Glossar zum Thema »Preise, Preisindizes«
Ertragsmesszahl (EMZ)
Gibt die Ertragsfähigkeit des Bodens aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen. Grundlage ist eine amtliche Bodenschätzung. Liegt die Ertragsmesszahl unter 30, spricht man von geringer Bodenqualität, liegt die Ertragsmesszahl über 60, spricht man von guter bis sehr guter Bodenqualität.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen Acker- und Dauergrünland, Obstanlagen, Rebflächen, Baumschulen sowie Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, Nüsse, Haus- und Nutzgärten, Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Nicht hierzu gehören dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen ohne Prämienanspruch, Waldflächen, Kurzumtriebsplantagen sowie Gebäude- und Hofflächen und andere nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie z. B. Öd- oder Unland.
Wägungsanteil
Die Wägungsanteile sind die Gewichte, mit denen die Messzahlen der einzelnen Bauleistungen in die Indexberechnung der jeweiligen Bauwerke eingehen und werden anhand der Umsatzanteile der Bauleistungen in den verschiedenen Baubetrieben ermittelt.
Wägungsanteil
Gewicht, mit dem die betrachtete Ware oder Leistung in die Indexberechnung eingeht oder anders ausgedrückt, der Ausgaben- oder Umsatzanteil des Einzelgutes bzw. -leistung.
Wägungsschema
Grundlage für die Ermittlung von Baupreisindizes ist das Wägungsschema. Darin sind 173 Erhebungspositionen mit den entsprechenden Wägungsanteilen aufgelistet. Die Selektion basiert auf den Kriterien:
- wiederholtes Auftreten bei verschiedenen Bauwerksarten,
- hohe Umsatzbeteiligung,
- keine Verwendung von Vertretern mit annähernd gleichen Preisentwicklungstendenzen und
- Sicherstellung der Abdeckung der Variantenvielfalt.
Wägungsschema
Ausgaben- bzw. Umsatzstruktur der Warenkorbvertreter.