Eheschließungen, Ehescheidungen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|---|
Eheschließungen insgesamt | Anzahl | 15.206 | -1.040 |
Eheschließungen | Anzahl je 10.000 Einwohner/-innen | 37,2 | -2,8 |
Ehescheidungen insgesamt | Anzahl | 5.392 | -557 |
Ehescheidungen | Anzahl je 10.000 Einwohner/-innen | 13,2 | -1,4 |
Durchschnittliches Heiratsalter Männer | Jahre | 41,6 | 0,5 |
Durchschnittliches Heiratsalter Frauen | Jahre | 38,8 | 0,4 |
2023 einschließlich 364 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.
2022 einschließlich 404 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.
2023 einschließlich 64 gleichgeschlechtlicher Ehescheidungen.
2022 einschließlich 51 gleichgeschlechtlicher Ehescheidungen.
Datenquelle: Statistik der Eheschließungen, Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011
Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
Jahresergebnisse
Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juli 2025
- Eheschließende nach bisherigem Familienstand und Altersgruppen (*.xlsx, 14,92 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Eheschließungen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 88,88 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
Zeitreihen
Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juli 2025
- Eheschließungen (*.xlsx, 23,34 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Eheschließungen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 98,06 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Eheschließungen nach Staatsangehörigkeit (*.xlsx, 90,28 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Eheschließende nach bisherigem Familienstand (*.xlsx, 15,01 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Eheschließende im Freistaat Sachsen nach dem durchschnittlichen Heiratsalter und bisherigem Familienstand (*.xlsx, 16,53 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Ehescheidungen (*.xlsx, 19,94 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Ehescheidungen nach Ehedauer (*.xlsx, 22,50 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
- Ehescheidungen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 21,79 KB) Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen
Nach § 2 Abs. 2 BevStatG werden bei Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen als Merkmale der Tag der Eheschließung und das Standesamt, das die Eheschließung registriert hat sowie Staatsangehörigkeit, Wohnort, Tag der Geburt, bisheriger Familienstand und Zahl der gemeinsamen Kinder der Ehegatten erfasst.
Die Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen werden grundsätzlich nach dem Ereignisort (Registrierort) der Gemeinde des beurkundenden Standesbeamten zugerechnet.
Die Statistik der Eheschließungen zeigt die Entwicklung der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr. Sie liefert damit die demografischen Basisinformationen zum Eheschließungsverhalten und somit zu einem wesentlichen Aspekt der Lebensverhältnisse. Darüber hinaus liefert die Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen Angaben zur Berechnung der Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes nach dem Familienstand sowie für demografische Analysen.
Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 rückwirkend in der Eheschließungsstatistik erfasst. Damit ist die Zahl der Personen mit Familienstand »verheiratet« im Jahr 2017 in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Ehen unterschätzt.
Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften
Nach § 3 Nummer 1 BevStatG werden bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen verschiedene Merkmale wie Staatsangehörigkeit und Tag der Geburt der Ehegatten, den Tag der Eheschließung, die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder erhoben.
Die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen zeigt die Entwicklung der Ehescheidungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr auf, sie liefert die Grunddaten über die Zahl der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen bei rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen über Ehescheidungs- oder Aufhebungsklagen und die demographischen Merkmale der Ehegatten. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien- und sozialpolitische Untersuchungen und Entscheidungen.
Für die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften werden nach § 3 Nummer 2 BevStatG bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen verschiedene Merkmale wie Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder bereitgestellt.
Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)
Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.
- Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Begründung von Lebenspartnerschaften Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik der Eheschließungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik der Aufhebung von Lebenspartnerschaften Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (BevStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Personenstandgesetz (PStG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Personenstandsverordnung (PStV) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Bevölkerungsbewegung
Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Ehescheidungen
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben. Da das Berichtsjahr nicht zwingend auch das Jahr ist, in dem die Ehe rechtskräftig geschieden wurde, berechnet sich die Ehedauer aus der Differenz zwischen dem Jahr der Rechtskraft und dem Jahr der Eheschließung.
Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Eheschließungen
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 rückwirkend in der Eheschließungsstatistik erfasst. Damit ist die Zahl der Personen mit Familienstand »verheiratet« im Jahr 2017 in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Ehen unterschätzt und die Anzahl der Eheschließenden 2018 nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Familienstand
Beim Familienstand wurden bis 2011 vier Familienstände erfasst: ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet. Personen mit sonstigen Familienständen wurden unter »ledig« zusammengefasst. Mit der Fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 wurden die drei weitere Familienstände erhoben: die eingetragene Lebenspartnerschaft, eingetragener Lebenspartner verstorben und eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Seit dem ist auch die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich und es können auf Antrag Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. In Veröffentlichungen werden die Familienstände wie folgt zusammengefasst:
verheiratet: einschließlich in Lebenspartnerschaft lebend, verwitwet: einschließlich Lebenspartner verstorben; geschieden: einschließlich Lebenspartnerschaft aufgehoben.
Hauptwohnung
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Person liegt.