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Straßenverkehrsunfälle

Eckdaten für Sachsen

2023
Straßenverkehrsunfälle Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Insgesamt Anzahl 99.415 2,4
Unfälle mit Personenschaden Anzahl 13.027 -0,9
Getötete Personen Personen 187 58,5
Schwerverletzte Personen Personen 3.408 -4,5

Datenquelle:  Straßenverkehrsunfallstatistik

Letzte Aktualisierung: 21.03.2024

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: Januar 2024
Nächster Berichtsstand: Februar 2024, voraussichtlich verfügbar: Mai 2024

Monatsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Straßenverkehrsunfälle ( H I 3)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Mai 2024

Straßenvekehrsunfälle von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren (H I 5)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Straßenverkehrsunfälle von Senioren (H I 6)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Statistik der Straßenverkehrsunfälle

Das Statistische Landesamt erhält die Daten der aufgenommenen Unfälle auf elektronischem Wege von den Polizeidienstellen. Die Ergebnisse der Statistik werden monatlich erarbeitet und veröffentlicht. Etwa 45 Tage nach Monatsende liegen die Ergebnisse eines Monats vor. Diese Ergebnisse im Laufe eines Jahres sind immer vorläufige Ergebnisse, die sich durch Nachmeldungen und Korrekturen noch verändern können. Das endgültige Jahresergebnis ist Ende März des Folgejahres fertig.

Für die Unfälle mit Per­sonenschaden und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden stehen umfangreiche Auswertungs­programme zur Verfügung. Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung (sog. Bagatellunfälle) werden nur summarisch auf Kreisebene ausgewiesen.

In den Veröffentlichungen werden aufgrund der Bedeutung der Unfälle mit Personenschaden im Wesentlichen Auswertungen für diese Unfallkategorie vorgenommen. Weitere Auswertungen sind auf Anfrage möglich.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall

Alle Fahrzeugführer oder Fußgänger, die selbst - oder deren Fahrzeug - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben.

Getötete

Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.

Leichtverletzte

Alle Verletzten, die nicht zu den Getöteten oder Schwerverletzten zuzuordnen sind.

Schwerverletzte

Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.

Schwerwiegende Straßenverkehrsunfälle mit Sachschaden im engeren Sinne

Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung

Dies werden auch »Bagatelleunfälle« genannt und umfassen alle übrigen Sachschadensunfälle.

Sonstige Sachschadensunfälle unter der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln

Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderer berauschender Mittel stand und alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Straßenverkehrsunfälle

Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist.

Straßenverkehrsunfälle nach ihren Folgen

Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist.

Unfälle werden nach ihren Folgen unterschieden in:

  • Unfälle mit Personenschaden: Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
  • Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
  • im engeren Sinne: Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit); dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel,
  • Sonstige Sachschadensunfälle unter der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln: Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderer berauschender Mittel stand und alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
  • Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung (sog. Bagatelleunfälle): alle übrigen Sachschadensunfälle.

Als Verunglückte zählen Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

  • Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
  • Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
  • Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.

Als Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfasst, die selbst - oder deren Fahrzeug - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben.

Jedem Straßenverkehrsunfall können ein oder mehrere Unfallursachen zugeordnet werden, so dass die Anzahl der Ursachen i. d. R. größer ist als die Anzahl der Unfälle.

Bei Nachmeldungen handelt es sich um Unfallvorgänge, die aufgrund verspäteten Eingangs der Unfallanzeigen nicht mehr in das jeweilige Monatsergebnis eingearbeitet werden können.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.

Verunglückte

Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst:

  • Getötete,
  • Schwerverletzte,
  • Leichtverletzte.

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