Baupreise (Preisindizes)
Eckdaten für Sachsen
Preisindex für | Jahresdurchschnitt (2021=100) | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Wohngebäude | 139,0 | 3,3 |
Bürogebäude | 138,9 | 3,5 |
Gewerbliche Betriebsgebäude | 138,7 | 3,1 |
Straßenbau | 140,6 | 4,3 |
Brücken im Straßenbau | 133,3 | 1,5 |
Ortskanäle | 141,5 | 5,1 |
Instandhaltung ohne Schönheitsreparaturen | 139,4 | 3,7 |
Schönheitsreparaturen in der Wohnung | 131,2 | -0,5 |
Datenquelle: Statistik der Bauleistungspreise
Letzte Aktualisierung: 19.12.2024
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 18.12.2024
Nächster Berichtsstand: 1. VJ 2025 voraussichtlich verfügbar: März 2025
- Baupreise Neubau (*.xlsx, 33,64 KB) KORREKTUR: 08.01.2025
- Ingenieurbau (*.xlsx, 19,92 KB) KORREKTUR: 08.01.2025
- Instandhaltung und Schönheitsreparaturen (*.xlsx, 15,94 KB) Letzte Aktualisierung: 19.12.2024
Quartalsdaten für 2023 und 2024
- Baupreise (*.xlsx, 12,86 KB) Letzte Aktualisierung: 14.01.2025
Zeitreihen
- Preisindizes für Bauleistungen im Neubau (*.xlsx, 46,14 KB) Letzte Aktualisierung: 19.12.2024
- Preisindizes für Bauleistungen im Ingenieurbau (*.xlsx, 21,08 KB) Letzte Aktualisierung: 19.12.2024
- Preisindizes für die Instandhaltung von Wohngebäuden (*.xlsx, 19,25 KB) Letzte Aktualisierung: 19.12.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Baupreisindizes
Baupreisindizes messen die durchschnittliche Preisentwicklung für Bauleistungen gleicher Art und Güte bzw. Qualität im Rahmen des Neubaus ausgewählter Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus (Straßen, Brücken, Ortskanäle) sowie bei Instandhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Sie spiegeln die Preisdynamik wider, geben jedoch keine Auskunft über die tatsächlichen Baukosten. Ebenso dienen die Baupreisindizes der Konjunkturbeobachtung, zur Schätzung aktueller oder historischer Verkehrs- bzw. Anschaffungswerte sowie der Anpassung vertraglich vereinbarter Zahlungen (Wertsicherungsklauseln) und werden zur Deflationierung anderer wirtschaftsstatistischer Größen (Auftragseingänge und -bestände im Bauhauptgewerbe) herangezogen.
Turnusmäßige Überarbeitung des Baupreisindex (Umbasierung)
Die Preisindizes für Bauleistungen werden wie alle anderen Preisindizes der amtlichen deutschen Preisstatistik alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt. Dies erfolgt ab dem Berichtsmonat Mai 2024 auf das neue Basisjahr 2021. Hierbei werden die Berechnungsgrundlagen – insbesondere die Wägungsschemata, die den Berechnungen zu Grunde liegen – aktualisiert, indem sie den aktuellen Bauverfahren und Bauweisen angepasst werden. Gegebenenfalls werden auch methodische Verbesserungen durchgeführt.
Bei jeder Indexumstellung wird geprüft, ob die Erhebungspositionen, (konkret die Bauleistungen), für die Preise erhoben werden, gemessen an den aktuellen Kostenstrukturen noch eine relevante Bedeutung haben. Von den 177 Bauleistungen des Basisjahres 2015 werden vier aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Bedeutung zukünftig nicht mehr erhoben. Weitere zehn Erhebungspositionen wurden neu aufgenommen. Auf der Basis 2021 = 100 liegen den Indizes der Bauleistungspreise demnach 183 Bauleistungen zugrunde.
Mit der Umstellung ist eine Neuberechnung der Ergebnisse für die Berichtsmonate Februar 2021 bis Februar 2024 auf der Grundlage der neu erstellten Wägungsschemata verbunden.
Was bedeutet das für die Indexnutzung?
- Der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2021 wurde auf 100 gesetzt.
- Mit der Umstellung werden keine Preisindizes für die alte Basis 2015 mit dem vorherigen Wägungsschema mehr berechnet.
- Mit dem Berichtsmonat Mai 2024 verlieren die bisher veröffentlichten Indizes auf der alten Basis 2015 = 100 vom Februar 2021 bis Februar 2024 ihre Gültigkeit und sind durch die neu berechneten Indizes auf der Basis 2021 = 100 ersetzt worden.
Die Weiterführung langfristiger Indexreihen auf der Grundlage des früheren Basisjahres 2015 kann mit Hilfe von Verkettungsfaktoren vorgenommen werden. Der Verkettungsfaktor berechnet sich dabei als Quotient, indem der »Indexstand im Februar 2021 des alten Basisjahres 2015 = 100« durch den »Indexstand im Februar 2021 des neuen Basisjahres 2021 = 100« dividiert wird. In einem zweiten Schritt sind anschließend die Indexwerte der 2021er Reihe mit dem Verkettungsfaktor zu multiplizieren. Durch diese Umbasierung mit dem konstanten Verkettungsfaktor bleiben die Relationen zwischen den Werten der beiden Indexreihen unverändert.
Wägungsschemata 2021 = 100
- Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 27,35 KB)
- Instandhaltung von Wohngebäuden und Schönheitsreparaturen in einer Wohnung, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 0,15 MB)
- Ingenieurbau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 79,99 KB)
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Preise für Bauleistungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Jahresteuerungsrate bzw. Inflationsrate
Durchschnittliche Preisentwicklung innerhalb eines Jahres in Prozent.
Wägungsanteil
Die Wägungsanteile sind die Gewichte, mit denen die Messzahlen der einzelnen Bauleistungen in die Indexberechnung der jeweiligen Bauwerke eingehen und werden anhand der Umsatzanteile der Bauleistungen in den verschiedenen Baubetrieben ermittelt.
Wägungsschema
Grundlage für die Ermittlung von Baupreisindizes ist das Wägungsschema. Darin sind 173 Erhebungspositionen mit den entsprechenden Wägungsanteilen aufgelistet. Die Selektion basiert auf den Kriterien:
- wiederholtes Auftreten bei verschiedenen Bauwerksarten,
- hohe Umsatzbeteiligung,
- keine Verwendung von Vertretern mit annähernd gleichen Preisentwicklungstendenzen und
- Sicherstellung der Abdeckung der Variantenvielfalt.
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Repräsentative Auswahl an Bauleistungen für die Preisbeobachtung mit entsprechender Umsatzbedeutung.