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Glossar zum Thema »Bevölkerung«

Altenquotient

Der Altenquotient ist definiert als das Verhältnis der Anzahl der Personen im Rentenalter (z. B. 65 Jahre und älter) zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (z. B. von 20 bis unter 65 Jahren).

Alter

Die Bestimmung des Alters der Bevölkerung erfolgt mittels der Auszählung nach Geburtsjahren. Dabei werden die Personen eines bestimmten Geburtsjahrganges jeweils dem Altersjahr zugeordnet, dem sie am Jahresende angehören (Beispiel für das Berichtsjahr 2018: Geburtsjahr 2018 = Altersjahr 0 bis unter 1; Geburtsjahr 2017 = Altersjahr 1 bis unter 2 usw.).

Altersangaben bei Zu- und Fortzügen und beim Alter der Mütter bei der Geburt werden als Differenz aus Berichtsjahr und Geburtsjahr berechnet. Sie entsprechen damit dem Alter am 31. Dezember des Berichtsjahres.

Altersspezifische Geburtenziffer

Die altersspezifische Geburtenziffer ist das Verhältnis der Anzahl der Lebendgeborenen von Müttern eines bestimmten Geburtsjahrganges bezogen auf 1 000 Frauen des durchschnittlichen Jahresbestandes dieses Geburtsjahrganges.

Ausländerinnen und Ausländer bzw. nichtdeutsche Bevölkerung (Nichtdeutsche)

Ausländerinnen und Ausländer bzw. Nichtdeutsche sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit »ungeklärter« Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.

Ausländerzentralregister

Das beim Bundesverwaltungsamt geführte Ausländerzentralregister (AZR) erfasst alle Personen, die ausschließlich eine nichtdeutsche (ausländische) Staatsangehörigkeit besitzen und sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten. Die Bestandszahlen über die ausländische Bevölkerung aus dem Ausländerzentralregister und die Ergebnisse aus der Bevölkerungsfortschreibung weichen infolge unterschiedlicher Abgrenzungen voneinander ab. Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zur Erfassung und Fortschreibung der Daten lassen einen Vergleich der entsprechenden statistischen Angaben nicht zu. Seit dem Berichtsjahr 2016 wird in der Ausländerstatistik die statistische Geheimhaltung erfüllt indem die Fallzahlen auf ein Vielfaches von Fünf gerundet werden. Fallzahlen von null, eins und zwei Fällen werden auf null gerundet. Die Einzelpositionen lassen sich aufgrund dieser Verfahrensweise nicht mehr aufsummieren.

Außenwanderung

Die Außenwanderungen umfassen die Zu- und Fortzüge über die Landesgrenze des Freistaates Sachsen. Zuzüge nach Sachsen heißen Außenzuzüge, Fortzüge über die Landesgrenze des Freistaates Sachsen heißen Außenfortzüge. Als Ziel- bzw. Herkunftsgebiet der Außenwanderung wurden im Rahmen der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung die anderen Bundesländer als Bundesgebiet und das Ausland festgelegt. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge wird als Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge oder als der Saldo der räumlichen Bevölkerungsbewegung oder auch Wanderungssaldo bezeichnet.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle deutschen und nichtdeutschen Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen sind die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter

Unter der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter versteht man die Anzahl der Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren unabhängig davon, ob sie tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bevölkerung im nichterwerbsfähigen Alter

Die Bevölkerung im nichterwerbsfähigen Alter gliedert sich in die Gruppe der Personen unter 20 Jahren und in die Gruppe der Personen im Alter von 65 und mehr Jahren.

Bevölkerungsbewegung

Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Bevölkerungsfortschreibung

Seit dem 3. Oktober 1990 beruhte die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in den neuen Ländern und Berlin-Ost auf einem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf zum gleichen Stichtag. Dieser Bevölkerungsbestand wurde dem Ergebnis einer Volkszählung gleichgesetzt. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus vom 9. Mai 2011 erhielt die Bevölkerungsstatistik eine neue Datengrundlage.

Bevölkerungsvorausberechnung

Bevölkerungsvorausberechnungen sollen darstellen, wie sich eine Bevölkerung zukünftig entwickelt, wenn für die demografischen Komponenten Geburtenverhalten, Sterblichkeit und wanderungsverhalten bestimmte Annahmen getroffen werden. Die Annahmen haben hypothetischen Charakter. Aufgrund der möglichen Abweichungen realer Entwicklungen von den getroffenen Annahmen sind Vorausrechnungen deshalb mit Unsicherheiten behaftet.

Die Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen werden durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen in regelmäßigen Abständen erstellt und liefern regionale Ergebnisse bis auf die Gemeindeebene.

In Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder erstellt das Statistische Bundesamt koordinierte Bevölkerungsvorausberechnungen. Ziel sind vergleichbare Länderergebnisse, für die eine gleiche Ausgangsbasis und abgestimmte Annahmen Voraussetzung sind.

Binnenwanderung

Als Binnenwanderungen sind Zu- und Fortzüge innerhalb des Freistaates Sachsen über die jeweilige Gebietsgrenze definiert.

Durchschnittliche Bevölkerung

Die durchschnittliche Bevölkerung wird als arithmetisches Mittel zwischen den Beständen am Jahresanfang und am Jahresende ermittelt.

Durchschnittliche Lebenserwartung

Die Lebenserwartung gibt die durchschnittliche Zahl von weiteren Jahren an, die ein Mensch in einem bestimmten Alter nach den Ergebnissen einer Sterbetafel noch leben könnte. Es wird von der durchschnittlichen Lebenserwartung bei der Geburt (also im Alter von 0 Jahren) und von der ferneren Lebenserwartung in einem bestimmten Alter, zum Beispiel im Alter von 60 Jahren, gesprochen.

Ehescheidungen

Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben. Da das Berichtsjahr nicht zwingend auch das Jahr ist, in dem die Ehe rechtskräftig geschieden wurde, berechnet sich die Ehedauer aus der Differenz zwischen dem Jahr der Rechtskraft und dem Jahr der Eheschließung.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Eheschließungen

Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 rückwirkend in der Eheschließungsstatistik erfasst. Damit ist die Zahl der Personen mit Familienstand »verheiratet« im Jahr 2017 in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Ehen unterschätzt und die Anzahl der Eheschließenden 2018 nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung. 

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Einbürgerungen

Einbürgerungen werden nach dem Wohnort der eingebürgerten Person sowie der Rechtsgrundlage der Einbürgerung ausgewiesen. Einbürgerungen betreffen Personen, die nach Erfüllung der vom Ge­setzgeber geforderten Voraussetzungen (z. B. Min­destaufenthaltsdauer in Deutschland) eingebürgert werden können. Durch verschiedene gesetzliche Änderungen (1999, 2005, 2007 und 2011) sind die Jahresergebnisse der Einbürgerungsstatistik nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Familienstand

Beim Familienstand wurden bis 2011 vier Familienstände erfasst: ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet. Personen mit sonstigen Familienständen wurden unter »ledig« zusammengefasst. Mit der Fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 wurden die drei weitere Familienstände erhoben: die eingetragene Lebenspartnerschaft, eingetragener Lebenspartner verstorben und eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Seit dem ist auch die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich und es können auf Antrag Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. In Veröffentlichungen werden die Familienstände wie folgt zusammengefasst:

verheiratet: einschließlich in Lebenspartnerschaft lebend, verwitwet: einschließlich Lebenspartner verstorben; geschieden: einschließlich Lebenspartnerschaft aufgehoben.

Fortzüge

Als Fortzug wird die behördliche Abmeldung einer Hauptwohnung definiert. Die Erfassung in der amtlichen Statistik erfolgt nur, wenn der Fortzug über die Gemeindegrenze erfolgt.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Geborene

Bei den Geborenen (Geburten) wird zwischen Lebendgeborenen und Totgeborenen unterschieden. Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines der genannten Lebenszeichen vorliegt und deren Körpergewicht mindestens 500 g beträgt, werden als Totgeborene registriert.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Geburtenfolge

Die Geburtenfolge definiert  die Geborenen nach der Reihenfolge ihrer Geburt bei der Mutter. Seit 2009 werden die Daten nach der biologischen Geburtenfolge ausgewertet, in der alle Kinder der Mutter mitgezählt werden. Bis dahin bezogen sich die Angaben zur Geburtenfolge nur auf die Geburtenfolge innerhalb einer bestehenden Ehe.

Gesamtquotient

Der Gesamtquotient spiegelt das quantitative Verhältnis von Bevölkerung im erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Alter wider. Er ergibt sich als Summe aus dem Jugendquotienten und dem Altenquotienten.

Geschlechterproportion

Die Geschlechterproportion ist definiert als das Verhältnis der Anzahl der Männer bezogen auf 100 Frauen.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Gestorbene

Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Hauptwohnung

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Person liegt.

Jugendquotient

Der Jugendquotient ist definiert als das Verhältnis der Anzahl der jungen Bevölkerung (z. B. der unter 20-Jährigen) zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (z. B. von 20 bis unter 65 Jahren).

