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Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert Veränderung zu
2019 in %
Trinkwasserdurchschnittsverbrauch je Einwohner/-in und Tag l 95,5 -1,1
Anschlussgrad öffentliche Wasserversorgung % 99,5 x
Anschlussgrad öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen % 91,2 x
Länge der öffentlichen Kanalisation je Einwohner/-in m 7,9 2,6
Trinkwasserentgelte eines 2-Personen-Musterhaushaltes im Jahr EUR 277,22 x
Abwasserentgelte eines 2-Personen-Musterhaushaltes im Jahr EUR 312,39 x

           
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 14.08.2024    

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Q I 1)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2025, voraussichtlich verfügbar: Februar 2028

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung (Q I 7)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2025, voraussichtlich verfügbar: August 2027

Entsorgung von Klärschlamm aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen (Q I 9)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: Februar 2026

Wasser- und Abwasserentgelte (Q I 10)

Aktueller Berichtsstand: 2020 bis 2022
Nächster Berichtsstand: 2023 - 2025, voraussichtlich verfügbar: August 2026

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Aller drei Jahre werden statistische Daten zur Situation der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach §Abs. 1 und 2 UStatG erhoben. Dazu werden Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Einrichtungen befragt, die Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben.

Erhebung zur öffentlichen Wasserversorgung

Bei der Erhebung zur öffentlichen Wasserversorgung werden die sächsischen Wasserversorgungsunternehmen nach Wassergewinnung und -bezug sowie zur Abgabe von Wasser an Letztverbraucher und der Anzahl der versorgten Einwohnerinnen bzw. Einwohner befragt.

Erhebung zur öffentlichen Abwasserentsorgung

Bei der Erhebung zur öffentlichen Abwasserentsorgung werden die Längen des öffentlichen Kanalnetzes nach Art und Baujahr erhoben sowie Angaben zum Abwasseraufkommen, der Art der Abwasserbehandlung und der Anzahl der an das öffentliche Kanalnetz bzw. kommunalen Abwasseranlagen angeschlossenen Einwohnerinnen bzw.  Einwohner erfasst. 

Erhebung der privaten Wasserversorgung und der privaten Abwassereigenentsorgung

Die Erhebung über nicht angeschlossene Einwohnerinnen bzw. Einwohner richtet sich an die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden oder Dritte, soweit ihnen diese Aufgaben übertragen wurden, oder sie mit der Erfüllung der Aufgaben beauftragt worden sind.  

Erhebung über die Entgelte für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Ab Berichtsjahr 2007 werden die Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erhoben. Damit wird einer wesentlichen Forderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entsprochen und der Versuch unternommen, eine Quantifizierung der Kosten für die Wassernutzung vorzunehmen und Informationen über die Preisfestsetzung zu erlangen. Im Rahmen dieser Statistik werden die Entgelte im jeweiligen Berichtsjahr und in den zwei vorangegangenen Jahren zum Stichtag 1. Januar jeden Jahres bei den Anstalten und Körperschaften, Unternehmen und anderen Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben bzw. bei den zuständigen Gemeinden erhoben. Es werden Beiträge, Grundgebühren und Mengengebühren, unterteilt nach verbrauchsabhänigen und verbrauchsunabhänigen Merkmalen befragt. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einigen Gemeinden und auf den übergeordneten regionalen Ebenen um Durchschnittsentgelte handelt. Sowohl in den Fällen, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind als auch auf Kreis- oder Landesebene wird ein gewichtetes Durchschnittsentgelt berechnet. Dabei werden die Entgelte mit der Anzahl der angeschlossenen Einwohner gewichtet.

Erhebung zum Klärschlamm

Die Erhebung zum Klärschlamm nach § 7 Abs. 2 UStatG wird ab Berichtsjahr 2006 jährlich durchgeführt und richtet sich an die Betreiber kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen.

Die Erhebung dient dem regelmäßigen Überblick über die Klärschlammbehandlung, die Verwertung und den Verbleib des Klärschlamms mit den jeweiligen Mengenangaben.

Die regionale Zuordnung erfolgt jeweils nach dem Standort der Abwasserbehandlungsanlage.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abwasserbehandlungsanlagen

Abwasserbehandlungsanlagen sind Anlagen zur Reinigung des Abwassers. Einbezogen wurden biologische Anlagen und Schönungsteiche. Rechen- und Siebanlagen, Abscheider sowie Hauskläranlagen wurden nicht erfasst.

Angereichertes Grundwasser

Angereichertes Grundwasser besteht überwiegend aus planmäßig versickertem Oberflächenwasser, echtem Grundwasser und gegebenenfalls Uferfiltrat.

Biologische Abwasserbehandlung

Die biologische Abwasserbehandlung beinhaltet den Abbau organischer Stoffe durch Mikroorganismen in Verbindung mit Sauerstoff in Belebungsanlagen (Belebtschlammanlagen), Tropfkörpern oder vergleichbaren Anlagen mit oder ohne vorhergehende mechanische Behandlung.

Einwohnerwert

Der Einwohnerwert (EW) ist ein Maß für die Klärkapazität bzw. Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage. Er ist die Summe aus der Zahl der Einwohner, deren häusliches Abwasser behandelt wird und dem Einwohnergleichwert des gewerblichen oder industriellen Abwassers.

Entgelte

Die Entgelte stehen für die jährlich wiederkehrenden Preise, Gebühren und Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entstehen bzw. anfallen. Nicht enthalten sind hingegen einmalige Zahlungen, wie beispielsweise Anschlussgebühren.

