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Glossar zum Thema »Umwelt«

Abfälle

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Sie kann sowohl durch die Betriebe/Unternehmen der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen werden als auch von Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden, die Abfälle in eigenen Anlagen verwerten oder beseitigen.

Abfallentsorgungsanlagen (Entsorgungsanlagen)

Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Entsprechend der Art der Abfälle und ihrem Schadstoffgehalt erfolgt deren Entsorgung in den verschiedenen Anlagen mit bestimmten Behandlungsverfahren. Im Sinne der Erhebung zählen dazu Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, biologische Behandlungsanlagen, chemisch/physikalische Behandlungsanlagen, mechanisch (-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren,  Bodenbehandlungsanlagen und sonstige Behandlungsanlagen. Außerdem werden Sortieranlagen, Demontageanlagen für Altfahrzeuge und Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und  Elektronikaltgeräte einbezogen. Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen werden getrennt dargestellt.

Abfallverzeichnis

Das amtliche Verzeichnis von Abfällen ist seit dem 1. Januar 2002 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV). Der Abfallkatalog gliedert die mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel bezeichneten Abfallarten in 20 Kapitel, 111 Gruppen und 839 Abfallschlüssel, bezogen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Die Einstufung der Abfallarten erfolgt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Die im Abfallverzeichnis mit einem * versehenen Abfälle gelten als gefährlich.

Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Sammlung, Beförderung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Vermeidung von Abfällen, einschließlich gefährlicher Abfälle und sonstigen Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwer­tung und Beseitigung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Ausge­nommen sind Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden.

Abwasserbehandlungsanlagen

Abwasserbehandlungsanlagen sind Anlagen zur Reinigung des Abwassers. Einbezogen wurden biologische Anlagen und Schönungsteiche. Rechen- und Siebanlagen, Abscheider sowie Hauskläranlagen wurden nicht erfasst.

Abwasserwirtschaft

Die Abwasserwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind sowie Technologien für die Wasserkreislaufführung (ohne Hochwasserschutz).

Abwasserwirtschaft

Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Vermeidung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und ge­lösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Waren, Bau- und Dienstleistungen, die der Wasserkreislaufführung dienen. Ausgenommen sind Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden.

Anlagenbetreiber

Betriebe und Unternehmen, die eigene oder von Dritten übernommene Abfälle oder Teile davon in Anlagen beseitigen oder verwerten, d. h. entsorgen.

Arten- und Landschaftsschutz

Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst  Maßnahmen, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen (ohne Landschaftsgartenbau).

Arten- und Landschaftsschutz

Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederherstellung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie dem Schutz und der Wiederherstellung von natürli­chen und semi-natürlichen Landschaften abzielen.

Asphaltmischanlagen

Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Ausbauasphalt. Das Mischen von Granulaten mit Bitumen und ähnlichen Zusätzen zum Einsatz im Kaltrecyclingverfahren ist nicht Gegenstand der Erhebung.

Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle

Zu den Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle zählen Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen.

Bauabfälle

Bauabfälle sind Massenabfälle und stellen im Abfallaufkommen einen beträchtlichen Mengenanteil dar. Hauptaugenmerk bei der Entsorgung kommt deshalb im Sinne der Kreislaufwirtschaft ihrer umweltschonenden Verwertung und dem Recycling zu. Durch eine erneute Verwendung als Recyclingbaustoffe soll die Entnahme natürlicher Ressourcen aus dem Stoffkreislauf vermindert und die Umweltbelastung verringert werden. Die Verwertung von Bauabfällen erfolgt

  • in Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen, in denen Ausbauasphalt eingesetzt wird
  • durch den Versatz geeigneter Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten (Gruben für Kies, Sand, Kaolin und Braunkohle) sowie
  • beim Einsatz von Bauabfällen in Deponien als Baumaterial für deponietechnische Maßnahmen.

Bauschuttaufbereitungsanlagen

Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen. Dazu zählen auch kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle. Nicht einbezogen wurden die Demontage und der Rückbau von Gebäuden, die Behandlung von öl- und anderweitig verunreinigten Böden in Bodenbehandlungsanlagen, das Behandeln von Baggergut und Hafenaushub und das Abtragen von Erdaushub, soweit dabei nicht Bauschuttaufbereitungsanlagen eingesetzt werden. Der unmittelbare Aus- und Einbau vor Ort ist ebenfalls nicht eingeschlossen.

