Glossar zum Thema »Private Haushalte, Wohnen«
Alleinstehende
Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in und ohne Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.
Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.
Ausbildungskredite
Von privaten Personen zur Finanzierung der Aus- und Fortbildung aufgenommene Kredite wie (Meister-) BAföG, Studiengebührendarlehen, Bildungs- und Studienkredite sowie sonstige Ausbildungskredite. Die Restschuld umfasst den Betrag, der zurückgezahlt werden muss, bis alle Ausbildungskredite getilgt sind (einschließlich Zinsen).
Ausgabefähige Einkommen und Einnahmen
Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen privater Haushalte werden ermittelt, indem zum Haushaltsnettoeinkommen die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren (z. B. Verkauf von Gebrauchtwagen) sowie die sonstigen Einnahmen (z. B. Lottogewinne, Einnahmen aus der Einlösung von Leergut und Flaschenpfand) addiert werden. Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen werden auch als verfügbares Einkommen bezeichnet. Im verfügbaren Einkommen nicht enthalten sind Einnahmen aus der Auflösung und Umwandlung von Vermögen (Sach- und Geldvermögen) sowie aus Kreditaufnahme.
Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen in privaten Haushalten im Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten sind alle Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich Die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.
Bezugsperson der Familie/Lebensform
Um Familien/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus eine Bezugsperson der Familie/Lebensform. Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei gemischt-geschlechtlichen Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebens-partner/-innen im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson dieser Lebensgemeinschaft ist dann der/die Lebenspartner/-in mit der niedrigeren Personennummer.
Ersparnis und Sparquote
Die Ersparnis errechnet sich aus den Ausgaben für die Bildung von Geld- und Sachvermögen zuzüglich der Rückzahlung von Krediten (ohne Zinsen) und abzüglich der Einnahmen aus der Auflösung von Geld- und Sachvermögen sowie aus Kreditaufnahmen und der Zinsen für Hypotheken, Baudarlehen und Konsumentenkrediten.
Die Sparquote wird aus der Ersparnis in Prozent der ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen gebildet.
Erwerbslose
Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden.
Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
Erwerbstätige
Alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche einer – auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden – Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Abweichend von der Definition der EU-Arbeitskräfteerhebung werden im Mikrozensus auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zu den Erwerbstätigen gezählt. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbstätige, wenn sie nicht länger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind.
Familien nach dem Lebensformenkonzept
Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit (bis 2019: ledigen) Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung.
Damit besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel).
Freizeitwohnung
In der Freizeit genutzte Wohnungen und Häuser (auch Datschen und Lauben, sofern sie die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und eine Küche oder einen Raum mit fest installierter Kochgelegenheit, wie z. B. Kochnische/Kochschrank, haben). Nicht dazu zählen Wohnungen und Häuser, die für die Dauer des Urlaubs angemietet werden.
Gebäude mit Wohnraum
Als Gebäude mit Wohnraum gelten für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Alle leerstehenden Gebäude mit Wohnungen sind ebenfalls Gebäude mit Wohnraum.
Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder (bei zusammenhängender Bebauung, z. B. Doppel-, Eck-, Gruppen-, Reihenhäuser, Seitenflügel, Hinterhaus) jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelnes Gebäude, wenn sie einen eigenen Zugang besitzen, das heißt, sie haben ein eigenes Erschließungssystem und ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem.
Gesamteinnahmen
Zu den Gesamteinnahmen zählen das Haushaltsbruttoeinkommen zuzüglich Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung, Einnahmen aus dem Verkauf von Waren sowie Einnahmen aus Vermögensumwandlung und Krediten.
Grundvermögen (Haus- und Grundbesitz)
Dazu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen (unabhängig davon, ob der Eigentümer darin wohnt) sowie sonstige Gebäude, unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen (auch Zweit- und Freizeitwohnungen). Dabei ist es unerheblich, ob sich der Besitz im In- oder Ausland befindet. Zu den sonstigen Gebäuden zählen u. a. Wochenend- und Ferienhäuser, Lauben und Datschen in Kleingärten, kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke).
Haupteinkommensbezieher
Ab dem Mikrozensus 2005 wird ein/e Haupteinkommensbezieher/in im Haushalt ermittelt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher/in ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oder hat sich die Bezugsperson des Haushalts als selbständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit eingestuft, ist die Haushaltsbezugsperson gleichzeitig Haupteinkommensbezieher/in des Haushalts.
