Verfügbares Einkommen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Primäreinkommen der privaten Haushalte | Mrd. EUR | 89,2 | -0,5 |
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte | Mrd. EUR | 87,5 | 1,9 |
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner/-in | EUR | 21 538 | 2,1 |
Letzte Aktualisierung: 10.05.2022
Berechnungsstand: November 2021 (VGR des Bundes)
Zeitreihen
- Verfügbares Einkommen 2011 bis 2020, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 13,69 KB) Letzte Aktualisierung: 10.05.2022
- Verfügbares Einkommen 2011 bis 2020 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 18,08 KB) Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL) Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL)
- Einkommen der privaten Haushalte in den Kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1995 bis 2020 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Statistikerläuterungen
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in einer Volkswirtschaft in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum darzustellen und stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Die Berechnungen erstrecken sich auf die Entstehung, Verteilung bzw. Umverteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und damit auf den gesamten volkswirtschaftlichen Kreislauf.
Alle Ergebnisse werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren nach den Vorgaben einheitlicher Rechenmodelle des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (AK VGRdL) ermittelt und laufend aktualisiert. Diesem Arbeitskreis gehören Vertreter aller Statistischen Landesämter, des Statistischen Bundesamtes, und des Deutschen Städtetages an.
Für alle Aggregate der VGR (z. B. Arbeitnehmerentgelte, Bruttoinlandsprodukt, Bruttoanlageinvestitionen, Konsumausgaben, Primäreinkommen, Verfügbares Einkommen, Bruttonationaleinkommen) liegen auf Länderebene Daten ab dem Startjahr der Berechnungen 1991 vor. Bei den Arbeitnehmerentgelten handelt es sich um Ergebnisse nach dem Inlandskonzept, d. h. die Angaben beziehen sich nur auf das geleistete Arbeitnehmerentgelt der Arbeitnehmer, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Die zur Ermittlung von Pro-Kopf- bzw. Pro-Stunde-Werten genutzten Bezugszahlen Erwerbstätige und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bzw. Arbeitsvolumen berechnet der Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR).
Revision 2019
Im Jahr 2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR statt. In den VGR einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit alle Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet, wie zuletzt 2014 zur europaweiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Dabei sollen insbesondere neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und, soweit verfügbar, neue Datengrundlagen eingearbeitet werden.
Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen und Berechnungsmethoden berücksichtigt. Darüber hinaus wurde diese Gelegenheit genutzt, um die gesamten VGR-Systeme umfassend zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten und neue Erkenntnisse in die Berechnungen zu integrieren. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, werden alle Ergebnisse soweit möglich bis 1991 zurück neu berechnet. Die nächste VGR-Generalrevision findet, überwiegend europaweit harmonisiert, voraussichtlich 2024 statt. Weitere Informationen zur Revision 2019 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Weiterleitung zum Statistikportal
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Einwohnerinnen und Einwohner
Zu den Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im Bundesgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Nicht zu den Einwohnern zählen jedoch die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte.
Die Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Ausnahme: Einwohner (Länderergebnisse) im aktuellsten Jahr zum Stichtag 30. Juni.
Kettenindex
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Primäreinkommen der privaten Haushalte
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).
Verfügbares Einkommen
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.