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Glossar zum Thema »Konjunktur, Volkswirtschaft«

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Arbeitnehmerentgelt

Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber.

Arbeitsproduktivität

Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden (Arbeitsvolumen) oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.

Arbeitsvolumen

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.

Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.

Bruttoanlageinvestitionen

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen (siehe Neue Anlagen) dargestellt werden.

Bruttoanlagevermögen und Nettoanlagevermögen

Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abgeschrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.

Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung

Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.

Bruttolöhne und -gehälter

Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer sowie Sachleistungen, die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

Bruttonationaleinkommen

Das Bruttonationaleinkommen (früher Bruttosozialprodukt) gilt als die umfassendste Größe für die Einkommen der Inländer. Das Bruttonationaleinkommen umfasst im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (= Primäreinkommen der Volkswirtschaft) auch die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen. Das Primäreinkommen beinhaltet nicht nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, sondern auch die vom Staat empfangenen Produktions- und Importabgaben abzüglich der vom Staat geleisteten Subventionen (Nettoproduktionsabgaben), die zu den staatlichen und damit den gesamtwirtschaftlichen Primäreinkommen zählen. Werden nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne »Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen« nachgewiesen, so entspricht dies dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).

Buchkredit

Von einem Kreditinstitut an einen Kunden ausgereichter Kredit, der lediglich „in den Büchern“ erfasst wird, ohne dass der Gegenwert – wie beispielsweise bei Schuldscheindarlehen oder Wechselkrediten – beurkundet wird. Die häufigste Form ist das Einräumen einer Kreditlinie (Überziehungslimit) auf dem Kontokorrentkonto oder die Gewährung eines Darlehens.

Einlagen und aufgenommene Kredite

Einlagen und aufgenommene Kredite von (inländischen) Nichtbanken umfassen keine Einlagen aus Treuhandkrediten und keine Verbindlichkeiten gegenüber Geldmarktfonds. Enthalten sind jedoch nachrangige Verbindlichkeiten (in der Position »Termineinlagen« bzw. »Sparbriefe«).

Einwohnerinnen und Einwohner

Zu den Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im Bundesgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Nicht zu den Einwohnern zählen jedoch die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte.

Die Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Ausnahme: Einwohner (Länderergebnisse) im aktuellsten Jahr zum Stichtag 30. Juni.

Erwerbstätige

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft.
Nach der Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Selbstständigen (inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden. Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern errechenbar.

Finanzielle Unternehmen (ohne MFI)

Hierzu zählen alle Institutionen, deren Haupttätigkeit auf die Erbringung von Finanz- und Versicherungsleistungen ausgerichtet ist. Dies sind u. a. Bürgschaftsbanken, Wertpapierhandelsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (einschließlich öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen) sowie die so genannten sonstigen Finanzierungsinstitutionen (z. B. Leasingunternehmen). Auch die Verbände von Banken und Versicherungsunternehmen, die zentrale Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie inländische Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute gehören hierher.

Fristengliederung

Für die Gliederung nach Befristung ist bei Forderungen und Verbindlichkeiten die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist maßgebend. Als Beginn der vereinbarten Laufzeit gilt die erste Inanspruchnahme, nicht die Zusage. Als Kündigungsfrist ist der Zeitraum vom Tag der Kündigung bis zur Fälligkeit anzusehen. Mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 wird in folgende Fristigkeiten unterschieden:

  • kurzfristig: täglich fällig sowie vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu einem Jahr,
  • mittelfristig: Laufzeit oder Kündigungsfrist von über einem Jahr bis einschließlich fünf Jahre (bis 1998: unter vier Jahre) und
  • langfristig: Laufzeit oder Kündigungsfrist von über fünf Jahren (bis 1998: vier Jahren und mehr).

Inländische öffentliche Haushalte

Zu den öffentlichen Haushalten zählen:

  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände mit hoheitlichen und/oder wirtschaftlichen Aufgaben sowie Sondervermögen des Bundes) sowie
  • Sozialversicherung und Arbeitsförderung (gesetzliche und knappschaftliche Rentenversicherung, Altershilfe für Landwirte, gesetzliche und knappschaftliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsförderung sowie sonstige Sozialversicherung und Arbeitsförderung).