Beförderung

Beförderung bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung).

Betriebliches Abwasser insgesamt

Betriebliches Abwasser insgesamt ist die Wassermenge, die nach vorheriger innerbetrieblicher Nutzung abgeleitet wird. Enthalten sind die Übernahmen von kommunalem Abwasser sowie Zuleitungen von anderen Betrieben. Sofern der das Abwasser abgebende Betrieb ebenfalls meldepflichtig ist, kommt es zu Doppelzählungen.

Betriebseigene Abfälle

In betriebseigener Produktion oder in anderen betriebseigenen Abfallentsorgungsanlagen am gleichen Standort erzeugte Abfälle.

Biologische Behandlungsanlagen

Abfallentsorgungsanlagen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Abfälle aufbereitet werden (z. B. Biogasanlagen), sowie Abfallentsorgungsanlagen, in denen nativ-organische Abfälle
in verwertbare Komposte umgewandelt werden (Anlagen zur Kompostherstellung). Biogasanlagen sind Anlagen, in denen mit Hilfe der Vergärung ein Teil der organischen  Masse von biogenen Reststoffen in energetisch nutzbares Biogas umgewandelt wird.

Bodenbehandlungsanlagen

Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden (Bodensanierungsanlagen) z. B. nach thermischen, biologischen oder mechanischen Verfahren.

Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen (z. B. Extraktions- oder Destillationsanlagen), Anlagen zur chemischen Aufbereitung von zyanidhaltigen Konzentraten, Nitriten, Nitraten oder Säuren, wenn hierdurch eine Verwertung als Reststoff oder eine Entsorgung ermöglicht wird, sowie Anlagen, die z. B. durch Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, Neutralisieren, Ausfällen usw. Abfälle zur weiteren Entsorgung behandeln.

Demontagebetrieb für Altfahrzeuge

Betriebe oder Betriebsteile, in denen Altfahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrsitz) und/oder der Klasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen) zum Zwecke der nachfolgenden Verwertung behandelt werden.

Deponien

Deponien und Deponieabschnitte sind Abfallentsorgungsanlagen, in der nicht verwertbare Abfälle zeitlich unbegrenzt oberirdisch oder unterirdisch abgelagert werden.

Deponieabschnitt

Eine Deponie kann aus verschiedenen Deponieabschnitten bestehen, die extra ausgewiesen werden und aus unterschiedlichen Deponieklassen bestehen.

Deponieklassen

Die Einteilung der Deponien erfolgt in Deponieklassen (siehe DepV). Je nach Abhängigkeit von den Risiken, die von den  abzulagernden Stoffen ausgehen, werden unterschiedliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb des einzelnen Deponietyps gestellt. Die geringsten Anforderungen werden an die Deponieklasse 0 (Oberirdische Deponie für Inertabfälle) gestellt. Deponien der Klasse III müssen die höchsten Anforderungen erfüllen.

Eigengewinnung

Eigengewinnung ist die vom Betrieb selbst geförderte Wassermenge, die im Betrieb selbst genutzt, an andere Betriebe abgegeben oder ungenutzt eingeleitet wird.

Ein- oder Ausfuhr

Ein- oder Ausfuhr ist der grenzüberschreitende Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland für die betreffenden Stoffe als solche oder in Zubereitungen. Nicht in die Erhebung einbezogen werden Stoffe und Zubereitungen, die in einem ein- oder ausgeführten Fertigerzeugnis (z. B. Kunst- und Schaumstoffe, Spraydosen, Kälte- und Klimaanlagen) bereits enthalten sind.

Einwohnerspezifische Abfallmenge

Die einwohnerspezifische Abfallmenge (kg/Einwohner) wurden bis zum Berichtsjahr 2010 mit dem Bevölkerungsstand 31.12. des Berichtsjahres und dem Gebietsstand 01.01. des Folgejahres berechnet. Ab Berichtsjahr 2011 erfolgte die Berechnung auf Grundlage des Zensus 2011 (Einwohnerzahl am 31.12. des Berichtsjahres).

Endverbraucher

Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. Private Endverbraucher sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen (gastronomische Einrichtungen, Verwaltungen, Krankenhäuser, Schulen, kleine Handwerksbetriebe usw.).

