Bau- und Abbruchabfälle
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | t |
---|---|
Aufbereitete Bauabfälle von sächs. Anlagenbetreibern | 5.789.209 |
Verfüllte Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten | 5.648.951 |
Verwertung bei Deponiebaumaßnahmen | 111.100 |
Bauabfälle insgesamt | 11.549.260 |
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Abfallwirtschaft Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
Alle zwei Jahre wird die Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (in Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen) nach § 5 Abs. 1 UStatG durchgeführt. Daten zu Abfällen in übertägigen Abbaustätten und naturbelassener Stoffe im Bergbau sowie zum Versatz bergbaufremder Stoffe im Untertagebergbau werden jährlich nach § 3 Abs. 1 UStatG erhoben.
Bauabfälle sind Massenabfälle und stellen im Abfallaufkommen einen beträchtlichen Mengenanteil dar. Hauptaugenmerk bei der Entsorgung kommt deshalb im Sinne der Kreislaufwirtschaft ihrer umweltschonenden Verwertung und dem Recycling zu. Durch eine erneute Verwendung als Recyclingbaustoffe soll die Entnahme natürlicher Ressourcen aus dem Stoffkreislauf vermindert und die Umweltbelastung verringert werden.
Die Verwertung von Bauabfällen erfolgt
- in Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen, in denen Ausbauasphalt eingesetzt wird
- durch den Versatz geeigneter Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten (Gruben für Kies, Sand, Kaolin und Braunkohle) sowie
- beim Einsatz von Bauabfällen in Deponien als Baumaterial für deponietechnische Maßnahmen.
Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2021 (*.pdf, 0,91 MB) Berichtsjahr 2021
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2022 (*.pdf, 0,21 MB) Berichtsjahr 2022
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
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Rechtsgrundlagen
- Umweltstatistikgesetz (UStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
Abfälle
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.
Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Sie kann sowohl durch die Betriebe/Unternehmen der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen werden als auch von Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden, die Abfälle in eigenen Anlagen verwerten oder beseitigen.
Anlagenbetreiber
Betriebe und Unternehmen, die eigene oder von Dritten übernommene Abfälle oder Teile davon in Anlagen beseitigen oder verwerten, d. h. entsorgen.
Asphaltmischanlagen
Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Ausbauasphalt. Das Mischen von Granulaten mit Bitumen und ähnlichen Zusätzen zum Einsatz im Kaltrecyclingverfahren ist nicht Gegenstand der Erhebung.
Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle
Zu den Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle zählen Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen.
Bauabfälle
Bauabfälle sind Massenabfälle und stellen im Abfallaufkommen einen beträchtlichen Mengenanteil dar. Hauptaugenmerk bei der Entsorgung kommt deshalb im Sinne der Kreislaufwirtschaft ihrer umweltschonenden Verwertung und dem Recycling zu. Durch eine erneute Verwendung als Recyclingbaustoffe soll die Entnahme natürlicher Ressourcen aus dem Stoffkreislauf vermindert und die Umweltbelastung verringert werden. Die Verwertung von Bauabfällen erfolgt
- in Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen, in denen Ausbauasphalt eingesetzt wird
- durch den Versatz geeigneter Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten (Gruben für Kies, Sand, Kaolin und Braunkohle) sowie
- beim Einsatz von Bauabfällen in Deponien als Baumaterial für deponietechnische Maßnahmen.
Bauschuttaufbereitungsanlagen
Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen. Dazu zählen auch kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle. Nicht einbezogen wurden die Demontage und der Rückbau von Gebäuden, die Behandlung von öl- und anderweitig verunreinigten Böden in Bodenbehandlungsanlagen, das Behandeln von Baggergut und Hafenaushub und das Abtragen von Erdaushub, soweit dabei nicht Bauschuttaufbereitungsanlagen eingesetzt werden. Der unmittelbare Aus- und Einbau vor Ort ist ebenfalls nicht eingeschlossen.
Mobil betriebene Anlagen
Anlagen, die mit Hilfe von Sattelschleppern oder Anhängern zu verschiedenen Standorten transportiert werden können (auch selbstfahrende Anlagen).
Naturbelassene Stoffe
Abfälle, die beim Aufsuchen von Rohstoffen auf Haldedeponien oder Berghalden gelagert werden.
Semimobile Anlagen
Anlagen, die zum Transport an einen anderen Ort in Einzelteile zerlegt werden.
Stationär betriebene Anlagen
Anlagen, die fest an einen Standort installiert sind, auch eigenständige Einheiten auf dem Gelände einer Abfallentsorgungsanlage.
Übertägige Abbaustätten
Gruben/Tagebaue, aus denen Rohstoffe (z. B. Sand, Kies, Ton, Braunkohle) gewonnen werden (noch in Betrieb befindliche Abbaustätten) oder gewonnen wurden (bereits geschlossene Abbaustätten, die wiederverfüllt werden).
Untertägige Abbaustätte
Anlagen mit untertägiger Verfüllung bergbaufremder Abfälle (untertägiger Versatz) sind z. B. Abbaustätten und bergbauliche Gruben, die noch in Betrieb oder schon geschlossen sind und wieder verfüllt werden.
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Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,17 MB)
- Bauschuttaufbereitungsanlagen einschließlich Anlagen für die Aufbereitung von Straßenaufbruch (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,23 MB)