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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert
Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  Anzahl 25
dabei nicht wiedergewonnene Menge  8,4
Unfälle bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen Anzahl 66
dabei nicht wiedergewonnene Menge  2,2

Letzte Aktualisierung: 21.08.2023

 

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bei Umgang und Beförderung (Q I 3)

Aktueller Berichtsstand: 2022 (vorläufige Ergebnisse)
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Unfälle beim Umgang und Beförderung von wassergefährdenden Stoffen

Die Erhebungen nach § 9 Abs. 1 und 2 UStatG zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden jährlich bei den nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über die Unfälle zuständigen Behörden durchgeführt. Sie dienen dem regelmäßigen Überblick über das Gefahrenpotential und die sich aus den Unfällen ergebenden Umweltbelastungen im Hinblick auf den Gewässerschutz. Erfasst werden Anzahl der Unfälle, freigesetzte und wiedergewonnene Menge der wassergefährdenden Stoffe, Unfallgebiet, Unfallursachen sowie Unfallfolgen, getroffene Sofort- und Folgemaßnahmen.

Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Bis 2009 wurde die Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 9 Abs. 4 UStatG aller fünf Jahre bei den nach Landesrecht für den wasserrechtlichen Vollzug zuständigen Behörden durchgeführt. Mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wird diese Erhebung nunmehr jährlich und zentral durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) durchgeführt. Die statistischen Angaben werden aus den Prüfberichten der Sachverständigenorganisationen genutzt und nicht mehr von den Statistischen Landesämtern erhoben. Statistische Ergebnisse liegen ausschließlich beim Statistischen Bundesamt vor.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Beförderung

Beförderung bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung).

Freigesetzte Menge

Die am Unfallort ausgetretene Menge der wassergefährdenden Stoffe wird als freigesetzte Menge bezeichnet. Diese besteht aus wiedergewonnener und nichtwiedergewonnener Menge.

Nicht wiedergewonnene Menge

Die Restmenge der freigesetzten Menge, die in der Umwelt verbleibt, wird als nicht wiedergewonnene Menge bezeichnet. Sie ergibt sich als Differenz aus freigesetzter und wiedergewonnener Menge.

Umgang

Umgang bezeichnet das Lagern, Abfüllen und Umschlagen, das Herstellen, Behandeln und Verwenden (sogenannte HBV-Anlagen) sowie das innerbetriebliche Befördern von wassergefährdenden Stoffen. Zum Umgang zählen auch die Übernahme und Ablieferung, das Ver- und Auspacken sowie das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe.

Unfall

Als Unfall im Sinne dieser Erhebungen gilt das Austreten einer im Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (hierzu gehören auch deren Sicherheitseinrichtungen) bzw. während der Beförderung dieser Stoffe (hierzu zählt auch jedes Auslaufen von Betriebsstoffen einschließlich Hydraulikölen bei Fahrzeugen aller Art).

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind überwiegend feste und flüssige Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachhaltige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Wiedergewonnene Menge

Wiedergewonnene Menge bezeichnet die Menge an wassergefährdenden Stoffen, die einer anschließenden Nutzung, Verwendung weiterhin zur Verfügung steht oder einer gesonderten Entsorgung zugeführt wird. Die Mengenangaben beziehen sich auf den wassergefährdenden Stoff, nicht auf Beimengungen hervorgerufen durch Sofort- und Folgemaßnahmen wie Löschwasser, Bindemittel, Bodenaushub usw..

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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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