Flussgebietseinheiten

Flussgebietseinheiten sind die zentralen Einheiten bei der Bewirtschaftung der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie sind nach hydrologischen Gesichtspunkten gegliedert und bestehen aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den zugeordneten Grundwässern sowie Küsten- und Übergangsgewässern. Bei großen Gebieten wie dem der Elbe ist die Flussgebietseinheit deckungsgleich mit dem Einzugsgebiet des Hauptstromes. Für kleinere Gebiete wie Warnow/ Peene wurden mehrere benachbarte Einzugsgebiete zu einer Flussgebietseinheit zusammengefasst.
In Deutschland existieren zehn Flussgebietseinheiten, davon sind mit Elbe und Oder zwei in Sachsen.

5000 5400 MES_ES1 – Elbestrom 1
5000 5400 MES_ES2 – Elbestrom 2
5000 5400 MES_FM –  Freiberger Mulde
5000 5400 MES_SE –  Schwarze Elster
5000 5400 MES_VM –  Vereinigte Mulde
5000 5400 MES_ZM –  Zwickauer Mulde
5000 5400 –  Mulde-Elbe-Schwarze Elster
5000 5600 SAL_OWE_SN – Sächsische Weiße Elster/Eger
5000 5600 SAL_UWE_SN – Sächsische Weiße Elster/Pleiße
5000 6000 –  Saale
5000 5800 HAV_PE11 –  Obere Spree
5000 5800 – Havel
5000 –  Elbe
6000 6400 LAN – Lausitzer Neiße
6000 6400 –  Lausitzer Neiße
6000 –  Oder

Fremdbezug

Fremdbezug von Wasser bezeichnet diejenige Wassermenge, die ein Betrieb von einem anderen Betrieb/Unternehmen oder aus dem öffentlichen Netz zur Verwendung oder Weiterleitung bezieht.

Fremdwasser

Zum Fremdwasser, welches in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage mit behandelt wird, zählen das in die Kanalisation eindringende Grundwasser (z. B. durch Undichten), unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser (z. B. Dränwasser) sowie das einem Schmutzwasserkanal zufließende Oberflächenwasser (z. B.​​​​ über Schachtabdeckungen). Das Fremdwasser beinhaltet kein Niederschlagswasser.

Gewinnungsanlagen

Gewinnungsanlagen sind die Brunnen und/oder Quellen eines Wasserwerkes. Sie zählen - unabhängig von der Anzahl der Brunnen und/oder Quellen und deren technischer Gestaltung - als eine Gewinnungsanlage, wenn Grundwasser aus einem zusammenhängenden Grundwasservorkommen gewonnen wird. Die Wassergewinnung eines Wasserwerkes aus einem Oberflächengewässer zählt, unabhängig von der Zahl der Entnahmevorrichtungen, als eine Anlage, wenn die Entnahme von Wasser mit gleicher Beschaffenheit aus demselben Gewässer erfolgt.

Grundwasser

Als Grundwasser gilt das unterirdisch anstehende Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt, ohne Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser.

Jahresabwassermenge

Die Jahresabwassermenge enthält Schmutzwasser, Fremdwasser sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). In diesem wird dieser Begriff ausschließlich für das in öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen eingeleitete Abwasser verwendet.

Kanalnetz (öffentliche Sammelkanalisation)

Unter Kanalnetz bzw. der öffentlichen Sammelkanalisation wird das Leitungssystem verstanden, das ausschließlich dazu bestimmt ist, Abwasser (einschließlich Fremd- und Niederschlagswasser) zu sammeln und abzuleiten.
Man unterscheidet das Mischsystem (gemeinsames Ableiten von Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal) und das Trennsystem (getrenntes Sammeln und Ableiten von Schmutz- und Regenwasser). Anschlusskanäle (Hausanschlüsse) zählen nicht zur öffentlichen Kanalisation.

Letztverbraucher

Zur Gruppe der Letztverbraucher gehören die privaten Haushalte und das Kleingewerbe, gewerbliche Unternehmen sowie sonstige Abnehmer, mit denen die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen die abgegebenen Wassermengen unmittelbar ab- oder verrechnen.

Musterhaushalt

Die Kosten eines Zweipersonenmusterhaushaltes in Sachsen werden basierend auf einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 90,1 Liter je Person und Tag (das entspricht 33 Trinkwasser je Person im Jahr) und einer versiegelten Fläche von 50 je Person ermittelt.

Schmutzwasser

Schmutzwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte (verunreinigte) Wasser – ohne Niederschlagswasser, aber gegebenenfalls mit Fremdwasser, welches in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gereinigt wird.

Sonstige Abnehmer

Sonstige Abnehmer sind öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Schulen, Feuerwehr, Anstalten, Kurkliniken, Bundeswehr sowie Landwirtschaft.

Uferfiltrat

Uferfiltrat ist Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses oder Sees im Untergrund nach Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden Grundwasser vermischt. Es wird in seiner Beschaffenheit wesentlich von der des Oberflächengewässers bestimmt. Die natürliche Reinigungskraft des Untergrundes dient dabei als (natürlicher) Filter.

Wasseraufkommen

Das Wasseraufkommen ist die für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung verfügbar gemachte Wassermenge, die an Letztverbraucher oder zur Weiterverteilung abgegeben wird. Es setzt sich zusammen aus Eigengewinnung und/oder Fremdbezug.

Wasserversorgungsunternehmen

Als Wasserversorgungsunternehmen (WVU) können Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Eigenbetriebe, Zweckverbände) sowie Unternehmen in privater Rechtsform (z. B. Stadtwerke, GmbH, AG, Genossenschaften, Gemeinschaften) auftreten.

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Stand: April 2024

 

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Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Erhebungen der Abwasserentsorgung, Abwasserbehandlung, Abwasserentsorgung (Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung), der Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte, der Wasser- und Abwasserentgelte und Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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