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Personen- und Güterbeförderung

Eckdaten für Sachsen

2023
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Fahrgäste Liniennahverkehr 1.000 Personen 446.725 4,4
Beförderungsleistung Liniennahverkehr Mrd. Pkm 3,03 -9,6

      
Datenquelle: Personenbeförderungsstatistik; Unternehmen die im Jahr mindestens 250 Tausend Fahrgäste befördert haben - ohne Schienenfernverkehr.

Letzte Aktualisierung: 16.05.2024

Unterjährige Ergebnisse

Monatsdaten für 2023 und 2024

 

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Statistik der Personenbeförderung

Die Statistik der Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im gewerblichen Omnibusverkehr wird als vierteljährliche und als jährliche/fünfjährige Statistik durchgeführt.
In der vierteljährlichen Statistik werden Fahrgäste und Beförderungsleistungen bei Unternehmen mit mehr als 250 000 Fahrgästen pro Jahr befragt.

Jährlich wird eine Stichprobe, fünfjährig alle betreffenden Unternehmen zu Beförderungsleistungen und Strukturdaten befragt.

Der Schienenfernverkehr wird im Statistischen Bundesamt nur für das Bundesgebiet insgesamt erhoben.

Binnenschifffahrtsstatistik

Die Statistik des Güterverkehrs in der Binnenschifffahrt erfasst Ankünfte und Abgänge von Schiffen zum Zwecke der Güterbeförderung mit einer Tragfähigkeit von mindestens 50 Tonnen. Es werden alle Schiffe, die in sächsischen Häfen ankommen, durchfahren oder abgehen sowie die von ihnen transportierten, ein- und/oder ausgeladenen Güter nachgewiesen. Ergebnisse der monatlichen Statistik finden Sie in den Unterjährigen Ergebnissen und im Statistischen Jahrbuch.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Beförderte Personen

Die Zahl der beförderten Personen (Fahr- oder Fluggäste) spiegelt in der Verkehrsstatistik im Regelfall die Zahl der einzelnen Beförderungsfälle wider. Unternimmt also eine Person mehrere Fahrten, so erhöht sich die Anzahl der statistisch erfassten »beförderten Personen« entsprechend. Ihre Zahl wird z. B. anhand der verkauften Fahrscheine oder anhand von Verkehrszählungen ermittelt.

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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