Verpackungsabfälle
Eckdaten für Sachsen
| Merkmal | t |
|---|---|
| Zurückgenommene systembeteiligungspflichtige Verpackungen | 444.892 |
| Gewerblich eingesammelte Verpackungen | 228.578 |
| Verpackungsabfälle insgesamt | 673.470 |
Letzte Aktualisierung: 16.10.2025
Haushalts- und Verpackungsabfälle im Freistaat Sachsen (Q II 5)
Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: September 2026
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Abfallwirtschaft Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle nach § 5 UStatG
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2006 wird die Erhebung jährlich bei den Unternehmen, die
- gebrauchte Verkaufsverpackungen als Verpflichtete nach dem Verpackungsgesetz,
- als beauftragte Dritte oder
- als Systeme im Sinne des § 3 Abs. 16 S. 1 VerpackG zurücknehmen oder abholen
sowie bei Unternehmen, die Transport- und Umverpackungen einsammeln, durchgeführt.
Erfasst werden die Erhebungsmerkmale Art, Menge und Verbleib der Verpackungen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Umweltstatistiken Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Umweltstatistikgesetz (UStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
Einwohnerspezifische Abfallmenge
Die einwohnerspezifische Abfallmenge (kg/Einwohner) wurden bis zum Berichtsjahr 2010 mit dem Bevölkerungsstand 31.12. des Berichtsjahres und dem Gebietsstand 01.01. des Folgejahres berechnet. Ab Berichtsjahr 2011 erfolgte die Berechnung auf Grundlage des Zensus 2011 (Einwohnerzahl am 31.12. des Berichtsjahres).
Endverbraucher
Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. Private Endverbraucher sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen (gastronomische Einrichtungen, Verwaltungen, Krankenhäuser, Schulen, kleine Handwerksbetriebe usw.).
Leichtstoff-Fraktionen
Gemische von Verkaufsverpackungen aus Materialien wie Kunststoff, Verbunden, Aluminium oder Weißblech. Mengenmäßig sind außerdem Sortierreste und Fehlwürfe aus dem »Gelben System« enthalten.
Transportverpackungen
Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren während des Transports vor Schäden bewahren oder die aus Sicherheitsgründen verwendet werden (z. B. Fässer, Kanister, Kisten, Säcke). Sie fallen stets beim Vertreiber an.
Umverpackungen
Verpackungen, die zusätzlich zur Verkaufsverpackung verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit während des Transports oder des Schutzes der Waren vor Beschädigung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind (Blister, Folien, Kartonagen). Sie fallen stets beim Vertreiber an.
Verbunde
Verpackungen aus unterschiedlichen und von Hand nicht trennbaren Materialien. Sie bestehen zu weniger als 95 Prozent aus einem Material. Hierzu zählen Getränkekartons sowie sonstige Verbunde auf Papier-, Kunststoff-, Aluminium- und Weißblechbasis.
Verkaufsverpackungen
Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und die Übergabe der Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Flaschen, Beutel, Dosen, Kartonagen, Tragetaschen, Einweggeschirr usw.). Sie fallen stets erst beim Endverbraucher an und verlieren dort ihre Funktion.
Verpackungsabfälle
Verpackungsabfälle setzen sich zusammen aus gebrauchten
- Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und die Übergabe der Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen, z.B. Flaschen, Beutel, Dosen, Kartonagen, Tragetaschen, Einweggeschirr. Sie fallen stets erst beim Endverbraucher an und verlieren dort ihre Funktion.
- Umverpackungen sind Verpackungen, die zusätzlich zur Verkaufsverpackung verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit während des Transports oder des Schutzes der Waren vor Beschädigung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind, z. B. Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen. Sie fallen stets beim Vertreiber an.
- Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren während des Transports vor Schäden bewahren oder die aus Sicherheitsgründen verwendet werden, z. B. Fässer, Kanister, Kisten, Säcke etc.. Sie fallen stets beim Vertreiber an.
Die gebrauchten Verpackungen werden zumeist über die regional üblichen Sammelsysteme (z. B. Gelbe Tonne, Glas- und Papiercontainer) bei privaten Endverbrauchern (z. B. Haushalt, Gastronomie, Krankenhäuser, Schulen) und bei gewerblichen und industriellen Endverbrauchern eingesammelt.