Lebensbedingungen, Armutsgefährdung
Eckdaten für Sachsen
Armutsgefährdungsquote (gemessen am Landesmedian) im Alter von … bis unter … Jahren | Wert in % | Veränderung zum Vorjahr in % | Veränderung zum Vorjahr in %-Punkte |
---|---|---|---|
Armutsgefährdungsquote (gemessen am Landesmedian) insgesamt | 12,5 | x | -0,6 |
Unter 18 | 15,3 | x | -0,4 |
18 bis unter 25 | 27,7 | x | -2,3 |
25 bis unter 50 | 12,0 | x | -0,8 |
50 bis unter 65 | 10,8 | x | -0,6 |
65 und älter | 9,1 | x | -0,1 |
Merkmal | Wert in EUR | Veränderung zum Vorjahr in % | Veränderung zum Vorjahr in %-Punkte |
---|---|---|---|
Armutsgefährdungsschwelle (gemessen am Landesmedian): Einpersonenhaushalt | 1 080 | 4,0 | x |
Armutsgefährdungsschwelle (gemessen am Landesmedian): Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 14 Jahren | 2 267 | 3,9 | x |
Letzte Aktualisierung: 10.08.2023
Datenquelle: Ergebnisse des Mikrozensus; Berechnung: IT.NRW
Zeitreihen
- Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 72,17 KB) Letzte Aktualisierung: 01.03.2021
- Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 72,35 KB) Letzte Aktualisierung: 01.03.2021
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Die dargestellten Ergebnisse stammen aus dem Mikrozensus (MZ).
Ausgewählte Merkmale wurden bis 2019 im Rahmen der Europäischen Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben, die ab Berichtsjahr 2020 als Erhebungsteil »Einkommen und Lebensbedingungen« im Mikrozensus integriert sind.
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert ist die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union).
Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen und aus Zusatzprogrammen in vierjährigem Rhythmus.
Grundprogramm des Mikrozensus
Das Grundprogramm des Mikrozensus, welches jährlich erhoben wird und überwiegend mit Auskunftspflicht belegt ist, enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:
- Merkmale zur Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund u. a.)
- Familien- und Haushaltszusammenhang
- Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Erwerbslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit
- allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Besuch von Schule, Hochschule, berufliche und allgemeine Aus- und Fortbildung
- Quellen des Lebensunterhaltes und Höhe des Nettoeinkommens
Zusatzprogramm des Mikrozensus
Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.
- Angaben zur Wohnsituation
- Angaben zur Krankenversicherung
- Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Beantwortung freiwillig)
- Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Beantwortung freiwillig)
Auswahl der Haushalte
Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.
Bevölkerungskonzept
Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzt die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.
Hochrechnung der Ergebnisse
Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.
Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.
Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten sowie nicht zufällige systematische Fehler auszugleichen, wird nach Vorliegen der Befragungsergebnisse ein zweistufiges Verfahren angewandt, und zwar erfolgt zunächst ein Ausgleich der bekannten Befragungsausfälle (Kompensation) und schließlich eine schichtweise Anpassung der Stichprobenwerte an die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (Hochrechnung). Der stichprobenbedingte Zufallsfehler ist u. a. vom Auswahlsatz und von der Streuung der Merkmale in der Grundgesamtheit abhängig.
In der Ein-Prozent-Stichprobe des Mikrozensus geht dieser sogenannte Standardfehler bei weniger als 50 erfassten Fällen über 15 Prozent hinaus, nach der Hochrechnung entspricht das Werten unter 5 000. Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeiten werden solche Ergebnisse mit dem Zeichen » / « blockiert. Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Mikrozensus 2018 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Mikrozensusgesetz (MZG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.
Armutsgefährdungsquote
Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.
Armutsgefährdungsschwelle
Die Armutsgefährdungsschwelle wird bei 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) festgelegt.
Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen in privaten Haushalten im Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
Erwerbslose
Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden.
Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
Erwerbstätige
Alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche einer – auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden – Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Abweichend von der Definition der EU-Arbeitskräfteerhebung werden im Mikrozensus auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zu den Erwerbstätigen gezählt. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbstätige, wenn sie nicht länger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind.
Haupteinkommensbezieher
Ab dem Mikrozensus 2005 wird ein/e Haupteinkommensbezieher/in im Haushalt ermittelt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher/in ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oder hat sich die Bezugsperson des Haushalts als selbständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit eingestuft, ist die Haushaltsbezugsperson gleichzeitig Haupteinkommensbezieher/in des Haushalts.
Bezugsperson des Haushalts ist die erste im Erhebungsbogen eingetragene Person. Durch sie werden die verwandtschaftlichen Beziehungen der Haushaltsmitglieder untereinander bestimmt. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson eines Haushalts ausgeschlossen.
Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
ISCED (International Standard Classification of Education)
Die von der UNESCO entwickelte internationale Klassifikation des Bildungswesens (ISCED) wurde entwickelt, um nationale und internationale Statistiken und Indikatoren des Bildungswesens einheitlich darzustellen.
Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) bestimmt.
Danach fallen geringqualifizierte Personen in die ISCED-Stufen 0 bis 2, das bedeutet Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. keinen Hauptschulabschluss sowie keinen beruflichen Bildungsabschluss.
Personen mit mittlerer Qualifikation fallen in die ISCED-Stufen 3 und 4, das heißt (Fach-) Hochschulreife und/oder Abschluss einer Lehrausbildung oder berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Abschluss eines einjährigen bzw. eines 2- oder 3-jährigen Bildungsgangs für Gesundheits- und Sozialberufe oder Abschluss einer Beamtenausbildung für den mittleren Dienst.
Hohe Qualifikation bezieht sich auf die ISCED-Stufen 5 bis 8. Hierzu zählen berufsorientierte Qualifikationen (z. B. Meister-/Techniker oder gleichwertige Fachschulabschlüsse, Erzieherausbildung) sowie akademische Abschlüsse (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Promotion).
(Ledige) Kinder
Zu den ledigen Kindern zählen, unabhängig vom Alter, alle unverheirateten leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenleben.
Median
Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians liegt jeweils die Hälfte der Fälle.
Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt durch Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen.
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
Leben in Europa (EU-SILC)
- Leben in Europa 2020 - Haushaltsfragebogen (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,61 MB)
- Leben in Europa 2020 - Zusatzbogen zum Haushaltsfragebogen (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,45 MB)
- Leben in Europa 2020 - Personenfragebogen (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,57 MB)
Mikrozensus
- Mikrozensus - Kernprogramm (Mustererhebungsbogen 1) (*.pdf, 1,40 MB)
- Mikrozensus - Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen (Mustererhebungsbogen 5) (*.pdf, 1,91 MB)