Gefährliche Abfälle, Sonderabfallbilanz
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | t |
---|---|
Gefährliche Abfälle innerhalb Sachsens erzeugt und entsorgt | 447.151 |
Gefährliche Abfälle innerhalb Sachsens erzeugt, in andere Bundesländer verbracht | 259.342 |
Gefährliche Abfälle innerhalb Sachsens erzeugt, ins Ausland verbracht | 53.595 |
Erzeugte gefährliche Abfälle in Sachsen insgesamt | 760.088 |
Gefährliche Abfälle innerhalb Sachsens erzeugt und entsorgt | 447.151 |
Gefährliche Abfälle von anderen Bundesländern importiert, in Sachsen entsorgt | 596.975 |
Gefährliche Abfälle vom Ausland importiert, in Sachsen entsorgt | 277.644 |
Entsorgte gefährliche Abfälle in Sachsen | 1.321.770 |
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024
Zeitreihen
- In Sachsen erzeugte und entsorgte gefährliche Abfälle (*.xlsx, 12,16 KB) Letzte Aktualisierung: 10.06.2024
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Abfallwirtschaft Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Daten aus dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Als Datengrundlage dienen die (elektronischen) Begleitscheine über die durchgeführte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Das Begleitscheinverfahren ist bei jedem Vorgang der Entsorgung von gefährlichen Abfällen durch die beteiligten Unternehmen bzw. Betriebe durchzuführen und den zuständigen Überwachungsbehörden zu übermitteln. Die elektronischen Begleitscheine beinhalten konkrete Angaben über die Herkunft (Abfallerzeuger), den Transportweg (Abfallbeförderer), den Verbleib (Abfallentsorger), die Abfallart und die erzeugte bzw. entsorgte Menge.
Daten aus der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Die zusammenfassenden Ergebnisse zur Sekundärstatistik über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Abfallexporte und -importe) wurden vom Umweltbundesamt erstellt. In der deutschen Anlaufstelle zur Überwachung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung werden die Daten aus dem Nachweisverfahren gemäß EG-Abfallverbringungsverordnung aufbereitet und den Ländern entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Umweltstatistikgesetzes übermittelt. Für den vorliegenden Bericht wurden die Vorgänge durch das Statistische Landesamt um die konkreten Angaben zu Herkunft und Verbleib aufbereitet.
Statistik zur Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle
Jährlich werden in der Sekundärstatistik zur Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle nach § 4 UStatG Informationen über Herkunft, Entsorgung und Verbleib dieser Abfälle gewonnen. Dazu werden die elektronischen Verwertungs- und Beseitigungsnachweise für gefährliche Abfälle nach Art und Menge ausgewertet und deren grenzüberschreitende Verbringung (Import/Export nach Herkunfts- und Empfängerstaat bzw. Bundesland) dargestellt.
Sonderabfallbilanz für den Freistaat Sachsen
Eine Ergebnisdarstellung erfolgt jährlich im Rahmen der Sonderabfallbilanz für den Freistaat Sachsen, die in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erstellt wird. Die dafür genutzten Primärdaten werden im Rahmen des abfallrechtlichen Verwaltungsvollzuges durch das LfULG erhoben und über das gemeinsame Abfallüberwachungssystem der Bundesländer (ASYS) für die sekundärstatistische Auswertung bereitgestellt.
Mehrfachnennung
Hat ein Erzeuger Abfälle unterschiedlicher Abfallarten erzeugt, so wird er bei jeder Abfallart im Merkmal »Anzahl« gezählt. Die Folge davon ist, dass in den entsprechenden Tabellen keine Spaltensumme gebildet werden kann, um die Gesamtanzahl der in Sachsen tätigen Erzeuger zu ermitteln. In der Zeile »Insgesamt« ist die Gesamtanzahl der Erzeuger ausgewiesen.
Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2021 (*.pdf, 0,91 MB) Berichtsjahr 2021
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2022 (*.pdf, 0,21 MB) Berichtsjahr 2022
Wirtschaftliche Zuordnung
Um die Herkunft der erzeugten Abfälle auf Branchenebene betrachten zu können, erfolgt im Rahmen der statistischen Auswertung eine Zuordnung der Abfallerzeuger entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes bzw. Unternehmens. Die Brancheneinteilung basiert seit Januar 2008 auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beinhaltet 21 Wirtschaftsabschnitte. In den Auswertungen der Erhebung erfolgt eine Gliederung nach Wirtschaftsabschnitten und Abteilungen auf der Grundlage der WZ 2008.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Umweltstatistiken Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Umweltstatistikgesetz (UStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
Abfälle
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle.
Abfallverzeichnis
Das amtliche Verzeichnis von Abfällen ist seit dem 1. Januar 2002 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV). Der Abfallkatalog gliedert die mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel bezeichneten Abfallarten in 20 Kapitel, 111 Gruppen und 839 Abfallschlüssel, bezogen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Die Einstufung der Abfallarten erfolgt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Die im Abfallverzeichnis mit einem * versehenen Abfälle gelten als gefährlich.
Gefährliche Abfälle
Zu den gefährlichen Abfällen zählen alle Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel, brennbar sind bzw. Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen. Unterliegen Abfälle der besonderen Überwachung, so ist entsprechend der gesetzlichen Regelung das Nachweisverfahren über deren ordnungsgemäße Entsorgung und deren Verbleib durchzuführen (Abfallbegleitscheinverfahren).
Herkunft (Abfallerzeuger)
Die Herkunft der Abfälle (Abfallerzeuger) wird über die Analyse der Abfallerzeugernummer festgestellt, d. h. die erste Stelle der Erzeugernummer bestimmt das Herkunftsland. Dabei ist zwischen dem Aufkommen der Abfälle in Sachsen und der Herkunft der Abfälle aus anderen Bundesländern zu unterscheiden. Die Abfallerzeuger können in Primär- und Sekundärerzeuger unterteilt werden. Primärerzeuger sind Unternehmen bzw. Betriebe, in denen produktionsspezifische Abfälle erstmals entstehen. Sekundärerzeuger sind Entsorger, die auch wieder als Erzeuger auftreten. Das heißt, durch das Begleitscheinverfahren wird der Entsorgungsweg vom Abfallerzeuger zum Abfallentsorger und vom Abfallentsorger zum endgültigen Abfallentsorger dokumentiert.
Sammelentsorgung
Eine Besonderheit stellt das Verfahren der Sammelentsorgung dar. Dabei werden über eine Sammeltour durch einen Abfallbeförderer bei zahlreichen sächsischen Abfallerzeugern Kleinmengen von Sonderabfall abgeholt. Anschließend werden diese Abfälle einer sächsischen/nichtsächsischen Entsorgungsanlage zugeführt. Für diese Mengen führen nicht die Abfallerzeuger, sondern der Abfallbeförderer das Begleitscheinverfahren durch. Im Begleitschein wird für diese sächsischen Abfälle eine einheitliche Abfallerzeugernummer (SS0000000) eingetragen. Diese Vereinfachung führt dazu, dass für die Sammelentsorgung in der statistischen Auswertung kein direkter Bezug zum Abfallerzeuger hergestellt werden kann und als regionale Herkunft der Abfälle Sachsen ausgewiesen wird.
Verbleib (Abfallentsorger)
Der Verbleib der entsorgten Abfälle kann über die Abfallentsorgernummer zugeordnet werden. Dabei ist zwischen dem Verbleib der Abfälle in Sachsen, in anderen Bundesländern und dem Ausland zu differenzieren.