-in 2013 bis 2022 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 16,47 KB) Letzte Aktualisierung: 04.11.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL) Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL)
- Einkommen der privaten Haushalte in den Kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1995 bis 2022 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Statistikerläuterungen
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in einer Volkswirtschaft in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum darzustellen und stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Die Berechnungen erstrecken sich auf die Entstehung, Verteilung bzw. Umverteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und damit auf den gesamten volkswirtschaftlichen Kreislauf.
Alle Ergebnisse werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren nach den Vorgaben einheitlicher Rechenmodelle des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (AK VGRdL) ermittelt und laufend aktualisiert. Diesem Arbeitskreis gehören Vertreter aller Statistischen Landesämter, des Statistischen Bundesamtes, und des Deutschen Städtetages an.
Für alle Aggregate der VGR (z. B. Arbeitnehmerentgelte, Bruttoinlandsprodukt, Bruttoanlageinvestitionen, Konsumausgaben, Primäreinkommen, Verfügbares Einkommen, Bruttonationaleinkommen) liegen auf Länderebene Daten ab dem Startjahr der Berechnungen 1991 vor. Bei den Arbeitnehmerentgelten handelt es sich um Ergebnisse nach dem Inlandskonzept, d. h. die Angaben beziehen sich nur auf das geleistete Arbeitnehmerentgelt der Arbeitnehmer, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Die zur Ermittlung von Pro-Kopf- bzw. Pro-Stunde-Werten genutzten Bezugszahlen Erwerbstätige und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bzw. Arbeitsvolumen berechnet der Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR).
Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentlichen Änderungen in der regionalen VGR waren in der Entstehungsrechnung die Einbeziehung der neuen Strukturerhebung im Handel und dem Dienstleistungsbereich sowie die stärkere Nutzung von Umsatzangaben aus dem Statistischen Unternehmensregister (URS), die bis zur Niederlassungsebene regionalisiert wurden. Außerdem erfolgte eine Qualitätssicherung, indem die Wirtschaftsstatistiken großer multinationaler Unternehmensgruppen (Large Cases Unit) untersucht wurden. Im Bedarfsfall konnten die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen bei der Entstehungsrechnung der Bruttowertschöpfung (BWS) in den relevanten Wirtschaftsabschnitten berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden mit der Revision 2024 die preisbereinigten Ergebnisse (Kettenindizes) auf das neue Referenzjahr 2020 umgestellt.
Die Bruttolöhne und –gehälter als Teil der Arbeitnehmerentgelte wurden zur Revision 2024 für die im Nebenjob geringfügig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überarbeitet. Außerdem konnten Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2020 in die Berechnungen einbezogen werden.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Weiterleitung zum Statistikportal
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Einwohnerinnen und Einwohner
Zu den Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im Bundesgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Nicht zu den Einwohnern zählen jedoch die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte.
Die Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Ausnahme: Einwohner (Länderergebnisse) im aktuellsten Jahr zum Stichtag 30. Juni.
Kettenindex
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Primäreinkommen der privaten Haushalte
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).
Verfügbares Einkommen
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.