Entgelte

Die Entgelte stehen für die jährlich wiederkehrenden Preise, Gebühren und Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entstehen bzw. anfallen. Nicht enthalten sind hingegen einmalige Zahlungen, wie beispielsweise Anschlussgebühren.

Entsorgte Abfälle

Zu den entsorgten Abfällen zählen im Sinne der Erhebung eingesetzte, abgelagerte und behandelte Abfälle

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Diejenige Anlage, in der nach § 9 Abs. 4 ElektroG bereitgestellte Behälter über die Abholkoordination der Gemeinsamen Stelle im Auftrag des verpflichteten Herstellers oder im Falle der Eigenvermarktung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entsprechend § 9 Abs. 6 ElektroG einzelne Sammelgruppen oder im sonstigen Auftrag von Herstellern, Vertreibern, Nutzern und Letztbesitzern Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt und entsorgt werden.

Erstbehandlung

Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer  Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und/oder verdichtet werden.

Feuerungsanlagen

Feuerungsanlagen sind Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Sie dienen zur Dampferzeugung oder Erwärmung von Wasser oder sonstigen Wärmeträgermedien. Zweck des Einsatzes von Abfällen in einer Feuerungsanlage ist deren Verwertung als Brennstoff oder zu anderen Zwecken.

Freigesetzte Menge

Die am Unfallort ausgetretene Menge der wassergefährdenden Stoffe wird als freigesetzte Menge bezeichnet. Diese besteht aus wiedergewonnener und nichtwiedergewonnener Menge.

Fremdbezug

Fremdbezug von Wasser bezeichnet diejenige Wassermenge, die ein Betrieb von einem anderen Betrieb/Unternehmen oder aus dem öffentlichen Netz zur Verwendung oder Weiterleitung bezieht.

Gefährliche Abfälle

Zu den gefährlichen Abfällen zählen alle Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel, brennbar sind bzw. Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen. Unterliegen Abfälle der besonderen Überwachung, so ist entsprechend der gesetzlichen Regelung das  Nachweisverfahren über deren ordnungsgemäße Entsorgung und deren Verbleib durchzuführen (Abfallbegleitscheinverfahren).

Getrennt erfasste Wertstoffe

Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (»Restmüll«) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden.

Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien.

Gewinnungsanlagen

Gewinnungsanlagen sind die Brunnen und/oder Quellen eines Wasserwerkes. Sie zählen - unabhängig von der Anzahl der Brunnen und/oder Quellen und deren technischer Gestaltung - als eine Gewinnungsanlage, wenn Grundwasser aus einem zusammenhängenden Grundwasservorkommen gewonnen wird. Die Wassergewinnung eines Wasserwerkes aus einem Oberflächengewässer zählt, unabhängig von der Zahl der Entnahmevorrichtungen, als eine Anlage, wenn die Entnahme von Wasser mit gleicher Beschaffenheit aus demselben Gewässer erfolgt.

Hausmüll (»Restmüll«)

Als Hausmüll bzw. »Restmüll« wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Sperrmüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden.

In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.

Herkunft (Abfallerzeuger)

Die Herkunft der Abfälle (Abfallerzeuger) wird über die Analyse der Abfallerzeugernummer festgestellt, d. h. die erste Stelle der Erzeugernummer bestimmt das Herkunftsland. Dabei ist zwischen dem Aufkommen der Abfälle in Sachsen und der Herkunft der Abfälle aus anderen Bundesländern zu unterscheiden. Die Abfallerzeuger können in Primär- und Sekundärerzeuger unterteilt werden. Primärerzeuger sind Unternehmen bzw. Betriebe, in denen produktionsspezifische Abfälle erstmals entstehen. Sekundärerzeuger sind Entsorger, die auch wieder als Erzeuger auftreten. Das heißt, durch das Begleitscheinverfahren wird der Entsorgungsweg vom Abfallerzeuger zum Abfallentsorger und vom Abfallentsorger zum endgültigen  Abfallentsorger dokumentiert.

Herstellung klimawirksamer Stoffe

Als Herstellung gilt ausschließlich die Produktion der Stoffe an sich.

