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Bau- und Abbruchabfälle

Eckdaten für Sachsen

2020
Merkmal t
Aufbereitete Bauabfälle von sächsischen Anlagenbetreibern 5.305.853
Verfüllte Bauabfälle in Sachsen 5.172.417
 Bauabfälle insgesamt 10.478.269

Letzte Aktualisierung: 29.09.2022

 

Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen im Freistaat Sachsen (Q II 4)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2021, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen

Alle zwei Jahre wird die Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (in Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen) nach § 5 Abs. 1 UStatG durchgeführt. Daten zu Abfällen in übertägigen Abbaustätten und naturbelassener Stoffe im Bergbau sowie zum Versatz bergbaufremder Stoffe im Untertagebergbau werden jährlich nach § 3 Abs. 1 UStatG erhoben.

Bauabfälle sind Massenabfälle und stellen im Abfallaufkommen einen beträchtlichen Mengenanteil dar. Hauptaugenmerk bei der Entsorgung kommt deshalb im Sinne der Kreislaufwirtschaft ihrer umweltschonenden Verwertung und dem Recycling zu. Durch eine erneute Verwendung als Recyclingbaustoffe soll die Entnahme natürlicher Ressourcen aus dem Stoffkreislauf vermindert und die Umweltbelastung verringert werden.

Die Verwertung von Bauabfällen erfolgt

  • in Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen, in denen Ausbauasphalt eingesetzt wird
  • durch den Versatz geeigneter Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten (Gruben für Kies, Sand, Kaolin und Braunkohle) sowie
  • beim Einsatz von Bauabfällen in Deponien als Baumaterial für deponietechnische Maßnahmen.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abfälle

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Sie kann sowohl durch die Betriebe/Unternehmen der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen werden als auch von Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden, die Abfälle in eigenen Anlagen verwerten oder beseitigen.

Anlagenbetreiber

Betriebe und Unternehmen, die eigene oder von Dritten übernommene Abfälle oder Teile davon in Anlagen beseitigen oder verwerten, d. h. entsorgen.

Asphaltmischanlagen

Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Ausbauasphalt. Das Mischen von Granulaten mit Bitumen und ähnlichen Zusätzen zum Einsatz im Kaltrecyclingverfahren ist nicht Gegenstand der Erhebung.

Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle

Zu den Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle zählen Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen.

Bauabfälle

Bauabfälle sind Massenabfälle und stellen im Abfallaufkommen einen beträchtlichen Mengenanteil dar. Hauptaugenmerk bei der Entsorgung kommt deshalb im Sinne der Kreislaufwirtschaft ihrer umweltschonenden Verwertung und dem Recycling zu. Durch eine erneute Verwendung als Recyclingbaustoffe soll die Entnahme natürlicher Ressourcen aus dem Stoffkreislauf vermindert und die Umweltbelastung verringert werden. Die Verwertung von Bauabfällen erfolgt

  • in Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen, in denen Ausbauasphalt eingesetzt wird
  • durch den Versatz geeigneter Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten (Gruben für Kies, Sand, Kaolin und Braunkohle) sowie
  • beim Einsatz von Bauabfällen in Deponien als Baumaterial für deponietechnische Maßnahmen.

Bauschuttaufbereitungsanlagen

Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen. Dazu zählen auch kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle. Nicht einbezogen wurden die Demontage und der Rückbau von Gebäuden, die Behandlung von öl- und anderweitig verunreinigten Böden in Bodenbehandlungsanlagen, das Behandeln von Baggergut und Hafenaushub und das Abtragen von Erdaushub, soweit dabei nicht Bauschuttaufbereitungsanlagen eingesetzt werden. Der unmittelbare Aus- und Einbau vor Ort ist ebenfalls nicht eingeschlossen.

Mobil betriebene Anlagen

Anlagen, die mit Hilfe von Sattelschleppern oder Anhängern zu verschiedenen Standorten transportiert werden können (auch selbstfahrende Anlagen).

Naturbelassene Stoffe

Abfälle, die beim Aufsuchen von Rohstoffen auf Haldedeponien oder Berghalden gelagert werden.

Semimobile Anlagen

Anlagen, die zum Transport an einen anderen Ort in Einzelteile zerlegt werden.

Stationär betriebene Anlagen

Anlagen, die fest an einen Standort installiert sind, auch eigenständige Einheiten auf dem Gelände einer Abfallentsorgungsanlage.

Übertägige Abbaustätten

Gruben/Tagebaue, aus denen Rohstoffe (z. B. Sand, Kies, Ton, Braunkohle) gewonnen werden (noch in Betrieb befindliche Abbaustätten) oder gewonnen wurden (bereits geschlossene  Abbaustätten, die wiederverfüllt werden).

Untertägige Abbaustätte

Anlagen mit untertägiger Verfüllung bergbaufremder Abfälle (untertägiger Versatz) sind z. B. Abbaustätten und bergbauliche Gruben, die noch in Betrieb oder schon geschlossen sind und wieder verfüllt werden.

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Abfallentsorgung

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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