Glossar zum Thema »Land- und Forstwirtschaft«
Arbeitskrafteinheit (AK-E)
Die Arbeitskrafteinheit ist die Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Eine Person kann nicht mehr als eine AK-E im landwirtschaftlichen Betrieb darstellen. Die Berechnung wird gleichermaßen für die Familienarbeitskräfte und für die ständig im Betrieb Beschäftigten, sowohl für die Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb insgesamt als auch darunter für die Arbeiten in Einkommenskombinationen vorgenommen. Bei den Saisonarbeitskräften liegt einer AK-E die Arbeitsleistung von 225 Arbeitstagen im Berichtszeitraum zugrunde.
Arbeitskräfte
Alle Personen von 15 Jahren und älter, die während des Berichtszeitraumes im Betrieb beschäftigt sind. Die Arbeitskräfte werden nach Beschäftigtengruppen unterschieden in:
- Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen,
- Ständig beschäftigte Arbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen,
- Saisonarbeitskräfte,
- Vollbeschäftigte,
- Teilbeschäftigte.
Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen
Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen sind
- Betriebsinhaber,
- Ehegatten des Betriebsinhabers oder eine dem Ehegatten gleichgestellte Person,
- weitere Familienarbeitskräfte, die auf dem landwirtschaftlichen Betrieb leben und beschäftigt sind.
Saisonarbeitskräfte
Nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte mit einem auf weniger als sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag.
Ständig beschäftigte Arbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen
Arbeitskräfte mit einem unbefristeten oder mindestens auf sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Von Einzelunternehmen sind hier nur die familienfremden ständig Beschäftigten und Verwandten und Verschwägerten des Betriebsinhabers, die nicht auf dem landwirtschaftlichen Betrieb leben, anzugeben.
Berufsbildung des Betriebsleiters bzw. Geschäftsführers
Zum Berufsbild der Landwirtschaft zählen die Fachrichtungen Landwirtschaft, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tierzucht/-haltung, landwirtschaftliche Technologie, ländliche Hauswirtschaft und Ernährungslehre. Anzugeben war jeweils nur die höchste landwirtschaftliche Berufsbildung.
Einkommenskombinationen
Zu den Betrieben mit Einkommenskombinationen zählen alle Betriebe, bei denen zusätzliche Tätigkeiten in direkter Verbindung zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen und mit denen der landwirtschaftliche Betrieb Umsätze erzielt. Dazu zählen ausschließlich solche Tätigkeiten, die im landwirtschaftlichen Betrieb ausgeübt werden. Diese Tätigkeiten werden von Arbeitskräften des landwirtschaftlichen Betriebes und mit Hilfe der zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen) ausgeübt und/oder basieren auf im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten. Wurde für die Tätigkeiten ein rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb (z. B. Tochtergesellschaft) gegründet, war dieser nicht einzubeziehen.
Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geografische Angaben (g.g.A.)
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) bezeichnet ein Erzeugnis, das in einem bestimmten geografischen Gebiet gemäß einem entsprechend anerkannten Verfahren hergestellt werden muss. Jedes Erzeugnis mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung darf ausschließlich aus Trauben des betreffenden Gebiets hergestellt werden. Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) bezeichnet ein Erzeugnis, das eine bestimmte Güte, ein bestimmtes Ansehen oder andere besondere Eigenschaften aufweist, die sich aus einem bestimmten geografischen Gebiet ergeben. Bei einem Erzeugnis mit einer geschützten geografischen Angabe müssen mindestens 85 Prozent der zur Herstellung verwendeten Trauben aus dem betreffenden Gebiet stammen.
Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe
Das Jahresnettoeinkommen liefert für die Einzelunternehmen die ausschließliche Grundlage für deren Zuordnung zu den landwirtschaftlichen Haupt- bzw. Nebenerwerbsbetrieben. Es wird geprüft, ob das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (dazu gehören auch Einkommen aus Einkommenskombinationen) oder aus möglichen außerbetrieblichen Quellen größer war.
Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technischwirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen Acker- und Dauergrünland, Obstanlagen, Rebflächen, Baumschulen sowie Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, Nüsse, Haus- und Nutzgärten, Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Nicht hierzu gehören dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen ohne Prämienanspruch, Waldflächen, Kurzumtriebsplantagen sowie Gebäude- und Hofflächen und andere nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie z. B. Öd- oder Unland.
Standardoutput (SO)
Der Standardoutput ist der durchschnittliche Geldwert (in €) der Bruttoagrarerzeugung zu Ab-Hof-Preisen (Preise ohne Abzug von Transport- und Vermarktungskosten) in einer bestimmten Region (NUTS-2-Region). Er gibt die Marktleistung eines Produktionszweiges wieder. Der gesamte SO eines Betriebes (die Marktleistung des gesamten Betriebes) wird im Rahmen der dreijährlichen Strukturerhebungen in der Landwirtschaft durch die Statistischen Ämter ermittelt. Dazu wird jede Flächeneinheit bzw. jedes Stück Vieh mit dem zugehörigen SO multipliziert, anschließend werden die so berechneten Werte je Betrieb addiert.
Ständig beschäftigte Arbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen
Arbeitskräfte mit einem unbefristeten oder mindestens auf sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Von Einzelunternehmen sind hier nur die familienfremden ständig Beschäftigten und Verwandten und Verschwägerten des Betriebsinhabers, die nicht auf dem landwirtschaftlichen Betrieb leben, anzugeben.
Vollbeschäftigte
Personen, die im festgelegten Berichtszeitraum 40 oder mehr Wochenstunden beschäftigt waren. Die Anzahl der Vollbeschäftigten wird auf der Grundlage der je Person angegebenen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bestimmt und zwar für Arbeiten:
- für den landwirtschaftlichen Betrieb insgesamt und darunter in Einkommenskombinationen,
- in einer anderen Erwerbstätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes.
Weinanbaugebiet
Weinbaufläche oder Gesamtheit von Weinbauflächen, auf denen Weine mit besonderen Qualitätsmerkmalen erzeugt werden und deren Namen zur Bezeichnung der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete verwandt wird. Jedes bestimmte Anbaugebiet wird genau nach Parzellen der Rebflächen abgegrenzt. Diese Abgrenzung wird durch jedes betroffene Mitgliedsland durchgeführt; dabei ist den Faktoren Rechnung zu tragen, die für die Qualität der in diesen Gebieten erzeugten Weine mitbestimmend sind, namentlich Boden und Untergrund, Klima sowie Lage der Parzellen oder Rebflächen. Das bestimmte Weinanbaugebiet Sachsen besteht aus einer nicht zusammenhängenden Weinbauregion, die sich aus Flächen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg zusammensetzt.
Weinbaukartei
Die Weinbaukartei ist ein Fachkataster, das Anbauflächen (Katasterflächen), Rebsorten, Erträge und weitere Daten zu Angelegenheiten des Weinbaus aller weinbauenden Betriebe nach EU-einheitlichen Kriterien enthält. Sie wird für das Weinanbaugebiet Sachsen zentral im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Obst-, Gemüse- und Weinbau, geführt.