Im Betrieb eingesetztes Wasser

Unter im Betrieb eingesetztes Wasser versteht man die Wasserverwendung im eigenen Betrieb. Das im Betrieb eingesetzte Wasser entspricht dem Wasseraufkommen abzüglich der Abgabe an Dritte sowie der Ableitung von ungenutztem Wasser. Das ungenutzt ein- oder weitergeleitete Niederschlagswasser ist in dieser Position nicht berücksichtigt. Die eingesetzte Wassermenge wird nach den Einsatzarten Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung unterschieden. Bei der Kreislaufnutzung wird die Wassermenge angegeben, die für die Erstfüllung und das Zusatzwasser der Systeme eingesetzt wird.

Kanalnetz (öffentliche Sammelkanalisation)

Unter Kanalnetz bzw. der öffentlichen Sammelkanalisation wird das Leitungssystem verstanden, das ausschließlich dazu bestimmt ist, Abwasser (einschließlich Fremd- und Niederschlagswasser) zu sammeln und abzuleiten.
Man unterscheidet das Mischsystem (gemeinsames Ableiten von Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal) und das Trennsystem (getrenntes Sammeln und Ableiten von Schmutz- und Regenwasser). Anschlusskanäle (Hausanschlüsse) zählen nicht zur öffentlichen Kanalisation.

Klärschlammfaulbehälter

Zu Kläranlagen gehörige Klärschlammfaulbehälter können bei erteilter Genehmigung, bestimmte Abfälle im Zuge der Co-Vergärung mit einsetzen. Ziel der Co-Vergärung kann eine bessere Auslastung der Faulraumkapazitäten, die Erhöhung der Biogasproduktion, eine Steigerung des Wertgehalts des Gärrückstandes und/oder die umweltverträgliche Abfallverwertung sein.

Klimaschutz

Dem Klimaschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emission von Treibhausgasen. Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zum Einspa­ren von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz.

Klimaschutz

Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhe­xafluorid, Stickstofftrifluorid). Zum Klimaschutz gehören Maßnah­men zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnah­men zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung.

Klimawirksame Stoffe (Fluorkohlenwasserstoffe)

Im Sinne dieser Erhebung gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs (bis 2004 mit bis zu sieben) Kohlenstoffatomen in den allgemeinen Summenformeln CnF2n+2 mit n = 1, 2, …, 6 bzw. 7 (perfluorierte Alkane – FKW) und CnHmF2n+2-m mit n = 1, 2, …, 6 bzw. 7 und 0<m<2n+2 (teilfluorierte Alkane – H-FKW) als klimawirksame Stoffe.
Diese Stoffe fördern den Treibhauseffekt.

  • Fluorkohlenwasserstoffe
    sind fluorierte Derivate der Kohlenwasserstoffe.
     
  • FKW
    sind vollständig halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe.
     
  • H-FKW
    sind teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe.
     
  • Blends
    sind Gemische (Kältemittelmischungen) bzw. Zubereitungen aus hauptsächlich voll- und/oder teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen mit definierter Zusammensetzung.

Lärmbekämpfung

Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräu­sche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient.

Lärm- und Erschütterungsschutz

Dem Lärm- und Erschütterungsschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen.

Leichtstoff-Fraktionen

Gemische von Verkaufsverpackungen aus Materialien wie Kunststoff, Verbunden, Aluminium oder Weißblech. Mengenmäßig sind außerdem Sortierreste und Fehlwürfe aus dem »Gelben System« enthalten.

Luftreinhaltung

Der Luftreinhaltung dienen Anlagen, Einrichtungen und  Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abluft/Abgasen.

Luftreinhaltung

Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abluft/Abgas. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen.

Mechanisch (-biologische) Abfallbehandlungsanlagen

Anlagen zur Aufbereitung, Umwandlung oder Stabilisierung insbesondere von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlichen Abfällen durch mechanische oder andere physikalische Verfahren (z. B. Zerkleinern, Sortieren) ggf. in Kombination mit biologischen Verfahren (Rotte, Vergärung). Hierzu zählt auch die Inertisierung/Stabilisierung von Abfällen für die Ablagerung, die Erzeugung von heizwertangereicherten Fraktionen zur Verwertung als Ersatzbrennstoff sowie die Abtrennung anderer Wertstoffe zur stofflichen Verwertung. Anlagen, die in erster Linie zum Sortieren, Shreddern oder Verdichten (Pressen) der Abfälle dienen, sind nicht einzubeziehen.

Mobil betriebene Anlagen

Anlagen, die mit Hilfe von Sattelschleppern oder Anhängern zu verschiedenen Standorten transportiert werden können (auch selbstfahrende Anlagen).