Ländlicher Raum

Raumkategorie, die die Teile Sachsens umfasst, die im Vergleich zu den Verdichtungsräumen eine dünnere Besiedlung und eine geringere bauliche Verdichtung aufweisen. Wenngleich die Land- und Forstwirtschaft bei der Beschäftigung auch im ländlichen Raum nicht mehr dominiert, so ist sie für die Flächennutzung in dieser Raumkategorie unvermindert prägend.

Geborene

Bei den Geborenen (Geburten) wird zwischen Lebendgeborenen und Totgeborenen unterschieden. Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines der genannten Lebenszeichen vorliegt und deren Körpergewicht mindestens 500 g beträgt, werden als Totgeborene registriert.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Legitimität

Die Legitimität wird in den Statistiken seit Inkrafttreten der Änderungen des Kindschafts- und Eheschließungsrechts nach Kindern miteinander verheirateter Eltern und nicht miteinander verheirateter Eltern unterschieden. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt ein Kind, das nach der Eheschließung der Mutter oder bis zu 300 Tagen nach dem Tode des Ehegatten geboren wird, unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Anfechtung, als Kind von miteinander verheirateten Eltern. Wird ein Kind nach Ehescheidung geboren, gilt es als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. Die Formulierung des Merkmals »Legitimität: ehelich bzw. nichtehelich« wurde durch die Formulierung »Eltern miteinander verheiratet bzw. Eltern nicht miteinander verheiratet« ersetzt. Bis zum 30. Juni 1998 galt ein Kind als ehelich, wenn es nach Eingehen der Ehe der Mutter oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe der Mutter, unbeschadet einer späteren Anfechtung, geboren wurde.

Mittelbereiche

Mittelbereiche entstehen dadurch, dass ein oder mehrere Nahbereiche einem Mittel- oder Oberzentrum zugeordnet werden. Für die Abgrenzung der Mittelbereiche werden funktionsräumliche Verflechtungen (wie z.B. Pendlerströme) herangezogen. Dabei können sich auch Überschneidungen zwischen 2 Mittelbereichen ergeben. Damit sind ausgewählte Gemeinden 2 Mittelbereichen zugeordnet. Bei Gebietsänderungen erfolgt die Zuordnung nach den Festlegungen der Landes- und Regionalplanung

Bevölkerungsbewegung

Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Ausländerinnen und Ausländer bzw. nichtdeutsche Bevölkerung (Nichtdeutsche)

Ausländerinnen und Ausländer bzw. Nichtdeutsche sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit »ungeklärter« Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.

Planungsregion

Als Planungsregion sind Planungsräume unterhalb der Landesebene definiert, für die ein eigener Raumordnungsplan aufgestellt wird. Die Abgrenzung der Planungsregionen ist im Landesplanungsgesetz (§ 9 Abs. 1) festgelegt. In Sachsen gibt es derzeit 4 Planungsregionen

Raumkategorien

Im Landesentwicklungsplan (LEP 2013) werden als Raumkategorien Räume definiert, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind. Die Einteilung erfolgt in Verdichtungsraum, ländlicher Raum sowie verdichtete Räume innerhalb des Ländlichen Raums. Die Daten der amtlichen Statistik haben als kleinste räumliche Bezugsgröße die Gemeinde. Eine teilräumliche Zuordnung von Gemeinden zu unterschiedlichen Raumkategorien ist für die Statistik nicht möglich. Für statistische Auswertungen auf Basis der Raumkategorien erfolgt daher für die, infolge von Gebietsänderungen, neu entstehenden Gemeinden jeweils eine Zuordnung nach Neuberechnung für das gesamte Gemeindegebiet auf Grundlage der Kriterien des LEP 2013 (siehe Begründung zu Kapitel 1.2 Raumkategorien) und der jeweils aktuellen Daten.

Bevölkerungsbewegung

Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Staatsangehörigkeit

Personen gelten als Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die nichtdeutschen (ausländischen) Staatsangehörigkeiten werden auf der Basis der jeweils gültigen Staats- und Gebietssystematik (Stand 10.02.2020) verschlüsselt. Diese Systematik findet in allen relevanten Bevölkerungsstatistiken ihre Anwendung.

Sterberate

Altersspezifische Sterberate ist das Verhältnis der Anzahl der Gestorbenen eines bestimmten Alters bezogen auf den Bestand an Personen des gleichen Altersjahrganges am Jahresanfang. Die durchschnittliche Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre ein Mensch unter den Sterblichkeitsverhältnissen des betreffenden Kalenderjahres im Durchschnitt noch zu leben hat. Sie ist ein zusammengesetztes hypothetisches Maß und unterstellt, dass die altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten des jeweils betrachteten Jahres für das gesamte Leben gelten würden. In den Veröffentlichungen wird von der durchschnittlichen Lebenserwartung bei der Geburt, also im Alter von 0 Jahren gesprochen. Die Differenz zwischen der Anzahl der Lebendgeborenen und der Gestorbenen wird als Überschuss der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen (-) oder als der Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung bezeichnet.

