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Fortzüge, Zuzüge (Wanderungen)

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum Vorjahr 
Zuzüge Anzahl 158.782 67.058
Zuzüge je 1.000 Einwohner/-innen Anzahl 39,1 16,4
Fortzüge Anzahl 84.236 11.339
Fortzüge je 1.000 Einwohner/-innen Anzahl 20,7 2,7
Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-) Anzahl 74.546 55.719
Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-) je 1.000 Einwohner/-innen Anzahl 18,3 13,7


      
Datenquelle: Wanderungsstatistik; Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 22.06.2023

 

Unterjährige Ergebnisse

Monatsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Jahresergebnisse

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juli 2024

Zeitreihen

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Juli 2024

Räumliche Bevölkerungsbewegung, Zuzüge, Fortzüge (A III 2)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2018, voraussichtlich verfügbar: April 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik)

Die Statistik der Wanderungen weist die räumliche Mobilität der Bevölkerung nach. Darüber hinaus stellt die Wanderungsstatistik eine Komponente im Bilanzierungsverfahren zur Berechnung der Bevölkerungszahlen im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung dar. 

Nach § 4 BevStatG wird in der Statistik der Wanderungen, auch als Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung bezeichnet, das Beziehen der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung (Zuzug) bzw. der Auszug aus der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung (Fortzug) erfasst. Umzüge innerhalb derselben Gemeinde (Ortsumzüge) bleiben unberücksichtigt.

Dabei werden von den nach Landesrecht zuständigen Stellen für das Meldewesen der Tag des Bezuges der neuen Wohnung, des Auszugs aus der alten Wohnung oder des Wechsels des Wohnungsstatus einer Nebenwohnung zur Haupt- bzw. alleinigen Wohnung gemeldet. Außerdem gehören zu den übermittelten Daten die Herkunfts- bzw. Zielgemeinde (bzw. Staat im Ausland) sowie Angaben zu Geschlecht, Alter, Familienstand, Geburtsort und Geburtsstaat der Zu- und Fortziehenden. Bei An- und Abmeldungen von Amts wegen wird ersatzweise das Datum der An- bzw.​​​​​​​ Abmeldung von Amts wegen (statt Datum des Ein- bzw. Auszugs) geliefert.

Wegen methodischer Änderungen bei der Statistik, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren sind die monatlichen und jährlichen Ergebnisse ab 2016 nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar.

Die Wanderungsstatistik liefert die räumlichen Bevölkerungsbewegungen für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Zudem fließt sie in die Berechnung der Migrationsstatistik nach europäischen Vorgaben ein.

Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)

Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Außenwanderung

Die Außenwanderungen umfassen die Zu- und Fortzüge über die Landesgrenze des Freistaates Sachsen. Zuzüge nach Sachsen heißen Außenzuzüge, Fortzüge über die Landesgrenze des Freistaates Sachsen heißen Außenfortzüge. Als Ziel- bzw. Herkunftsgebiet der Außenwanderung wurden im Rahmen der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung die anderen Bundesländer als Bundesgebiet und das Ausland festgelegt. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge wird als Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge oder als der Saldo der räumlichen Bevölkerungsbewegung oder auch Wanderungssaldo bezeichnet.

Bevölkerungsbewegung

Die Statistik der Bevölkerungsbewegung umfasst die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) einschließlich der Todesursachenstatistik, die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik: Zuzüge, Fortzüge) sowie die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen. Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Binnenwanderung

Als Binnenwanderungen sind Zu- und Fortzüge innerhalb des Freistaates Sachsen über die jeweilige Gebietsgrenze definiert.

Fortzüge

Als Fortzug wird die behördliche Abmeldung einer Hauptwohnung definiert. Die Erfassung in der amtlichen Statistik erfolgt nur, wenn der Fortzug über die Gemeindegrenze erfolgt.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Hauptwohnung

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Person liegt.

Rechtliche Einheit

Ist in der amtlichen Statistik die kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuer-rechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen.

Wanderungssaldo

Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge). Ein positiver Saldo bzw. Wanderungsgewinn wird verzeichnet, wenn die Zahl der Zuzüge größer ist als die der fortziehenden Personen, während ein negativer Wanderungssaldo bzw.​​​​​​​ Wanderungsverlust einen Überschuss der Fortzüge beschreibt.

Zuzüge

Als Zuzug wird die behördliche Anmeldung einer Hauptwohnung definiert. Die Erfassung in der amtlichen Statistik erfolgt nur, wenn der Zuzug über die Gemeindegrenze erfolgt.

Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem Geschlecht enthalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

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Ausgabe 2017

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