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Eheschließungen, Ehescheidungen

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum Vorjahr
Eheschließungen insgesamt Anzahl 16.246 1.098
Eheschließungen Anzahl je 10.000 Einwohner/-innen 40,0 2,6
Ehescheidungen insgesamt Anzahl 5.949 189
Ehescheidungen Anzahl je 10.000 Einwohner/-innen 14,6 0,4
Durchschnittliches Heiratsalter Männer Jahre 41,1 0,5
Durchschnittliches Heiratsalter Frauen Jahre 38,5 0,7

       
2022 einschließlich 404 gleichgeschlechtliche Eheschließungen. 
2021 einschließlich 351 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.
2022 einschließlich 51 gleichgeschlechtlicher Ehescheidungen.
2021 einschließlich 33 gleichgeschlechtlicher Ehescheidungen.
Datenquelle: Statistik der Eheschließungen, Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011

Letzte Aktualisierung: 12.07.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Jahresergebnisse

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juli 2024

Zeitreihen

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juli 2024

Gerichtliche Ehelösungen, Ehescheidungen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (A II 2)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen

Nach § 2 Abs. 2 BevStatG werden bei Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen als Merkmale der Tag der Eheschließung und das Standesamt, das die Eheschließung registriert hat sowie Staatsangehörigkeit, Wohnort, Tag der Geburt, bisheriger Familienstand und Zahl der gemeinsamen Kinder der Ehegatten erfasst.  

Die Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen werden grundsätzlich nach dem Ereignisort (Registrierort) der Gemeinde des beurkundenden Standesbeamten zugerechnet.

Die Statistik der Eheschließungen zeigt die Entwicklung der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr. Sie liefert damit die demografischen Basisinformationen zum Eheschließungsverhalten und somit zu einem wesentlichen Aspekt der Lebensverhältnisse. Darüber hinaus liefert die Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen Angaben zur Berechnung der Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes nach dem Familienstand sowie für demografische Analysen.

Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 rückwirkend in der Eheschließungsstatistik erfasst. Damit ist die Zahl der Personen mit Familienstand »verheiratet« im Jahr 2017 in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Ehen unterschätzt.

Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften

Nach § 3 Nummer 1 BevStatG werden bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen verschiedene Merkmale wie Staatsangehörigkeit und Tag der Geburt der Ehegatten, den Tag der Eheschließung, die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder erhoben.

Die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen zeigt die Entwicklung der Ehescheidungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr auf, sie liefert die Grunddaten über die Zahl der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen bei rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen über Ehescheidungs- oder Aufhebungsklagen und die demographischen Merkmale der Ehegatten. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien- und sozialpolitische Untersuchungen und Entscheidungen.
Für die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften werden nach § 3 Nummer 2 BevStatG bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen verschiedene Merkmale wie Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder bereitgestellt.

Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)

Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Bevölkerungsbewegung

Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Ehescheidungen

Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben. Da das Berichtsjahr nicht zwingend auch das Jahr ist, in dem die Ehe rechtskräftig geschieden wurde, berechnet sich die Ehedauer aus der Differenz zwischen dem Jahr der Rechtskraft und dem Jahr der Eheschließung.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Eheschließungen

Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 rückwirkend in der Eheschließungsstatistik erfasst. Damit ist die Zahl der Personen mit Familienstand »verheiratet« im Jahr 2017 in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Ehen unterschätzt und die Anzahl der Eheschließenden 2018 nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung. 

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Familienstand

Beim Familienstand wurden bis 2011 vier Familienstände erfasst: ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet. Personen mit sonstigen Familienständen wurden unter »ledig« zusammengefasst. Mit der Fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 wurden die drei weitere Familienstände erhoben: die eingetragene Lebenspartnerschaft, eingetragener Lebenspartner verstorben und eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Seit dem ist auch die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich und es können auf Antrag Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. In Veröffentlichungen werden die Familienstände wie folgt zusammengefasst:

verheiratet: einschließlich in Lebenspartnerschaft lebend, verwitwet: einschließlich Lebenspartner verstorben; geschieden: einschließlich Lebenspartnerschaft aufgehoben.

Hauptwohnung

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Person liegt.

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