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Baupreise

Eckdaten für Sachsen

2023
Preisindex für  Jahresdurchschnitt (2015 = 100) Veränderung zum
Vorjahr in %
Wohngebäude 181,3 10,5
Bürogebäude 180,6 9,7
Gewerbliche Betriebsgebäude 180,0 9,7
Straßenbau 180,7 11,8
Brücken im Straßenbau 181,0 5,4
Ortskanäle 188,5 12,4
Instandhaltung ohne Schönheitsreparaturen 187,3 11,4
Schönheitsreparaturen in der Wohnung 178,8 9,0

          
Datenquelle: Statistik der Bauleistungspreise

Letzte Aktualisierung: 20.12.2023

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 1. Quartal 2024
Nächster Berichtsstand: 2. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

Quartalsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Baupreisindizes für Bauwerke (M I 4)

Aktueller Berichtsstand: November 2023 und Jahr 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: Februar 2025

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Baupreisindizes

Baupreisindizes messen die durchschnittliche Preisentwicklung für Bauleistungen gleicher Art und Güte bzw. Qualität im Rahmen des Neubaus ausgewählter Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus (Straßen, Brücken, Ortskanäle) sowie bei Instandhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Sie spiegeln die Preisdynamik wider, geben jedoch keine Auskunft über die tatsächlichen Baukosten. Ebenso dienen die Baupreisindizes der Konjunkturbeobachtung, zur Schätzung aktueller oder historischer Verkehrs- bzw. Anschaffungswerte sowie der Anpassung vertraglich vereinbarter Zahlungen (Wertsicherungsklauseln) und werden zur Deflationierung anderer wirtschaftsstatistischer Größen (Auftragseingänge und -bestände im Bauhauptgewerbe) herangezogen.

Turnusmäßige Überarbeitung des Baupreisindex (Umbasierung)

Die Preisindizes für Bauleistungen werden wie alle anderen Preisindizes der amtlichen deutschen Preisstatistik alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt. Dies erfolgt ab dem Berichtsmonat August 2018 auf das neue Basisjahr 2015. Hierbei werden die Berechnungsgrundlagen – insbesondere die Wägungsschemata, die den Berechnungen zu Grunde liegen – aktualisiert, indem sie den aktuellen Bauverfahren und Bauweisen angepasst werden. Gegebenenfalls werden auch methodische Verbesserungen durchgeführt.

Mit dem Berichtsmonat August 2018 wurden die Indizes der Bauleistungspreise turnusmäßig auf das neue Basisjahr 2015 umgestellt. Die alle fünf Jahre stattfindenden Indexumstellungen werden genutzt, um methodische Verbesserungen, aktuelle Wägungsschemata und sonstige notwendige Anpassungen einzuführen. Die Wägungsschemata, mit deren Hilfe die Indizes berechnet werden, wurden neu erstellt und an die Kostenstrukturen im neuen Basisjahr 2015 angepasst.

Bei jeder Indexumstellung wird geprüft, ob die Erhebungspositionen, (konkret die Bauleistungen), für die Preise erhoben werden, gemessen an den aktuellen Kostenstrukturen noch eine relevante Bedeutung haben. Von den 177 Bauleistungen des Basisjahres 2010 werden zwei aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Bedeutung zukünftig nicht mehr erhoben. Weitere zwei Erhebungspositionen wurden mit ähnlichen Bauleistungen zusammengefügt. Auf der Basis 2015 = 100 liegen den Indizes der Bauleistungspreise demnach 173 Bauleistungen zugrunde.

Mit der Umstellung ist eine Neuberechnung der Ergebnisse für die Berichtsmonate Februar 2015 bis Mai 2018 auf der Grundlage der neu erstellten Wägungsschemata verbunden.

Was bedeutet das für die Indexnutzung?

  • Der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2015 wurde auf 100 gesetzt.
  • Mit der Umstellung werden keine Preisindizes für die alte Basis 2010 mit dem vorherigen Wägungsschema mehr berechnet.
  • Mit dem Berichtsmonat August 2018 verlieren die bisher veröffentlichten Indizes auf der alten Basis 2010 = 100 vom Februar 2015 bis Mai 2018 ihre Gültigkeit und sind durch die neu berechneten Indizes auf der Basis 2015 = 100 ersetzt worden.

Die Weiterführung langfristiger Indexreihen auf der Grundlage des früheren Basisjahres 2010 kann mit Hilfe von Verkettungsfaktoren vorgenommen werden. Der Verkettungsfaktor berechnet sich dabei als Quotient, indem der »Indexstand im Februar 2015 des alten Basisjahres 2010 = 100« durch den »Indexstand im Februar 2015 des neuen Basisjahres 2015 = 100« dividiert wird. In einem zweiten Schritt sind anschließend die Indexwerte der 2015er Reihe mit dem Verkettungsfaktor zu multiplizieren. Durch diese Umbasierung mit dem konstanten Verkettungsfaktor bleiben die Relationen zwischen den Werten der beiden Indexreihen unverändert.

Wägungsschemata 2015 = 100

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Jahresteuerungsrate bzw. Inflationsrate

Durchschnittliche Preisentwicklung innerhalb eines Jahres in Prozent.

Wägungsanteil

Die Wägungsanteile sind die Gewichte, mit denen die Messzahlen der einzelnen Bauleistungen in die Indexberechnung der jeweiligen Bauwerke eingehen und werden anhand der Umsatzanteile der Bauleistungen in den verschiedenen Baubetrieben ermittelt.

Wägungsschema

Grundlage für die Ermittlung von Baupreisindizes ist das Wägungsschema. Darin sind 173 Erhebungspositionen mit den entsprechenden Wägungsanteilen aufgelistet. Die Selektion basiert auf den Kriterien:

  • wiederholtes Auftreten bei verschiedenen Bauwerks­arten,
  • hohe Umsatzbeteiligung,
  • keine Verwendung von Vertretern mit annähernd glei­chen Preisentwicklungstendenzen und
  • Sicherstellung der Abdeckung der Variantenvielfalt.

Warenkorb

Repräsentative Auswahl an Bauleistungen für die Preisbeobachtung mit entsprechender Umsatzbedeutung.

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