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Wohnsituation

Eckdaten für Sachsen

2018
Merkmal Einheit Wert Veränderung
zu 2014 in %
Wohnungen 1.000 2.358 0,6
  darunter in Wohngebäuden 1.000 2.261 1,0
Bewohnte Wohnungen 1.000 2.057 2,2
Fläche je Wohnung     79,3 1,1
Fläche je Person     40,9 3,0
Durchschnittliche Bruttokaltmiete (bewohnte Wohnungen)     EUR 391 8,9

       
Datenquelle: Mikrozensus

 

Wohnen - Ergebnisse des Mikrozensus (F I 1)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2024

Grundvermögen und Wohnsituation privater Haushalte - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 6)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: 2026

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Die hier dargestellten Ergebnisse wurden aus zwei verschiedenen Erhebungen gewonnen: zum einen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), zum anderen aus dem Mikrozensus (MZ). Auf Grund der Unterschiede in Erhebungsmethodik und Stichprobenauswahl (Auskunftspflicht oder freiwillige Erhebung) sind die Ergebnisse beider Erhebungen jedoch nicht direkt vergleichbar bzw. für Auswertungen kombinierbar.

Ausgewählte Merkmale werden auch jährlich im Rahmen der Europäischen Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben, die ab Berichtsjahr 2020 als Erhebungsteil »Einkommen und Lebensbedingungen« im Mikrozensus integriert sind.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Nach 2013 wurde entsprechend dem fünfjährigen Erhebungsrhythmus 2018 eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Die EVS ist eine repräsentative Quotenstichprobe, an der etwa 0,2 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland teilnehmen. Sie stellt damit eine der wichtigsten statistischen Informationsquellen über Einkommenserzielung, -verteilung und -verwendung privater Haushalte dar. Die Ergebnisse der EVS bilden zudem eine wichtige Datenbasis für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung.

Um zuverlässige, tief gegliederte Informationen zu gewinnen, wurden die Stichprobenumfänge zunächst anhand der Ergebnisse des Mikrozensus festgelegt. In einem zweiten Schritt erfolgte die Quotierung. Diese Quoten setzen sich aus der Kombination der Merkmale Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensperson und monatliches Haushaltsnettoeinkommen zusammen.

Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig. Bei der Werbung konnte zu gleichen Teilen auf Haushalte aus der EVS 2013 und dem Pool befragungsbereiter Haushalte zurückgegriffen werden. Weitere Haushalte wurden durch umfangreiche Werbemaßnahmen, z. B. in Form von Pressemitteilungen und Aushängen sowie über die Internetseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zur EVS 2018 gewonnen. Seit der EVS 2008 können die Haushalte ihre Teilnahmebereitschaft auch online melden.

Zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die teilnehmenden Haushalte zunächst zur Struktur des Haushalts, zum Haushaltsnettoeinkommen, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern sowie auch zum Vorhandensein von Versicherungen befragt. Dabei wurde den Haushalten wieder die Möglichkeit geboten, ihre Angaben auch über das Internet zu übermitteln. Ebenfalls zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die Haushalte gebeten, über Geld- und Sachvermögen sowie zu Schulden Auskunft zu erteilen.

Das Kernstück der EVS basiert auf vollständigen Anschreibungen aller Einnahmen und Ausgaben der Haushalte in Haushaltsbüchern. Dies erfolgte jeweils durch ein Viertel der teilnehmenden Haushalte im Rotationsverfahren für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus führte jeder fünfte Haushalt in einem Monat seines Anschreibequartals ein Feinaufzeichnungsheft. Darin wurden alle Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren nach Menge und Preis erfasst.

Die Befragungsergebnisse wurden an den Daten des Mikrozensus 2017 hochgerechnet und hinsichtlich der Merkmale:

  • Regionen (früheres Bundesgebiet ohne Berlin-West, neue Länder und Berlin, Bundesländer)
  • Quotierungsmerkmale (Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers, monatliches Haushaltsnettoeinkommen)
  • Alter des Haupteinkommensperson

an die Grundgesamtheit angepasst. Aus Gründen der Ergebniszuverlässigkeit werden unsichere Ergebnisse (bei weniger als 25 erfassten Haushalten) mit einem Schrägstrich » /« blockiert und eingeschränkt aussagefähige Ergebnisse (25 bis unter 100 erfasste Haushalte) in Klammern gesetzt.