Inländische Organisationen ohne Erwerbszweck

Hierzu gehören alle Organisationen ohne Erwerbszweck, die für Privatpersonen tätig sind und/oder deren Mittel von Privatpersonen stammen. Beispielhaft seien hier Kirchen und karitative Verbände, Stiftungen (ohne Industrie-Stiftungen), eingetragene und nicht eingetragene Vereine mit »idealer Zielsetzung« (die nicht zu den Unternehmensorganisationen zählen), Gewerkschaften sowie politische Parteien angeführt.

Inländische Privatpersonen

Zu den Privatpersonen rechnen natürliche Personen sowie Mehrheiten von natürlichen Personen (z. B. Ehepaare und Erbengemeinschaften). Die inländischen Privatpersonen beinhalten in der Regel auch die im Inland wohnenden ausländischen Arbeitnehmer. Zusammenschlüsse von natürlichen Personen, deren Zweck die gemeinschaftliche Geldanlage ist (z. B. Sparvereine, Investmentvereine und -klubs), zählen ebenfalls zu den Privatpersonen. Untergliedert werden die Privatpersonen in:

  • wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (Einzelfirmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Landwirte sowie Privatpersonen, deren Einkommen überwiegend aus Vermögen stammt),
  • wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner sowie Pensionäre) und
  • sonstige Privatpersonen (Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen und Personen ohne Berufsangabe).

Inländische Unternehmen (einschließlich Unternehmensorganisationen)

Bei den Unternehmen wird im bankstatistischen Meldewesen unterschieden zwischen:

  • nichtfinanziellen Unternehmen und
  • finanziellen Unternehmen (ohne MFI).

Die Rechtsform der Unternehmen kann privat (z. B. Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften sowie Industrie-Stiftungen) oder öffentlich (z. B. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Erdölbevorratungsverband, öffentliche Rundfunk- und Fernsehanstalten) sein. Zu den Unternehmen in öffentlicher Rechtsform zählen auch rechtlich unselbstständige Betriebe der Gebietskörperschaften. Außerdem werden Anstalten und Einrichtungen von Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträgern oder Organisationen ohne Erwerbszweck, die im eigenen Namen wirtschaften und Kredite aufnehmen, hinzugerechnet.

Investitionsquote

Die Investitionsquote bezeichnet den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.

Kapitalintensität

Die Kapitalintensität zeigt das Verhältnis zwischen Kapitalstock und Zahl der Erwerbstätigen und misst damit den durchschnittlichen Kapitaleinsatz je Erwerbstätigen.

Kapitalproduktivität

Die Kapitalproduktivität zeigt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukt bzw. Bruttowertschöpfung und Kapitalstock.

Kapitalstock

Die Darstellung des Kapitalstocks als jahresdurchschnittliches Bruttoanlagevermögen in Preisen eines Basisjahres ist in der bisherigen Form seit der VGR-Revision 2011 nicht mehr möglich. Als Indikator für die Entwicklung des Kapitalstocks dient der Kettenindex für das preisbereinigte Bruttoanlagevermögen.

Kettenindex

Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.

Konsumausgaben des Staates

Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Kredit

Zeitlich begrenzte Überlassung von Kaufkraft (in der Regel in Geldform) durch den Kreditgeber (Gläubiger) gegen Zahlung eines Zinses als Entschädigung für den Nutzungsverzicht durch den Kreditnehmer (Schuldner). In den Krediten an (inländische) Nichtbanken sind keine Schatzwechselkredite, Wertpapierbestände, Treuhandkredite und Ausgleichsforderungen enthalten.

Lohnstückkosten

Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet - je Erwerbstätigen [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).

Monetäres Finanzinstitut (MFI)

Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 (EZB/2013/33) gebietsansässiges Unternehmen aus den Sektoren Zentralbanken oder sonstige MFI, zu denen Einlagen entgegennehmende Unternehmen (Kreditinstitute) und Geldmarktfonds zählen.

Neue Anlagen

Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.

Nichtbanken (Nicht-MFI)

Zu den – nach Inland und Ausland differenzierten – Nichtbanken (Nicht-MFI) zählen Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck) sowie öffentliche Haushalte.