Musterhaushalt

Die Kosten eines Zweipersonenmusterhaushaltes in Sachsen werden basierend auf einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 90,1 Liter je Person und Tag (das entspricht 33 Trinkwasser je Person im Jahr) und einer versiegelten Fläche von 50 je Person ermittelt.

Naturbelassene Stoffe

Abfälle, die beim Aufsuchen von Rohstoffen auf Haldedeponien oder Berghalden gelagert werden.

Nicht wiedergewonnene Menge

Die Restmenge der freigesetzten Menge, die in der Umwelt verbleibt, wird als nicht wiedergewonnene Menge bezeichnet. Sie ergibt sich als Differenz aus freigesetzter und wiedergewonnener Menge.

Sammelentsorgung

Eine Besonderheit stellt das Verfahren der Sammelentsorgung dar. Dabei werden über eine Sammeltour durch einen Abfallbeförderer bei zahlreichen sächsischen Abfallerzeugern Kleinmengen von Sonderabfall abgeholt. Anschließend werden diese Abfälle einer sächsischen/nichtsächsischen Entsorgungsanlage zugeführt. Für diese Mengen führen nicht die Abfallerzeuger, sondern der Abfallbeförderer das Begleitscheinverfahren durch. Im Begleitschein wird für diese sächsischen Abfälle eine einheitliche Abfallerzeugernummer (SS0000000) eingetragen. Diese Vereinfachung führt dazu, dass für die Sammelentsorgung in der statistischen Auswertung kein direkter Bezug zum Abfallerzeuger hergestellt werden  kann und als regionale Herkunft der Abfälle Sachsen ausgewiesen wird.

Schredderanlagen, Schrottscheren

Anlagen zum Zerschlagen bzw. Zerschneiden von Autowracks, Kühlschränken und anderen großformatigen Gegenständen aus Metall, Kunststoff, Holz und anderen Materialien mit dem Ziel, den entsprechenden Wertstoff als Rohstoff zurückzugewinnen.

Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser

Den Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen.

Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser

Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivi­täten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schad­stoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung.  Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen.

Semimobile Anlagen

Anlagen, die zum Transport an einen anderen Ort in Einzelteile zerlegt werden.

Sonstige Behandlungsanlagen

Anlagen, die keiner anderen Anlage direkt zugeordnet werden können. Darunter fallen z. B. Produktionsanlagen, in denen Abfälle zur Rückgewinnung von Rohstoffen eingesetzt werden, Anlagen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, Ersatzbrennstoff-, Schlacke-, Kabelaufbereitungsanlagen oder Kunststoffverwertungsanlagen.

Sonstige getrennt gesammelte Abfälle

Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in

  • sonstige gefährliche und
  • sonstige nicht gefährliche Abfälle.

Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten.

Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Sortieranlagen

Abfallentsorgungsanlagen, in denen gemischt erfasste Abfälle in Fraktionen, insbesondere zur Rückgewinnung verwertbarer Rohstoffe, getrennt werden.

Stationär betriebene Anlagen

Anlagen, die fest an einen Standort installiert sind, auch eigenständige Einheiten auf dem Gelände einer Abfallentsorgungsanlage.

Thermische Abfallbehandlungsanlagen

Anlagen zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen durch Verbrennen (z. B. Abfallverbrennungsanlagen), Anlagen
zur thermischen Zersetzung brennbarer, fester oder flüssiger Stoffe unter Sauerstoffmangel (Pyrolyseanlagen) sowie Anlagen zur Rückgewinnung von einzelnen Bestandteilen aus festen Stoffen durch Verbrennen (z. B. Anlagen zur Veraschung von Leiterplatinen). Hauptzweck der thermischen Abfallbehandlungsanlage ist die Beseitigung des Schadstoffpotentials des Abfalls.

Transportverpackungen

Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren während des Transports vor Schäden bewahren oder die aus Sicherheitsgründen verwendet werden (z. B. Fässer, Kanister, Kisten, Säcke). Sie fallen stets beim Vertreiber an.

