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Umweltschutzausgaben - Investitionen für den Umweltschutz

Eckdaten für Sachsen

2021
Merkmal Einheit Wert
Investitionen in der Abfallwirtschaft Mio. EUR 103,8
Investitionen in der Abwasserwirtschaft Mio. EUR 211,4
Investitionen in den Lärm- und Erschütterungsschutz Mio.​​​​​​​ EUR 3,5
Investitionen in die Luftreinhaltung durch Elektromobilität Mio.​​​​​ EUR 10,6
Investitionen in die Luftreinhaltung ohne Elektromobilität Mio.​​​​​​​ EUR 49,6
Investitionen in die Luftreinhaltung insgesamt Mio.​​​​​​​ EUR 60,2
Investitionen im Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser Mio.​​​​​​​ EUR 21,6
Investitionen in den Klimaschutz Mio.​​​​​​​ EUR 274,0
Investitionen in den Umweltschutz insgesamt Mio.​​​​​​​​​​​​​​ EUR 674,5
 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (Q III 1)

Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: Dezember 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Erhebung nach § 11 UStatG zur Investitionstätigkeit für den Umweltschutz

Die jährliche Erhebung nach § 11 UStatG liefert Informationen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz. Sie wird bundesweit bei höchstens 10 000 Unternehmen und Betrieben des Produzierenden Gewerbes durchgeführt. Das Baugewerbe wird nicht befragt. Erhoben werden die jährlichen Umweltschutzinvestitionen der Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbe in den Umweltbereichen

  • Abfallwirtschaft
  • Abwasserwirtschaft
  • Lärm- und Erschütterungsschutz
  • Luftreinhaltung
  • Arten- und Landschaftsschutz
  • Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser
  • Klimaschutz.

Die Gliederung der Umweltbereiche wurde an die europaweit geltende CEPA 2000 (Classification of Environmental Protection Activities and Expenditures) angepasst. Darüber hinaus ermittelt werden der Wert von neu gemieteten oder gepachteten Sachanlagen, deren Zweck der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen ist. Die Ergebnisse der Erhebung dienen u.a. als Grundlage für umweltökonomische Analysen und Planungen auf lokaler bzw. Landesebene sowie für die Berechnungen von Struktur- und Entwicklungsdaten. Sie werden auf Unternehmens- und Betriebsebene aufbereitet und branchenbezogen dargestellt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Sammlung, Beförderung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Vermeidung von Abfällen, einschließlich gefährlicher Abfälle und sonstigen Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Abwasserwirtschaft

Die Abwasserwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind sowie Technologien für die Wasserkreislaufführung (ohne Hochwasserschutz).

Arten- und Landschaftsschutz

Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst  Maßnahmen, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen (ohne Landschaftsgartenbau).

Investitionen für den Umweltschutz (Umweltschutzinvestitionen)

Von den Gesamtinvestitionen zählen diejenigen zu den Investitionen für den Umweltschutz, die eine Verringerung oder Vermeidung von schädlichen Emissionen in die Umwelt bewirken bzw. den Einsatz von Ressourcen reduzieren. Als solche gelten:

  • im Geschäftsjahr aktivierte Bruttozugänge (ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer) an erworbenen und selbst erstellten Sachanlagen (oder Teilen davon), die dem Umweltschutz dienen,
  • dem Umweltschutz dienende Leasing-Güter, die beim Leasingnehmer aktiviert sind,
  • noch im Bau befindliche Umweltschutzanlagen (sofern aktiviert).

Klimaschutz

Dem Klimaschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emission von Treibhausgasen. Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zum Einspa­ren von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz.

Lärm- und Erschütterungsschutz

Dem Lärm- und Erschütterungsschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen.

Luftreinhaltung

Der Luftreinhaltung dienen Anlagen, Einrichtungen und  Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abluft/Abgasen.

Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser

Den Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen.

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Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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