Bezugsperson des Haushalts ist die erste im Erhebungsbogen eingetragene Person. Durch sie werden die verwandtschaftlichen Beziehungen der Haushaltsmitglieder untereinander bestimmt. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson eines Haushalts ausgeschlossen.
Haupteinkommensperson
Durch die Festlegung einer Haupteinkommensperson lassen sich Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z. B. Alter, Geschlecht, soziale Stellung) einheitlich gliedern. Als Haupteinkommensperson gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren) mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen.
Haushalte
Als (Privat-)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter/-innen). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
Investmentfonds
Hierzu zählen von Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Fonds, wie z. B.: Aktienfonds (Beteiligungspapiere in- und ausländischer Aktiengesellschaften), Immobilienfonds (offene und geschlossene Fonds), Rentenfonds (verschiedene festverzinsliche Wertpapiere), Geldmarktfonds (Termingelder, Schuldscheindarlehen), sonstige Fonds (Mischfonds, Indexfonds, AS-Fonds, Dachfonds, Hedge-Fonds).
ISCED (International Standard Classification of Education)
Die von der UNESCO entwickelte internationale Klassifikation des Bildungswesens (ISCED) wurde entwickelt, um nationale und internationale Statistiken und Indikatoren des Bildungswesens einheitlich darzustellen.
Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) bestimmt.
Danach fallen geringqualifizierte Personen in die ISCED-Stufen 0 bis 2, das bedeutet Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. keinen Hauptschulabschluss sowie keinen beruflichen Bildungsabschluss.
Personen mit mittlerer Qualifikation fallen in die ISCED-Stufen 3 und 4, das heißt (Fach-) Hochschulreife und/oder Abschluss einer Lehrausbildung oder berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Abschluss eines einjährigen bzw. eines 2- oder 3-jährigen Bildungsgangs für Gesundheits- und Sozialberufe oder Abschluss einer Beamtenausbildung für den mittleren Dienst.
Hohe Qualifikation bezieht sich auf die ISCED-Stufen 5 bis 8. Hierzu zählen berufsorientierte Qualifikationen (z. B. Meister-/Techniker oder gleichwertige Fachschulabschlüsse, Erzieherausbildung) sowie akademische Abschlüsse (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Promotion).
Lebensformen
Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen“ statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit Kindern und ohne Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern sowie alleinstehende Personen ohne Partner/-in und ohne Kinder im Haushalt.
Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den „eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das so genannte „Living apart together“, bleiben daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden bei Veröffentlichungen ausgeblendet.
Miete
Unter Nettokaltmiete (häufig auch Nettomiete, Grundmiete) wird der monatliche Betrag verstanden, der mit der Vermieterin oder dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohnung zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten (siehe kalte Nebenkosten) zusammen. Kosten beziehungsweise Umlagen für den Betrieb einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme und so weiter zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Diese werden als warme Nebenkosten separat ausgewiesen. Die Bruttokaltmiete und die warmen Nebenkosten ergeben zusammen die Bruttowarmmiete. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete bleiben die Angaben für jene Wohnungen unberücksichtigt, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner mietfrei wohnen.
Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt durch Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen.
Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
Lebensgemeinschaften
Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten. Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben. Diese Tabelle enthält sowohl Angaben zu Lebensgemeinschaften unterschiedlichen Geschlechts als auch zu Lebensgemeinschaften gleichen Geschlechts.
Paare
Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu gehören Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Seit 2018 werden im Mikrozensus auch gleichgeschlechtliche Ehepaare erfasst. Auf Grund der geringen Fallzahl werden diese nicht separat ausgewiesen, sondern mit den gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren zusammengefasst dargestellt.
Private Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen, eine gemeinsame Hauswirtschaft führen und sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Konsums zusammengehören. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person mit eigenem Einkommen kann einen eigenen Haushalt bilden. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
Bei der EVS werden ausschließlich Haushalte am Ort der Hauptwohnung erfasst.
Private Konsumausgaben
Dazu zählen Ausgaben für Käufe und unterstellte Käufe (Entnahmen aus dem eigenen Betrieb, Mietwert der Eigentümerwohnungen, Deputate u. Ä.) von Waren sowie die Zahlungen für Dienstleistungen und Reparaturen. Die privaten Konsumausgaben enthalten keine Ausgaben für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Dies gilt auch für die Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie für Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.