Treibhauspotenzial

Um die Klimawirksamkeit eines Stoffes zur Erderwärmung darzustellen, wird sein Treibhauspotenzial (Global Warming Potential = GWP) in CO2-Äquivalenten dargestellt. Als Vergleichsgröße dient dabei die Klimawirksamkeit von Kohlenstoffdioxid (CO2) mit einem GWP-Wert = 1. Das Treibhauspotenzial der einzelnen Stoffe in CO2-Äquivalenten (CO2eq) zeigt an, um wie viel stärker oder schwächer die Klimawirksamkeit einer bestimmten Menge Treibhausgas im Verhältnis zur gleichen Menge CO2 ist. Beispielsweise beträgt das CO2eq für R 134a bei einem Zeithorizont von 100 Jahren 1 430. Das bedeutet, dass ein Kilogramm R 134a innerhalb der ersten 100 Jahre nach der Freisetzung 1 430-mal stärker zum Treibhauseffekt beiträgt als ein Kilogramm CO2.

Für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto) wurden laut den Beschlüssen der Klimakonferenz in Durban die CO2-Äquivalente (CO2eq) der einzelnen Stoffe neu festgelegt. Diese Änderungen gelten verbindlich ab Berichtsjahr 2013.

Übertägige Abbaustätten

Gruben/Tagebaue, aus denen Rohstoffe (z. B. Sand, Kies, Ton, Braunkohle) gewonnen werden (noch in Betrieb befindliche Abbaustätten) oder gewonnen wurden (bereits geschlossene  Abbaustätten, die wiederverfüllt werden).

Umgang

Umgang bezeichnet das Lagern, Abfüllen und Umschlagen, das Herstellen, Behandeln und Verwenden (sogenannte HBV-Anlagen) sowie das innerbetriebliche Befördern von wassergefährdenden Stoffen. Zum Umgang zählen auch die Übernahme und Ablieferung, das Ver- und Auspacken sowie das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe.

Umverpackungen

Verpackungen, die zusätzlich zur Verkaufsverpackung verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit während des Transports oder des Schutzes der Waren vor Beschädigung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind (Blister, Folien, Kartonagen). Sie fallen stets beim Vertreiber an.

Investitionen für den Umweltschutz (Umweltschutzinvestitionen)

Von den Gesamtinvestitionen zählen diejenigen zu den Investitionen für den Umweltschutz, die eine Verringerung oder Vermeidung von schädlichen Emissionen in die Umwelt bewirken bzw. den Einsatz von Ressourcen reduzieren. Als solche gelten:

  • im Geschäftsjahr aktivierte Bruttozugänge (ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer) an erworbenen und selbst erstellten Sachanlagen (oder Teilen davon), die dem Umweltschutz dienen,
  • dem Umweltschutz dienende Leasing-Güter, die beim Leasingnehmer aktiviert sind,
  • noch im Bau befindliche Umweltschutzanlagen (sofern aktiviert).

Umweltschutzleistungen

Umweltschutzleistungen sind alle Waren, Bau- und Dienstleistungen, die dem Zweck der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädlichen Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Diese sind möglich für die Umweltbereiche Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht darunter fallen Waren, Bau- und Dienstleistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Hochwasserschutz.

Unfall

Als Unfall im Sinne dieser Erhebungen gilt das Austreten einer im Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (hierzu gehören auch deren Sicherheitseinrichtungen) bzw. während der Beförderung dieser Stoffe (hierzu zählt auch jedes Auslaufen von Betriebsstoffen einschließlich Hydraulikölen bei Fahrzeugen aller Art).

Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, für die das erwerbswirtschaftliche Prinzip konstituierend ist.

Untertägige Abbaustätte

Anlagen mit untertägiger Verfüllung bergbaufremder Abfälle (untertägiger Versatz) sind z. B. Abbaustätten und bergbauliche Gruben, die noch in Betrieb oder schon geschlossen sind und wieder verfüllt werden.

Verbleib (Abfallentsorger)

Der Verbleib der entsorgten Abfälle kann über die Abfallentsorgernummer zugeordnet werden. Dabei ist zwischen dem Verbleib der Abfälle in Sachsen, in anderen Bundesländern und dem Ausland zu differenzieren.

Verbunde

Verpackungen aus unterschiedlichen und von Hand nicht trennbaren Materialien. Sie bestehen zu weniger als 95 Prozent aus einem Material. Hierzu zählen Getränkekartons sowie sonstige Verbunde auf Papier-, Kunststoff-, Aluminium- und Weißblechbasis.