Nichtfinanzielle Unternehmen

Hierzu zählen alle Institutionen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Waren und Dienstleistungen nichtfinanzieller Art herzustellen und gegen ein Entgelt zu verkaufen, das in der Regel Überschüsse erbringt (oder mindestens die Produktionskosten deckt). Dabei spielt es keine Rolle, wer die Kapitaleigner sind. Exemplarisch seien hier die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG angeführt. Zu den nichtfinanziellen Unternehmen rechnen laut Bankenstatistik darüber hinaus auch Unternehmensorganisationen, das heißt Institutionen, die für Unternehmen tätig sind und/oder deren Mittel von Unternehmen erbracht werden. Dazu gehören Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen einschließlich Innungs- und Fachverbände, öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie weitere Organisationen, die Beratungs- und andere Einrichtungen zur Förderung der Wirtschaft oder bestimmter Zweige unterhalten oder unterstützen.

Primäreinkommen der privaten Haushalte

Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).

Preiskonzept

Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).

Private Konsumausgaben

In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus dem Eigenverbrauch der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Sichteinlage

Auf einem Girokonto verbuchtes Bankguthaben bei einem Kreditinstitut, bei dem keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist oder dessen Laufzeit oder Kündigungsfrist weniger als einen Monat beträgt. Der Regelfall sind die täglich fälligen Verbindlichkeiten. Über diese kann der Kontoberechtigte auf Sicht – also jederzeit – durch Barabhebung oder im unbaren Zahlungsverkehr verfügen, ohne seine Absicht dem kontoführenden Kreditinstitut vorher anzeigen zu müssen. Aus diesem Grund werden Sichteinlagen nur mit einem niedrigen Prozentsatz oder überhaupt nicht verzinst.

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung  sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von den Arbeitgebern direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.

Sparbrief

Von einem Kreditinstitut angebotenes festverzinsliches Anlageprodukt. Die vereinbarten Sparbeiträge und deren Verzinsung sind für die gesamte Laufzeit, die bis zu zehn Jahre betragen kann, festgelegt und damit im Voraus überschaubar. Die Zinsen werden entweder vorab berücksichtigt (Abzinsung) oder regelmäßig während der Laufzeit ausgezahlt. Ein Sparbrief ist spesenfrei und in der Regel zu 100 Pro­zent beleihbar.

Spareinlage

Von vornherein unbefristete und zumeist variabel verzinste Einlage auf einem Sparkonto bei einem Kreditinstitut, für die der Gläubiger eine Urkunde (Sparbuch) erhält, in der sämtliche Ein- und Auszahlungen sowie alle Zinsgutschriften vermerkt werden. Die Spareinlage dient der Geldanlage oder der Vermögensbildung (vor allem von Privatpersonen) und darf nicht für den Zahlungsverkehr verwendet werden. Erst nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist kann der Gläubiger wieder über sein Geld verfügen. Da die Spareinlagen von wirtschaftlich selbstständigen Privatpersonen und die von wirtschaftlich unselbstständigen und sonstigen Privatpersonen nicht getrennt erfragt werden, erfolgt an betreffender Stelle ein zusammengefasster Ausweis.

Sparen, Sparquote

Der überwiegende Teil des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte wird konsumiert. Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte bezeichnet.

Termineinlage

Verzinsliche Einlage, die einem Kreditinstitut für eine bestimmte Zeit – auf Termin – gegen einen festen Zinssatz zur Verfügung gestellt wird und über die der Gläubiger erst nach Fristablauf oder unter Einhaltung einer Kündigungsfrist verfügen darf.

Treuhandkredit

Kredit, der in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung gewährt worden ist, und bei dem sich die Haftung des berichtenden Kreditinstituts auf die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausleihung und die Abführung der Zins- und Tilgungszahlungen an den Auftraggeber beschränkt. Treuhandkredite werden nicht in die Darstellung der Kredite und Einlagen einbezogen, sondern nur nachrichtlich veröffentlicht.

Verfügbares Einkommen

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.

Wechseldiskontkredit

Kredit, der auf dem Ankauf noch nicht fälliger Wechsel und Schecks durch ein Kreditinstitut beruht, für die dem Einreichenden die auf den Gegenwartswert abgezinste Wechselsumme zur Verfügung gestellt wird. Die sektorale Zuordnung erfolgt nach dem Bezogenen, d. h. dem Einreichenden des Wechsels.

Wiederbeschaffungspreise

Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.

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