Auf eine detaillierte Darstellung von Landwirten wird aufgrund zu geringer Teilnahme verzichtet. Ergebnisse dieser Gruppe sind i. d. R. der Gruppe der Selbstständigen zugeordnet und somit in den Insgesamtwerten enthalten. Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr wurden nicht in die Erhebung einbezogen.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert sind die Unterstichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - LFS), Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Das Frageprogramm des Mikrozensus ist somit eine Mehrthemenbefragung bestehend aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hinzu kommen Zusatzprogramme in vierjährigem Rhythmus.

Kernprogramm des Mikrozensus

Die Fragen des Kernprogramms werden allen Haushalten gestellt und sind überwiegend mit Auskunftspflicht belegt. Das Kernprogramm enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit)
  • Lebensunterhalt, Einkommen
  • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Altersvorsorge

Zusatzprogramm des Mikrozensus

Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Unterstichprobe LFS; bis 2016: Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Unterstichprobe LFS; Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe. Jede Auswahleinheit hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen. Das stichprobenmethodische Grundkonzept ist die einstufige Klumpenstichprobe. Gemäß Auswahlplan ab 2020 werden jährlich ca. 30 Prozent der Auswahlbezirke durch neu in die Auswahl einzubeziehende Auswahlbezirke ersetzt (Prinzip der partiellen Rotation). Dies bedeutet, dass in einem gegebenen Jahr ca. 30 Prozent der befragten Haushalte des Vorjahres aus der Erhebung ausscheiden, während ein gleichgroßer Anteil der in diesem Jahr zu befragenden Haushalte erstmals in die Erhebung einbezogen wird. Auswahleinheiten sind Klumpen bzw. künstlich abgegrenzte Flächen (Auswahlbezirke), die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen. Die Bildung der Auswahlbezirke steht in einem engen Zusammenhang mit der Schichtung. Alle Personen bzw. Haushalte in einem Auswahlbezirk sind als Erhebungseinheiten zu erfassen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt. Alternativ können sie ihre Auskünfte im Rahmen einer Online-Befragung oder schriftlich anhand eines Erhebungsbogens erteilen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnungsfaktoren für Wohnungen werden anhand der Ergebnisse der Wohnungsfortschreibung erstellt. Grundlage hierfür sind die Art und gegebenenfalls die Größe des Gebäudes, in dem eine Wohnung sich befindet.

Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten sowie nicht zufällige systematische Fehler auszugleichen, wird nach Vorliegen der Befragungsergebnisse ein zweistufiges Verfahren angewandt, und zwar erfolgt zunächst ein Ausgleich der bekannten Befragungsausfälle (Kompensation) und schließlich eine schichtweise Anpassung der Stichprobenwerte an die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (Hochrechnung). Der stichprobenbedingte Zufallsfehler ist u. a. vom Auswahlsatz und von der Streuung der Merkmale in der Grundgesamtheit abhängig.

Wenn Tabellenfelder in der Stichprobe weniger als 50 Fälle (hochgerechnet 5 000 Fälle) aufweisen, so sind diese Zahlen aufgrund der nicht ausreichenden Zuverlässigkeit durch einen Schrägstrich ersetzt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Nachfolgend Definitionen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS):

Anzahl der Räume

Alle Wohn- und Schlafräume einschließlich untervermieteter Räume (ohne Bad, Toilette, Flur und Küche). Unberücksichtigt bleiben dabei Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden sowie Räume unter 6 m2.

Blockheizung bzw. Zentralheizung

Sämtliche Wohneinheiten einer Wohnanlage werden von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb der Wohnanlage (in der Regel im Keller) befindet, beheizt.

Einfamilienhaus

Gebäude, welches als Wohnhaus für eine einzelne Familie dient. Dies kann ein freistehendes Einfamilienwohnhaus (auch mit Einliegerwohnung), eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus sein.

Einzel- und Mehrraumöfen

Dazu zählen auch Nachtspeicheröfen.

Etagenheizung

Hierbei werden sämtliche Räume einer Wohneinheit von einer nur für diese Wohneinheit bestimmten Heizquelle (Therme) beheizt. Diese befindet sich meist in der Wohneinheit selbst.

Fernheizung

Ganze Wohnbezirke werden von einem Heizwerk (Fernheizwerk) aus mit Fernwärme versorgt.

