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Abfallentsorgungsanlagen

Eckdaten für Sachsen

2021
Merkmal Einheit Wert
Abfallentsorgungsanlagen Anzahl 309
Entsorgte Abfallmenge (Input der Anlagen) t 6.173.149
Abgegebene Abfälle  (Output der Anlagen) t 3.699.015

Letzte Aktualisierung: 07.07.2022

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Jahresergebnisse

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juni 2023

Behandlung und Beseitigung von Abfällen in Abfallentsorgungsanlagen (Q II 8)

Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Behandlung und Beseitigung von Abfällen in Abfallentsorgungsanlagen

Zur Entsorgung von Abfällen in Entsorgungsanlagen werden jährlich nach § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 UStatG Angaben bei zulassungsbedürftigen Anlagen zur Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen erhoben. Zusätzlich aller zwei Jahre (in den geraden Kalenderjahren) kommen bestimmte Erhebungsmerkmale zur technischen Ausstattung der Abfallentsorgungsanlagen hinzu (z. B. Art der Abdichtungssysteme, Kapazität der Anlagen, Verwendung der gewonnenen Energie u. a.). Entsprechend der Art der Abfälle und ihrem Schadstoffgehalt erfolgt ihre Entsorgung in den verschiedenen Abfallentsorgungsanlagen mittels geeigneter Behandlungsverfahren:

  • Deponien,
  • Thermische Abfallverbrennungsanlagen,
  • Chemisch/Physikalische Behandlungsanlagen,
  • Schredderanlagen/Schrottscheren,
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen,
  • Sonstige Behandlungsanlagen,
  • Bodenbehandlungsanlagen,
  • Biologische Behandlungsanlagen,
  • Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen,
  • Anlagen zur stofflichen Verwertung von Altöl,
  • Demontagebetriebe für Altfahrzeuge,
  • Klärschlammfaulbehälter mit Co-Vergärung (ab 2014) sowie
  • Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Darüber hinaus werden in die Erhebung einbezogen:

  • Sortieranlagen,
  • Demontagebetriebe für Altfahrzeuge,
  • Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie
  • Betriebe mit Abfallentsorgungsanlagen (ehemals betriebliche Abfallentsorgung).

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Wirtschaftliche Zuordnung

Um die Herkunft der erzeugten Abfälle auf Branchenebene betrachten zu können, erfolgt im Rahmen der statistischen Auswertung eine Zuordnung der Abfallerzeuger entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes bzw. Unternehmens. Die Brancheneinteilung basiert seit Januar 2008 auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beinhaltet 21 Wirtschaftsabschnitte. In den Auswertungen der Erhebung erfolgt eine Gliederung nach Wirtschaftsabschnitten und Abteilungen auf der Grundlage der WZ 2008.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abfälle

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Sie kann sowohl durch die Betriebe/Unternehmen der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen werden als auch von Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden, die Abfälle in eigenen Anlagen verwerten oder beseitigen.

Abfallentsorgungsanlagen (Entsorgungsanlagen)

Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Entsprechend der Art der Abfälle und ihrem Schadstoffgehalt erfolgt deren Entsorgung in den verschiedenen Anlagen mit bestimmten Behandlungsverfahren. Im Sinne der Erhebung zählen dazu Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, biologische Behandlungsanlagen, chemisch/physikalische Behandlungsanlagen, mechanisch (-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren,  Bodenbehandlungsanlagen und sonstige Behandlungsanlagen. Außerdem werden Sortieranlagen, Demontageanlagen für Altfahrzeuge und Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und  Elektronikaltgeräte einbezogen. Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen werden getrennt dargestellt.

Betriebseigene Abfälle

In betriebseigener Produktion oder in anderen betriebseigenen Abfallentsorgungsanlagen am gleichen Standort erzeugte Abfälle.

Biologische Behandlungsanlagen

Abfallentsorgungsanlagen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Abfälle aufbereitet werden (z. B. Biogasanlagen), sowie Abfallentsorgungsanlagen, in denen nativ-organische Abfälle
in verwertbare Komposte umgewandelt werden (Anlagen zur Kompostherstellung). Biogasanlagen sind Anlagen, in denen mit Hilfe der Vergärung ein Teil der organischen  Masse von biogenen Reststoffen in energetisch nutzbares Biogas umgewandelt wird.

Bodenbehandlungsanlagen

Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden (Bodensanierungsanlagen) z. B. nach thermischen, biologischen oder mechanischen Verfahren.

Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen (z. B. Extraktions- oder Destillationsanlagen), Anlagen zur chemischen Aufbereitung von zyanidhaltigen Konzentraten, Nitriten, Nitraten oder Säuren, wenn hierdurch eine Verwertung als Reststoff oder eine Entsorgung ermöglicht wird, sowie Anlagen, die z. B. durch Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, Neutralisieren, Ausfällen usw. Abfälle zur weiteren Entsorgung behandeln.

Demontagebetrieb für Altfahrzeuge

Betriebe oder Betriebsteile, in denen Altfahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrsitz) und/oder der Klasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen) zum Zwecke der nachfolgenden Verwertung behandelt werden.

Deponien

Deponien und Deponieabschnitte sind Abfallentsorgungsanlagen, in der nicht verwertbare Abfälle zeitlich unbegrenzt oberirdisch oder unterirdisch abgelagert werden.