Verkaufsverpackungen

Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und die Übergabe der Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Flaschen, Beutel, Dosen, Kartonagen, Tragetaschen, Einweggeschirr usw.). Sie fallen stets erst beim Endverbraucher an und verlieren dort ihre Funktion.

Verpackungsabfälle

Verpackungsabfälle setzen sich zusammen aus gebrauchten

  • Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und die Übergabe der Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen, z.B. Flaschen, Beutel, Dosen, Kartonagen, Tragetaschen, Einweggeschirr. Sie fallen stets erst beim Endverbraucher an und verlieren dort ihre Funktion.
  • Umverpackungen sind Verpackungen, die zusätzlich zur Verkaufsverpackung verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit während des Transports oder des Schutzes der Waren vor Beschädigung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind, z. B. Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen. Sie fallen stets beim Vertreiber an.
  • Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren während des Transports vor Schäden bewahren oder die aus Sicherheitsgründen verwendet werden, z. B. Fässer, Kanister, Kisten, Säcke etc.. Sie fallen stets beim Vertreiber an.

Die gebrauchten Verpackungen werden zumeist über die regional üblichen Sammelsysteme (z. B. Gelbe Tonne, Glas- und Papiercontainer) bei privaten Endverbrauchern (z. B. Haushalt, Gastronomie, Krankenhäuser, Schulen) und bei gewerblichen und industriellen Endverbrauchern eingesammelt.

Verwender klimawirksamer Stoffe

Verwender sind Unternehmen, die ihre Stoffe unmittelbar selbst als

  • Kältemittel in Anlagen einfüllen, z. B.
    Wärmepumpen; Kühl- und Kälteanlagen; Fahrzeugklimaanlagen; Gebäude- und Raumklimaanlagen;
     
  • Treibmittel einsetzen, z. B.
    bei der Herstellung von Aerosolerzeugnissen in Medizinalsprays, Schmier- und Gleitsprays, Kältesprays u. Ä. bzw. bei der Vorproduktion zur Herstellung von Kunst- und Schaumstoffen z. B. Montageschaumsprays, Schaumstoffkomponenten
     
  • sonstiges Mittel einsetzen, z B.
    bei der Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen; als Ätzgas; Schutzgas, als Lösemittel oder Löschmittel bei der Befüllung von Feuerlöschgeräten und/oder -anlagen; als Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen einsetzen.

Zur Verwendung zählt nicht der Bestand an Stoffen in solchen Anlagen, die Herstellung von Zubereitungen/Mischungen sowie der Handel, Verkauf, Entsorgung, Vernichtung, Zurückgewinnung und Aufbereitung der Stoffe.

Wasseraufkommen

Das Wasseraufkommen setzt sich zusammen aus der Eigengewinnung und/oder dem Fremdbezug einschließlich des ungenutzt abgeleiteten und des an Dritte weitergeleiteten Wassers. Wird das Wasser von anderen auskunftspflichtigen Betrieben des Berichtskreises bezogen, kommt es zu Doppelzählungen.

Wasseraufkommen

Das Wasseraufkommen ist die für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung verfügbar gemachte Wassermenge, die an Letztverbraucher oder zur Weiterverteilung abgegeben wird. Es setzt sich zusammen aus Eigengewinnung und/oder Fremdbezug.

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind überwiegend feste und flüssige Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachhaltige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Wasserversorgungsunternehmen

Als Wasserversorgungsunternehmen (WVU) können Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Eigenbetriebe, Zweckverbände) sowie Unternehmen in privater Rechtsform (z. B. Stadtwerke, GmbH, AG, Genossenschaften, Gemeinschaften) auftreten.

Wiedergewonnene Menge

Wiedergewonnene Menge bezeichnet die Menge an wassergefährdenden Stoffen, die einer anschließenden Nutzung, Verwendung weiterhin zur Verfügung steht oder einer gesonderten Entsorgung zugeführt wird. Die Mengenangaben beziehen sich auf den wassergefährdenden Stoff, nicht auf Beimengungen hervorgerufen durch Sofort- und Folgemaßnahmen wie Löschwasser, Bindemittel, Bodenaushub usw..

Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Einrichtungen, in denen mittels geeigneter Anlagen insbesondere Elektro- und Elektronikaltgeräte teilweise bzw. vollständig demontiert werden.

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