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Öffentliche Abfallentsorgung, Haushaltsabfälle

Eckdaten für Sachsen

2021
Merkmal Einheit Menge1)
Hausmüll t 508.851
Sperrmüll t 136.114
Organische Abfälle t 349.129
Wertstoffe t 751.563
Sonstige Abfälle t 4.232
Eingesammelte Haushaltsabfallmenge insgesamt t 1.749.889
Haushaltsabfallmenge pro Einwohner/-in kg 432,8

          
1) Ab Berichtsjahr 2020 einschließlich Sammlungen nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Letzte Aktualisierung: 14.07.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Jahresergebnisse

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: April 2023

Haushalts- und Verpackungsabfälle im Freistaat Sachsen (Q II 5)

Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Erhebung zu den in Haushalten eingesammelten Haushaltabfällen

Auf Grundlage § 3 (2) Umweltstatistikgesetz (UStatG) werden jährlich bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (oder beauftragten Dritten) Daten erhoben zu den in Haushalten eingesammelten Abfällen (regionale Herkunft, Art, Menge sowie Verbleib). Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. Als Grundlage dienen die bei den zuständigen Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Die Ergebnisse sind ein wesentlicher Baustein zur Erstellung der Siedlungsabfallbilanz des Bundes und zur Erfüllung der EU-Berichterstattung. Ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder werden dazu bundesweit zusammengefasst und als Zeitreihe bereitgestellt. 

Im Freistaat Sachsen werden die Daten durch die für die Erstellung der jährlichen Siedlungsabfallbilanz zuständige Umweltbehörde (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG) erhoben. Von der amtlichen Statistik erfolgt eine sekundärstatistische Auswertung der Primärdaten. Darüber hinaus wird das jährliche Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltabfällen berechnet. Diese Angabe ist ein wichtiger Indikator zur Bewertung des Siedlungsabfallaufkommens in Sachsen.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abfälle

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Sie kann sowohl durch die Betriebe/Unternehmen der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen werden als auch von Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden, die Abfälle in eigenen Anlagen verwerten oder beseitigen.

Anlagenbetreiber

Betriebe und Unternehmen, die eigene oder von Dritten übernommene Abfälle oder Teile davon in Anlagen beseitigen oder verwerten, d. h. entsorgen.

Asphaltmischanlagen

Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Ausbauasphalt. Das Mischen von Granulaten mit Bitumen und ähnlichen Zusätzen zum Einsatz im Kaltrecyclingverfahren ist nicht Gegenstand der Erhebung.

Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle

Zu den Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle zählen Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen.

Bauschuttaufbereitungsanlagen

Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen. Dazu zählen auch kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle. Nicht einbezogen wurden die Demontage und der Rückbau von Gebäuden, die Behandlung von öl- und anderweitig verunreinigten Böden in Bodenbehandlungsanlagen, das Behandeln von Baggergut und Hafenaushub und das Abtragen von Erdaushub, soweit dabei nicht Bauschuttaufbereitungsanlagen eingesetzt werden. Der unmittelbare Aus- und Einbau vor Ort ist ebenfalls nicht eingeschlossen.

Einwohnerspezifische Abfallmenge

Die einwohnerspezifische Abfallmenge (kg/Einwohner) wurden bis zum Berichtsjahr 2010 mit dem Bevölkerungsstand 31.12. des Berichtsjahres und dem Gebietsstand 01.01. des Folgejahres berechnet. Ab Berichtsjahr 2011 erfolgte die Berechnung auf Grundlage des Zensus 2011 (Einwohnerzahl am 31.12. des Berichtsjahres).

Endverbraucher

Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. Private Endverbraucher sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen (gastronomische Einrichtungen, Verwaltungen, Krankenhäuser, Schulen, kleine Handwerksbetriebe usw.).

Getrennt erfasste Wertstoffe

Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (»Restmüll«) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden.

Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien.

Hausmüll (»Restmüll«)

Als Hausmüll bzw. »Restmüll« wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Sperrmüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden.

In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.

Leichtstoff-Fraktionen

Gemische von Verkaufsverpackungen aus Materialien wie Kunststoff, Verbunden, Aluminium oder Weißblech. Mengenmäßig sind außerdem Sortierreste und Fehlwürfe aus dem »Gelben System« enthalten.

Mobil betriebene Anlagen

Anlagen, die mit Hilfe von Sattelschleppern oder Anhängern zu verschiedenen Standorten transportiert werden können (auch selbstfahrende Anlagen).

Naturbelassene Stoffe

Abfälle, die beim Aufsuchen von Rohstoffen auf Haldedeponien oder Berghalden gelagert werden.

Semimobile Anlagen

Anlagen, die zum Transport an einen anderen Ort in Einzelteile zerlegt werden.

Sonstige getrennt gesammelte Abfälle

Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in

  • sonstige gefährliche und
  • sonstige nicht gefährliche Abfälle.

Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten.

Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Stationär betriebene Anlagen

Anlagen, die fest an einen Standort installiert sind, auch eigenständige Einheiten auf dem Gelände einer Abfallentsorgungsanlage.

Transportverpackungen

Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren während des Transports vor Schäden bewahren oder die aus Sicherheitsgründen verwendet werden (z. B. Fässer, Kanister, Kisten, Säcke). Sie fallen stets beim Vertreiber an.

Übertägige Abbaustätten

Gruben/Tagebaue, aus denen Rohstoffe (z. B. Sand, Kies, Ton, Braunkohle) gewonnen werden (noch in Betrieb befindliche Abbaustätten) oder gewonnen wurden (bereits geschlossene  Abbaustätten, die wiederverfüllt werden).

Untertägige Abbaustätte

Anlagen mit untertägiger Verfüllung bergbaufremder Abfälle (untertägiger Versatz) sind z. B. Abbaustätten und bergbauliche Gruben, die noch in Betrieb oder schon geschlossen sind und wieder verfüllt werden.

Umverpackungen

Verpackungen, die zusätzlich zur Verkaufsverpackung verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit während des Transports oder des Schutzes der Waren vor Beschädigung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind (Blister, Folien, Kartonagen). Sie fallen stets beim Vertreiber an.

Verbunde

Verpackungen aus unterschiedlichen und von Hand nicht trennbaren Materialien. Sie bestehen zu weniger als 95 Prozent aus einem Material. Hierzu zählen Getränkekartons sowie sonstige Verbunde auf Papier-, Kunststoff-, Aluminium- und Weißblechbasis.

Verkaufsverpackungen

Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und die Übergabe der Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Flaschen, Beutel, Dosen, Kartonagen, Tragetaschen, Einweggeschirr usw.). Sie fallen stets erst beim Endverbraucher an und verlieren dort ihre Funktion.

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