Sterbetafel

Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung während eines bestimmten Zeitraumes dar. Sie dient insbesondere zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die Sterbetafeln werden für männlich und weiblich getrennt berechnet.

Überschuss der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen

Die Differenz zwischen der Anzahl Lebendgeborenen und Gestorbenen wird als Überschuss der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen (-) oder als der Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung bezeichnet.

Rechtliche Einheit

Ist in der amtlichen Statistik die kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuer-rechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen.

Verdichtete Bereiche im ländlichen Raum

Teilräume innerhalb des ländlichen Raums, mit überdurchschnittlichem Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche als Randbereich eines Verdichtungsraumes oder als zusammenhängender Raum mit mindestens 10 000 Einwohnern.
Die Abgrenzung dieser Bereiche wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil größer als 10 Prozent (2010),
- Randbereich eines Verdichtungsraumes oder
- zusammenhängender Raum mit mindestens 10 000 Einwohnern

Verdichtungsraum

Raumkategorie, die die großflächigen Gebiete um die Oberzentren Chemnitz beziehungsweise Zwickau, Leipzig und Dresden mit einer hohen Konzentration von Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Trassen, Anlagen und Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur sowie einer hohen inneren Verflechtung umfasst. Die Abgrenzung der Verdichtungsräume wird unter Berücksichtigung bundesweit vergleichbarer Schwellenwerte (Beschluss des Hauptausschusses der MKRO 1993 zur Ausweisung von Verdichtungsräumen) nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche (2010) größer als 11,6 Prozent,
- Einwohnerdichte größer als 200 Einwohner je km²,
- Siedlungsdichte größer als 2 000 Einwohner je km² Siedlungsfläche
Mindestens zwei dieser Kriterien müssen erfüllt werden. Voraussetzung zur Abgrenzung eines Verdichtungsraumes ist ein zusammenhängender Raum mit mindestens 150 000 Einwohnern.

Verwaltungsgemeinschaft

Benachbarte weiterhin selbständig bleibende Gemeinden innerhalb eines Landkreises können vereinbaren, dass eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) für die anderen beteiligten Gemeinden die Aufgaben eines Verwaltungsverbandes wahrnimmt (Verwaltungsgemeinschaft). Das heißt die Verwaltungsgemeinschaft erledigt entsprechend ihrer Gemeinschaftsvereinbarung vollständig oder in Teilbereichen verwaltungstechnische Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden.

Verwaltungsverband

Benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises können sich zu einem Verwaltungsverband zusammenschließen (Freiverband) oder zu einem Verwaltungsverband zusammengeschlossen werden (Pflichtverband). Der Verwaltungsverband ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er nimmt die in der Verbandssatzung vereinbarten Aufgaben für die Gemeinden (z. B. Meldeamt, Gewerbeamt, Standesamt, Bauamt) wahr. Er ist als Form der Zusammenarbeit für Gemeinden vergleichbarer Größe geeignet, wo durch das Nichtvorhandensein eines Zentralen Ortes ein Kristallisationspunkt für eine Einheitsgemeinde mit umfassender Verwaltungskompetenz oder Verwaltungsgemeinschaft fehlt. Die Mitgliedsgemeinden sollen zusammen mindestens 5 000 Einwohner haben.

Wanderungssaldo

Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge). Ein positiver Saldo bzw. Wanderungsgewinn wird verzeichnet, wenn die Zahl der Zuzüge größer ist als die der fortziehenden Personen, während ein negativer Wanderungssaldo bzw.​​​​​​​ Wanderungsverlust einen Überschuss der Fortzüge beschreibt.

Zusammengefasste Geburtenziffer

Die Zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Frauen im Alter von 15 bis unter 50 Jahren. Sie beschreibt die relative Geburtenhäufigkeit der Frauen in einer Periode. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 49. Lebensjahr gelten würden. Diese Kinderzahl je Frau hat einen hypothetischen Charakter, da sie die Geburtenhäufigkeit nicht einer konkreten, sondern einer modellierten Frauengeneration abbildet.

Zuzüge

Als Zuzug wird die behördliche Anmeldung einer Hauptwohnung definiert. Die Erfassung in der amtlichen Statistik erfolgt nur, wenn der Zuzug über die Gemeindegrenze erfolgt.

Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem Geschlecht enthalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

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