Rentenwerte
Laufende Inhaberschuldverschreibungen in- und ausländischer Emittenten (Aussteller der Wertpapiere). Im Einzelnen sind dies Pfandbriefe, Kommunalobligationen, sonstige Bankschuldverschreibungen (einschließlich Zertifikate), staatliche Schuldtitel (z. B. Bundes-, Länder- bzw. Stadtanleihen, Bundesobligationen sowie -schatzbriefe) und Industrieobligationen.
Sonstige Gebäude (mit Wohnraum)
Überwiegend für Nichtwohnzwecke, nämlich für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke bestimmte Gebäude mit mindestens einer Wohneinheit (z. B. Wohnungen in Geschäfts- und Bürogebäuden, Hausmeister- oder Verwalterwohnungen in Fabrik- oder Verwaltungsgebäuden, in Hotels, Krankenhäusern, Schulen).
Fläche je Wohnung (Wohnfläche)
Die Wohnfläche je Wohnung ergibt sich als Quotient aus der Wohnfläche und der Zahl der Wohnungen.
Gesamtwohnfläche, Fläche der gesamten Wohnung
Hierunter ist die Summe der Grundflächen aller Räume (einschl. Flur, Korridor, Diele, Vorplatz, Badezimmer, Duschraum, Toilette, Speisekammer usw.) einer Wohnung zu verstehen, gleichgültig, ob es sich um eine von der Eigentümerin, dem Eigentümer oder von einer Mieterin, einem Mieter selbstgenutzte, untervermietete oder gewerblich genutzte Wohnung handelt. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume.
Zur Ermittlung der Wohnfläche ist anzurechnen:
- voll: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern;
- zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter, aber weniger als zwei Metern, zu einem Viertel: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten.
Wohnfläche
Zur Wohnfläche zählen die Flächen von Wohn- und Schlafräumen (auch untervermieteten sowie außerhalb des Wohnungsabschlusses befindlichen Räumen, z. B. Mansarden, wenn zu Wohnzwecken genutzt), Küchen, Nebenräumen (Bad, Toilette, Flur usw.), Wohnräumen, die auch teilweise oder zeitlich begrenzt gewerblich genutzt werden (z. B. Praxis und Wartezimmer in Arzt- oder Rechtsanwaltswohnungen), Balkonen, Terrassen bzw. Loggien (ein Viertel der Grundfläche zählt zur Wohnfläche). Unberücksichtigt sind Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2 346). Sie umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn-und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
Wohnform
Dabei wird unterschieden, ob die Hauptwohnung als Eigentum oder zur Miete bzw. mietfrei genutzt wird. Mietfrei bedeutet, dass an den Vermieter bzw. die Vermieterin keine Zahlungen geleistet werden, bis auf eventuelle Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr). Mietfrei trifft nicht zu, wenn die Miete für die Hauptwohnung von Dritten (z. B. Arbeitsagentur, Sozialamt, Eltern für ihre Kinder) gezahlt wird.
Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden (ohne Wohnheime). Die Nutzung der übrigen Fläche ist darüber hinaus nicht ausschlaggebend. Wird weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt, ist das Gebäude ein »Sonstiges Gebäude mit Wohnraum«. Wohnheime zählen in der amtlichen Statistik nicht zu den Wohngebäuden, sondern werden als separate Kategorie erfasst und ausgewiesen.
(Diese Definition gilt für den Mikrozensus.)
Wohngebäude
Gebäude, das vorwiegend Wohnzwecken dient; vereinzelt können sich in ihm Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Geschäfte oder Ähnliches befinden.
(Diese Definition gilt für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.)
Wohngebäude
Sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen.
Anzahl der Räume
Alle Wohn- und Schlafräume einschließlich untervermieteter Räume (ohne Bad, Toilette, Flur und Küche). Unberücksichtigt bleiben dabei Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden sowie Räume unter 6 m2.
Zahl der Räume
Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess-und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller-und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z. B. sogenannte »Loftwohnungen«) aus nur einem Raum.
Wohnungen
Wohnungen sind nach außen abgeschlossene und in der Regel zusammenliegende Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden können. Die tatsächliche Nutzung ist hierbei nicht ausschlaggebend. Die Wohnung kann aktuell auch unbewohnt sein oder nur als Freizeit- bzw. Ferienwohnung dienen. Es ist auch möglich, dass die Wohnung oder Teile davon gewerblich genutzt werden. Weiterhin müssen Wohnungen einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller-oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.