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Abfallerzeugung

Eckdaten für Sachsen

2018
Merkmal Einheit Wert
Betriebe in der Strichprobe Anzahl 1.212
Beschäftigte in der Stichprobe Anzahl 407.664
Abfallaufkommen in der Stichprobe t 5.058.914
Abfallaufkommen in der Stichprobe je tätiger Person t 12,41

Letzte Aktualisierung: 09.10.2020

 

Jahresergebnisse

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Januar 2021

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Erhebung über die Abfallerzeugung

Bundesweit werden nach § 3 Abs. 3 UStatG seit Berichtsjahr 2006 im Rahmen einer Stichprobe höchstens 20 000 Betriebe befragt. Die Grundgesamtheit der Erhebung bilden alle Betriebe. Die Erhebung über die Abfallerzeugung stellt Daten zu Art und Menge der erzeugten Abfälle bereit.

Als Auswahlgrundlage wird die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind dabei je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich festgelegt. Um ein repräsentatives Bild zu erreichen, werden ausschließlich größere Betriebe (mit einer für die Erhebung relevanten Beschäftigtenzahl) befragt. Nicht einbezogen sind die Wirtschaftszweige Baugewerbe, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen sowie Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten.

Im Rahmen der Stichprobe zur Erhebung 2014 wurden 1 009 Betriebe mit 338 572 Beschäftigten zu ihrem Abfallaufkommen befragt. Die Stichprobe wurde aus der Grundgesamtheit aller sächsischen Betriebe und Einrichtungen (186 734) gezogen. Von den bundesweit zu befragenden 20 000 Betrieben entfiel damit auf Sachsen ein Anteil von rund fünf Prozent.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Grundgesamtheit

Die Grundgesamtheit aller erhebungsrelevanten Betriebe und ihrer Beschäftigten wurde aus dem Unternehmensregister (URS) gebildet.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abfälle

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.

Gefährliche Abfälle

Zu den gefährlichen Abfällen zählen alle Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel, brennbar sind bzw. Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen. Unterliegen Abfälle der besonderen Überwachung, so ist entsprechend der gesetzlichen Regelung das  Nachweisverfahren über deren ordnungsgemäße Entsorgung und deren Verbleib durchzuführen (Abfallbegleitscheinverfahren).

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Abfallerzeugung

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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