Geburten
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|---|
Lebendgeborene | Anzahl | 26.194 | -3.137 |
Lebendgeborene je 1.000 Einwohner/-innen | Anzahl | 6,4 | -0,8 |
Durchschnittsalter der Mütter | Jahre | 31,5 | -0,0 |
bei der Geburt des 1. Kindes | Jahre | 29,5 | -0,2 |
bei der Geburt des 2. Kindes | Jahre | 32,6 | 0,1 |
bei der Geburt des 3. Kindes | Jahre | 33,9 | 0,1 |
Zusammengefasste Geburtenziffer | Anzahl der Kinder je Frau | 1,26 | -0,14 |
Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt ihrer lebend geborenen Kinder (ermittelt nach Geburtsjahrmethode).
Zusammengefasste Geburtenziffer: Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren (berechnet nach Geburtsjahrmethode).
Datenquelle: Statistik der Geburten, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011.
Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
Unterjährige Ergebnisse
Monatsdaten für 2023 und 2024
- Bevölkerung (*.xlsx, 16,90 KB) Letzte Aktualisierung: 18.12.2024
Zeitreihen
- Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt (*.xlsx, 21,64 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Lebendgeborene nach dem Alter der Mutter (*.xlsx, 19,84 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Lebendgeborene nach dem Familienstand der Eltern (*.xlsx, 21,30 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Lebendgeborene nach der Geburtenfolge (*.xlsx, 13,52 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Lebendgeborene nach Geschlecht (*.xlsx, 21,76 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Lebendgeborene nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 0,11 MB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Lebendgeborene und Gestorbene (*.xlsx, 22,61 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Totgeborene nach dem Alter der Mutter (*.xlsx, 16,18 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Überschuss der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 99,46 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Zusammengefasste Geburtenziffer (Geborene je Frau) (*.xlsx, 20,52 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
- Zusammengefasste und altersspezifische Geburtenziffern (*.xlsx, 16,53 KB) Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Statistik der Geburten
Die Erhebungseinheit der Statistik der Geburten ist die einzelne Geburt (Personenstandsfall). Die Daten stammen aus einer Vollerhebung bei den Standesämtern. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
Nach § 2 Abs. 4 BevStatG werden bei lebend- und bei tot geborenen Kindern verschiedene Merkmale zu den geborenen Kindern und deren Eltern erhoben. Dazu gehören Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht des Kindes und demografische Merkmale der Eltern, deren Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Angaben zur Eheschließung der Eltern. Auch Angaben zu Mehrlingsgeburten werden erhoben. Das Merkmal „Geburtenfolge in Bezug auf die Kinder der Mutter“ wurde 2008 eingeführt. Ab 2009 werden diese Daten ausgewertet und veröffentlicht. Bis dahin bezogen sich die Angaben zur Geburtenfolge nur auf die Geburtenfolge innerhalb einer bestehenden Ehe.
Die Statistik der Geburten ist Grundlage für die Berechnung der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes sowie für Ermittlung von Geburtenziffern. Des Weiteren finden die Daten für demografische Analysen und Vorausberechnungen Verwendung.
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Im Rahmen der natürlichen Bevölkerungsbewegung werden die Statistiken der Geburten und der Sterbefälle, der Eheschließungen sowie die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen und der Aufhebungen von Lebenspartnerschaften aufbereitet.
Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)
Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.
- Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Geburten Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (BevStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Personenstandgesetz (PStG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Personenstandsverordnung (PStV) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Altersspezifische Geburtenziffer
Die altersspezifische Geburtenziffer ist das Verhältnis der Anzahl der Lebendgeborenen von Müttern eines bestimmten Geburtsjahrganges bezogen auf 1 000 Frauen des durchschnittlichen Jahresbestandes dieses Geburtsjahrganges.
Bevölkerungsbewegung
Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Geborene
Bei den Geborenen (Geburten) wird zwischen Lebendgeborenen und Totgeborenen unterschieden. Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines der genannten Lebenszeichen vorliegt und deren Körpergewicht mindestens 500 g beträgt, werden als Totgeborene registriert.
Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Geburtenfolge
Die Geburtenfolge definiert die Geborenen nach der Reihenfolge ihrer Geburt bei der Mutter. Seit 2009 werden die Daten nach der biologischen Geburtenfolge ausgewertet, in der alle Kinder der Mutter mitgezählt werden. Bis dahin bezogen sich die Angaben zur Geburtenfolge nur auf die Geburtenfolge innerhalb einer bestehenden Ehe.
Legitimität
Die Legitimität wird in den Statistiken seit Inkrafttreten der Änderungen des Kindschafts- und Eheschließungsrechts nach Kindern miteinander verheirateter Eltern und nicht miteinander verheirateter Eltern unterschieden. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt ein Kind, das nach der Eheschließung der Mutter oder bis zu 300 Tagen nach dem Tode des Ehegatten geboren wird, unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Anfechtung, als Kind von miteinander verheirateten Eltern. Wird ein Kind nach Ehescheidung geboren, gilt es als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. Die Formulierung des Merkmals »Legitimität: ehelich bzw. nichtehelich« wurde durch die Formulierung »Eltern miteinander verheiratet bzw. Eltern nicht miteinander verheiratet« ersetzt. Bis zum 30. Juni 1998 galt ein Kind als ehelich, wenn es nach Eingehen der Ehe der Mutter oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe der Mutter, unbeschadet einer späteren Anfechtung, geboren wurde.
Zusammengefasste Geburtenziffer
Die Zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Frauen im Alter von 15 bis unter 50 Jahren. Sie beschreibt die relative Geburtenhäufigkeit der Frauen in einer Periode. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 49. Lebensjahr gelten würden. Diese Kinderzahl je Frau hat einen hypothetischen Charakter, da sie die Geburtenhäufigkeit nicht einer konkreten, sondern einer modellierten Frauengeneration abbildet.