Baupreise
Eckdaten für Sachsen
Preisindex für | Jahresdurchschnitt (2015=100) | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Wohngebäude | 164,0 | 21,4 |
Bürogebäude | 164,6 | 21,5 |
Gewerbliche Betriebsgebäude | 164,1 | 21,9 |
Straßenbau | 161,7 | 21,3 |
Brücken im Straßenbau | 171,7 | 24,2 |
Ortskanäle | 167,7 | 20,5 |
Instandhaltung ohne Schönheitsreparaturen | 168,1 | 20,5 |
Schönheitsreparaturen in der Wohnung | 164,0 | 20,9 |
Letzte Aktualisierung: 19.12.2022
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 29. Juni 2023
Nächster Berichtsstand: 3. Quartal 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2023
- Baupreise Neubau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 0,19 MB) Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
- Ingenieurbau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 18,04 KB) Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
- Instandhaltung und Schönheitsreparaturen, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 15,49 KB) Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
Quartalsdaten für 2022 und 2023
- Baupreise (*.xlsx, 12,92 KB) Letzte Aktualisierung: 15.09.2023
Zeitreihen
- Preisindizes für Bauleistungen im Neubau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 28,78 KB) Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
- Preisindizes für Bauleistungen im Ingenieurbau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 19,72 KB) Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
- Preisindizes für die Instandhaltung von Wohngebäuden, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 17,13 KB) Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Baupreisindizes
Baupreisindizes messen die durchschnittliche Preisentwicklung für Bauleistungen gleicher Art und Güte bzw. Qualität im Rahmen des Neubaus ausgewählter Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus (Straßen, Brücken, Ortskanäle) sowie bei Instandhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Sie spiegeln die Preisdynamik wider, geben jedoch keine Auskunft über die tatsächlichen Baukosten. Ebenso dienen die Baupreisindizes der Konjunkturbeobachtung, zur Schätzung aktueller oder historischer Verkehrs- bzw. Anschaffungswerte sowie der Anpassung vertraglich vereinbarter Zahlungen (Wertsicherungsklauseln) und werden zur Deflationierung anderer wirtschaftsstatistischer Größen (Auftragseingänge und -bestände im Bauhauptgewerbe) herangezogen.
Turnusmäßige Überarbeitung des Baupreisindex (Umbasierung)
Die Preisindizes für Bauleistungen werden wie alle anderen Preisindizes der amtlichen deutschen Preisstatistik alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt. Dies erfolgt ab dem Berichtsmonat August 2018 auf das neue Basisjahr 2015. Hierbei werden die Berechnungsgrundlagen – insbesondere die Wägungsschemata, die den Berechnungen zu Grunde liegen – aktualisiert, indem sie den aktuellen Bauverfahren und Bauweisen angepasst werden. Gegebenenfalls werden auch methodische Verbesserungen durchgeführt.
Mit dem Berichtsmonat August 2018 wurden die Indizes der Bauleistungspreise turnusmäßig auf das neue Basisjahr 2015 umgestellt. Die alle fünf Jahre stattfindenden Indexumstellungen werden genutzt, um methodische Verbesserungen, aktuelle Wägungsschemata und sonstige notwendige Anpassungen einzuführen. Die Wägungsschemata, mit deren Hilfe die Indizes berechnet werden, wurden neu erstellt und an die Kostenstrukturen im neuen Basisjahr 2015 angepasst.
Bei jeder Indexumstellung wird geprüft, ob die Erhebungspositionen, (konkret die Bauleistungen), für die Preise erhoben werden, gemessen an den aktuellen Kostenstrukturen noch eine relevante Bedeutung haben. Von den 177 Bauleistungen des Basisjahres 2010 werden zwei aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Bedeutung zukünftig nicht mehr erhoben. Weitere zwei Erhebungspositionen wurden mit ähnlichen Bauleistungen zusammengefügt. Auf der Basis 2015 = 100 liegen den Indizes der Bauleistungspreise demnach 173 Bauleistungen zugrunde.
Mit der Umstellung ist eine Neuberechnung der Ergebnisse für die Berichtsmonate Februar 2015 bis Mai 2018 auf der Grundlage der neu erstellten Wägungsschemata verbunden.
Was bedeutet das für die Indexnutzung?
- Der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2015 wurde auf 100 gesetzt.
- Mit der Umstellung werden keine Preisindizes für die alte Basis 2010 mit dem vorherigen Wägungsschema mehr berechnet.
- Mit dem Berichtsmonat August 2018 verlieren die bisher veröffentlichten Indizes auf der alten Basis 2010 = 100 vom Februar 2015 bis Mai 2018 ihre Gültigkeit und sind durch die neu berechneten Indizes auf der Basis 2015 = 100 ersetzt worden.
Die Weiterführung langfristiger Indexreihen auf der Grundlage des früheren Basisjahres 2010 kann mit Hilfe von Verkettungsfaktoren vorgenommen werden. Der Verkettungsfaktor berechnet sich dabei als Quotient, indem der »Indexstand im Februar 2015 des alten Basisjahres 2010 = 100« durch den »Indexstand im Februar 2015 des neuen Basisjahres 2015 = 100« dividiert wird. In einem zweiten Schritt sind anschließend die Indexwerte der 2015er Reihe mit dem Verkettungsfaktor zu multiplizieren. Durch diese Umbasierung mit dem konstanten Verkettungsfaktor bleiben die Relationen zwischen den Werten der beiden Indexreihen unverändert.
Wägungsschemata 2015 = 100
- Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 27,27 KB)
- Straßenbau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 56,64 KB)
- Brücken im Straßenbau, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 17,79 KB)
- Ortskanäle, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 23,08 KB)
- Instandhaltung von Wohngebäuden und Schönheitsreparaturen in einer Wohnung, Datei ist nicht barrierefrei
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Preise für Bauleistungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Jahresteuerungsrate bzw. Inflationsrate
Durchschnittliche Preisentwicklung innerhalb eines Jahres in Prozent.
Wägungsanteil
Die Wägungsanteile sind die Gewichte, mit denen die Messzahlen der einzelnen Bauleistungen in die Indexberechnung der jeweiligen Bauwerke eingehen und werden anhand der Umsatzanteile der Bauleistungen in den verschiedenen Baubetrieben ermittelt.
Wägungsschema
Grundlage für die Ermittlung von Baupreisindizes ist das Wägungsschema. Darin sind 173 Erhebungspositionen mit den entsprechenden Wägungsanteilen aufgelistet. Die Selektion basiert auf den Kriterien:
- wiederholtes Auftreten bei verschiedenen Bauwerksarten,
- hohe Umsatzbeteiligung,
- keine Verwendung von Vertretern mit annähernd gleichen Preisentwicklungstendenzen und
- Sicherstellung der Abdeckung der Variantenvielfalt.
Warenkorb
Repräsentative Auswahl an Bauleistungen für die Preisbeobachtung mit entsprechender Umsatzbedeutung.