Kaufwerte
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Mengeneinheit | Wert |
---|---|---|
Kauffälle | Anzahl | 3 670 |
Kauffläche | 1 000 m² | 6 632 |
Kaufsumme | 1 000 EUR | 709 588 |
Durchschnittlicher Quadratmeterpreis | EUR je m² | 106,99 |
Merkmal | Mengeneinheit | Wert |
---|---|---|
Kauffälle | Anzahl | 1 670 |
Verkaufte Fläche | ha | 4 829 |
Kaufwert je ha | EUR | 14 478 |
Letzte Aktualisierung: 04.09.2023
Zeitreihen
- Kaufwerte für Bauland, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 16,61 KB) Letzte Aktualisierung: 31.08.2021
- Kaufwerte für landwirtschaftlichen Grundbesitz, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 13,66 KB) Letzte Aktualisierung: 15.02.2023
Kaufwerte für Bauland (M I 6)
Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024
- Aktueller Statistischer Bericht als Excel-Arbeitsmappe, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 3,67 MB)
- Ältere Ausgaben Statistischer Berichte im Archiv (Weiterleitung zur Statistischen Bibliothek)
Kaufwerte für landwirtschaftlichen Grundbesitz (M I 7)
Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Bau- und Immobilienpreisindex Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Statistik der Kaufwerte für Bauland
Erfasst werden durch Kauf erworbene unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von 100 und mehr Quadratmetern, die in den Baugebieten der Gemeinden liegen und Baulandeigenschaften besitzen. Erhoben werden Angaben zur:
- Lage und Art des Grundstücks,
- zum Baugebietstyp,
- zur Rechtsform des Veräußerers und Erwerbers sowie
- der Preis und die Größe des verkauften Baulandes.
Der Verkaufspreis beinhaltet keine Grunderwerbsnebenkosten, jedoch Beträge für Aufwuchs, Zäune, den Kapitalwert für Leibrenten sowie Erschließungskosten.
Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftlichen Grundbesitz
Erfasst werden veräußerte Flächen von mindestens 0,1 Hektar, die den Rechtsvorschriften der Einheitsbewertung der landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Acker- und Grünland). Des Weiteren sollten sie zu mindestens 90 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Unbeachtet bleiben Eigentumsübergänge aufgrund von Flurbereinigungen, Enteignungen und Zwangsversteigerungen sowie Grundstückserwerbe infolge Todes, durch Schenkung, Nachlassteilung oder durch Änderung des ehelichen Güterstandes von Verwandten in gerader Linie. Die Ermittlung der durchschnittlichen Kaufwerte basiert auf dem für jeden einzelnen Kauffall erfassten:
- Preis und
- Grundstücksmerkmale, wie Fläche, Lage, Art und Ertragsmesszahl des Grundstücks sowie die Rechtsform des Veräußerers und Erwerbers.
Der Kaufpreis beinhaltet dabei den in Euro ausgedrückten Wert aller vom Käufer zugunsten des Verkäufers vertraglich aufzubringenden grundstücksbezogenen Leistungen (Restwert von übernommenen, noch nicht getilgten Hypotheken/Wert eines etwaigen Tauschgrundstückes).
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Kaufwerte für Bauland Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Baureifes Land
Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar, parzelliert, erschlossen.
Ertragsmesszahl (EMZ)
Gibt die Ertragsfähigkeit des Bodens aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen. Grundlage ist eine amtliche Bodenschätzung. Liegt die Ertragsmesszahl unter 30, spricht man von geringer Bodenqualität, liegt die Ertragsmesszahl über 60, spricht man von guter bis sehr guter Bodenqualität.
Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung (FdlN)
Nach Rechtsvorschriften der Einheitsbewertung genutzte Acker- und Grünlandflächen ohne garten- und weinbaulich genutzte Flächen.
Kaufwert
Flächenbezogener Durchschnittspreis (in Euro je Quadratmeter) für bestimmte Grundstücksarten, regionale Gliederungsebenen oder Ähnliches.
Rohbauland
Nicht erschlossene, unbebaute Grundstücke im Baugebiet der Gemeinden, Freigabe zur Erschließung und Bebauung in absehbarer Zeit.
Sonstiges Bauland
Baureifes oder Rohbauland mit bisheriger feststehender Nutzung (Industrieland, Land für Verkehrszwecke, Freiflächen).