Deponieabschnitt

Eine Deponie kann aus verschiedenen Deponieabschnitten bestehen, die extra ausgewiesen werden und aus unterschiedlichen Deponieklassen bestehen.

Deponieklassen

Die Einteilung der Deponien erfolgt in Deponieklassen (siehe DepV). Je nach Abhängigkeit von den Risiken, die von den  abzulagernden Stoffen ausgehen, werden unterschiedliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb des einzelnen Deponietyps gestellt. Die geringsten Anforderungen werden an die Deponieklasse 0 (Oberirdische Deponie für Inertabfälle) gestellt. Deponien der Klasse III müssen die höchsten Anforderungen erfüllen.

Entsorgte Abfälle

Zu den entsorgten Abfällen zählen im Sinne der Erhebung eingesetzte, abgelagerte und behandelte Abfälle

Erstbehandlung

Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer  Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und/oder verdichtet werden.

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Diejenige Anlage, in der nach § 9 Abs. 4 ElektroG bereitgestellte Behälter über die Abholkoordination der Gemeinsamen Stelle im Auftrag des verpflichteten Herstellers oder im Falle der Eigenvermarktung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entsprechend § 9 Abs. 6 ElektroG einzelne Sammelgruppen oder im sonstigen Auftrag von Herstellern, Vertreibern, Nutzern und Letztbesitzern Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt und entsorgt werden.

Feuerungsanlagen

Feuerungsanlagen sind Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Sie dienen zur Dampferzeugung oder Erwärmung von Wasser oder sonstigen Wärmeträgermedien. Zweck des Einsatzes von Abfällen in einer Feuerungsanlage ist deren Verwertung als Brennstoff oder zu anderen Zwecken.

Gefährliche Abfälle

Zu den gefährlichen Abfällen zählen alle Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel, brennbar sind bzw. Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen. Unterliegen Abfälle der besonderen Überwachung, so ist entsprechend der gesetzlichen Regelung das  Nachweisverfahren über deren ordnungsgemäße Entsorgung und deren Verbleib durchzuführen (Abfallbegleitscheinverfahren).

Klärschlammfaulbehälter

Zu Kläranlagen gehörige Klärschlammfaulbehälter können bei erteilter Genehmigung, bestimmte Abfälle im Zuge der Co-Vergärung mit einsetzen. Ziel der Co-Vergärung kann eine bessere Auslastung der Faulraumkapazitäten, die Erhöhung der Biogasproduktion, eine Steigerung des Wertgehalts des Gärrückstandes und/oder die umweltverträgliche Abfallverwertung sein.

Mechanisch (-biologische) Abfallbehandlungsanlagen

Anlagen zur Aufbereitung, Umwandlung oder Stabilisierung insbesondere von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlichen Abfällen durch mechanische oder andere physikalische Verfahren (z. B. Zerkleinern, Sortieren) ggf. in Kombination mit biologischen Verfahren (Rotte, Vergärung). Hierzu zählt auch die Inertisierung/Stabilisierung von Abfällen für die Ablagerung, die Erzeugung von heizwertangereicherten Fraktionen zur Verwertung als Ersatzbrennstoff sowie die Abtrennung anderer Wertstoffe zur stofflichen Verwertung. Anlagen, die in erster Linie zum Sortieren, Shreddern oder Verdichten (Pressen) der Abfälle dienen, sind nicht einzubeziehen.

Schredderanlagen, Schrottscheren

Anlagen zum Zerschlagen bzw. Zerschneiden von Autowracks, Kühlschränken und anderen großformatigen Gegenständen aus Metall, Kunststoff, Holz und anderen Materialien mit dem Ziel, den entsprechenden Wertstoff als Rohstoff zurückzugewinnen.

Sonstige Behandlungsanlagen

Anlagen, die keiner anderen Anlage direkt zugeordnet werden können. Darunter fallen z. B. Produktionsanlagen, in denen Abfälle zur Rückgewinnung von Rohstoffen eingesetzt werden, Anlagen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, Ersatzbrennstoff-, Schlacke-, Kabelaufbereitungsanlagen oder Kunststoffverwertungsanlagen.

Sortieranlagen

Abfallentsorgungsanlagen, in denen gemischt erfasste Abfälle in Fraktionen, insbesondere zur Rückgewinnung verwertbarer Rohstoffe, getrennt werden.

Thermische Abfallbehandlungsanlagen

Anlagen zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen durch Verbrennen (z. B. Abfallverbrennungsanlagen), Anlagen
zur thermischen Zersetzung brennbarer, fester oder flüssiger Stoffe unter Sauerstoffmangel (Pyrolyseanlagen) sowie Anlagen zur Rückgewinnung von einzelnen Bestandteilen aus festen Stoffen durch Verbrennen (z. B. Anlagen zur Veraschung von Leiterplatinen). Hauptzweck der thermischen Abfallbehandlungsanlage ist die Beseitigung des Schadstoffpotentials des Abfalls.

Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Einrichtungen, in denen mittels geeigneter Anlagen insbesondere Elektro- und Elektronikaltgeräte teilweise bzw. vollständig demontiert werden.

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Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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