Umweltschutzprodukte - Umsätze mit Umweltschutzgütern und -leistungen
Eckdaten für Sachsen
Umsätze mit Umweltschutzgütern und -leistungen nach Umweltbereichen | Einheit | Wert |
---|---|---|
Abfallwirtschaft | Mio. EUR | 135,6 |
Abwasserwirtschaft | Mio. EUR | 548,6 |
Lärmbekämpfung | Mio. EUR | 378,1 |
Luftreinhaltung | Mio. EUR | 2.954,0 |
Arten- und Landschaftsschutz | Mio. EUR | 53,8 |
Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser | Mio. EUR | 144,4 |
Klimaschutz | Mio. EUR | 3.800,8 |
Umweltbereichsübergreifende Maßnahmen und Aktivitäten | Mio. EUR | 123,0 |
Insgesamt | Mio. EUR | 8.138,2 |
Letzte Aktualisierung: 26.09.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Umweltschutzbezogener Umsatz, Betriebe und Beschäftigte
- Umweltschutzbezogener Umsatz nach Umweltbereichen
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Umweltökonomie Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Ökonomische Bedeutung
Im Rahmen dieser Statistiken werden Informationen zur ökonomischen Bedeutung des Umweltschutzes erhoben. Einerseits werden die Aufwendungen für den Umweltschutz quantifiziert, die der Wirtschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung von Emissionen entstehen. Auf der anderen Seite wird die wirtschaftliche Bedeutung des Marktes für Umweltschutzgüter und -leistungen dargestellt. Die Daten werden nach Umweltbereichen erhoben. Die Gliederung der Umweltbereiche wurde an die europaweit geltende CEPA 2000 (Classification of Environmental Protection Activities and Expenditures) angepasst. Die Erhebung von Informationen zum Klimaschutz ist ab 2006 neu hinzugekommen. Sie spiegelt den Paradigmenwechsel wieder von der Ressourcen verbrauchenden zur Ressourcen schonenden Wirtschaftsweise. Im Sinne der Erhebung statistischer Daten umfasst der Umweltbereich Klimaschutz Maßnahmen zur:
- Verminderung und Vermeidung der Emission von Kyoto-Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid)
- Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Erhebung der Umsätze mit Umweltschutzgütern und -leistungen
Als Umweltschutzgüter und -leistungen werden ab Berichtsjahr 2011 Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz bezeichnet. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum Berichtskreis ist wirtschaftszweigübergreifend, dass Umweltschutzgüter und -leistungen gemäß dem jeweils geltenden nationalen Verzeichnis der Umweltschutzgüter und -leistungen produziert und erbracht werden. Die jährliche Erhebung über Umsätze mit Umweltschutzgütern und -leistungen nach § 12 UStatG liefert Informationen zu Umfang und Struktur des Umwelt-Marktes nach Branchen und zur angebotsseitigen Struktur dieser Güter und Leistungen. Die umweltschutzbezogenen Umsätze werden nach der Art der Umweltschutzleistung sowie getrennt nach in- und ausländischen Abnehmern ausgewertet. Darüber hinaus wird der Umwelt-Markt als Beschäftigungsfaktor betrachtet und die Anzahl der Beschäftigten ermittelt, die für den Umweltschutz arbeiten. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 15 000 repräsentativ ausgewählten Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter für den Umweltschutz herstellen bzw. umweltschutzbezogene Leistungen erbringen. Alle Angaben werden nach Umweltbereichen erhoben. Die Gliederung der Umweltbereiche wurde an die europaweit geltende CEPA 2000 (Classification of Environmental Protection Activities and Expenditures) angepasst.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Umweltstatistiken Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Umweltstatistikgesetz (UStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Ausgenommen sind Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden.
Arten- und Landschaftsschutz
Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederherstellung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie dem Schutz und der Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen.
Abwasserwirtschaft
Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Vermeidung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Waren, Bau- und Dienstleistungen, die der Wasserkreislaufführung dienen. Ausgenommen sind Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden.
Klimaschutz
Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung.
Lärmbekämpfung
Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient.
Luftreinhaltung
Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abluft/Abgas. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen.
Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser
Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen.
Umweltschutzleistungen
Umweltschutzleistungen sind alle Waren, Bau- und Dienstleistungen, die dem Zweck der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädlichen Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Diese sind möglich für die Umweltbereiche Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht darunter fallen Waren, Bau- und Dienstleistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Hochwasserschutz.
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Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz
- Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Unterrichtung nach Paragraf 17 Bundesstatistikgesetz und nach der Datenschutz-Grundverordnung (*.pdf, 0,19 MB)
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.