Freizeitwohnung

In der Freizeit genutzte Wohnungen und Häuser (auch Datschen und Lauben, sofern sie die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und eine Küche oder einen Raum mit fest installierter Kochgelegenheit, wie z. B. Kochnische/Kochschrank, haben). Nicht dazu zählen Wohnungen und Häuser, die für die Dauer des Urlaubs angemietet werden.

Grundvermögen (Haus- und Grundbesitz)

Dazu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen (unabhängig davon, ob der Eigentümer darin wohnt) sowie sonstige Gebäude, unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen (auch Zweit- und Freizeitwohnungen). Dabei ist es unerheblich, ob sich der Besitz im In- oder Ausland befindet. Zu den sonstigen Gebäuden zählen u. a. Wochenend- und Ferienhäuser, Lauben und Datschen in Kleingärten, kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke).

Haupteinkommensperson

Durch die Festlegung einer Haupteinkommensperson lassen sich Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z. B. Alter, Geschlecht, soziale Stellung) einheitlich gliedern. Als Haupteinkommensperson gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren) mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen.

Hypothekenrestschuld

Die Restschuld ist die Summe der tatsächlich noch zu leistenden Gesamttilgungen für Darlehen (Hypotheken, Baudarlehen u. Ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.

Private Haushalte

Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen, eine gemeinsame Hauswirtschaft führen und sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Konsums zusammengehören. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person mit eigenem Einkommen kann einen eigenen Haushalt bilden. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Bei der EVS werden ausschließlich Haushalte am Ort der Hauptwohnung erfasst.

Sonstige Gebäude (mit Wohnraum)

Überwiegend für Nichtwohnzwecke, nämlich für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke bestimmte Gebäude mit mindestens einer Wohneinheit (z. B. Wohnungen in Geschäfts- und Bürogebäuden, Hausmeister- oder Verwalterwohnungen in Fabrik- oder Verwaltungsgebäuden, in Hotels, Krankenhäusern, Schulen).

Verkehrswert

Geschätzter Preis, der im Fall des Verkaufes des Haus- und Grundbesitzes zum Erhebungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der Wohnlage und Investitionen erzielt werden könnte.

Wohngebäude

Gebäude, das vorwiegend Wohnzwecken dient; vereinzelt können sich in ihm Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Geschäfte oder Ähnliches befinden.

Wohnfläche

Zur Wohnfläche zählen die Flächen von Wohn- und Schlafräumen (auch untervermieteten sowie außerhalb des Wohnungsabschlusses befindlichen Räumen, z. B. Mansarden, wenn zu Wohnzwecken genutzt), Küchen, Nebenräumen (Bad, Toilette, Flur usw.), Wohnräumen, die auch teilweise oder zeitlich begrenzt gewerblich genutzt werden (z. B. Praxis und Wartezimmer in Arzt- oder Rechtsanwaltswohnungen), Balkonen, Terrassen bzw. Loggien (ein Viertel der Grundfläche zählt zur Wohnfläche). Unberücksichtigt sind Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Wohnfläche für Kinder

Flächen von Wohn- und Schlafräumen (s. o.), die ganz oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen (bis unter 18 Jahren) genutzt werden.

Wohnform

Dabei wird unterschieden, ob die Hauptwohnung als Eigentum oder zur Miete bzw. mietfrei genutzt wird. Mietfrei bedeutet, dass an den Vermieter bzw. die Vermieterin keine Zahlungen geleistet werden, bis auf eventuelle Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr). Mietfrei trifft nicht zu, wenn die Miete für die Hauptwohnung von Dritten (z. B. Arbeitsagentur, Sozialamt, Eltern für ihre Kinder) gezahlt wird.

Zweitwohnung

Aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken genutzte Wohnung neben dem Hauptwohnsitz.

Nachfolgend Definitionen aus dem Mikrozensus (MZ):

Bevölkerung in (privaten) Haushalten

Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen in privaten Haushalten im Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.

Gesamtwohnfläche, Fläche der gesamten Wohnung

Hierunter ist die Summe der Grundflächen aller Räume (einschl. Flur, Korridor, Diele, Vorplatz, Badezimmer, Duschraum, Toilette, Speisekammer usw.) einer Wohnung zu verstehen, gleichgültig, ob es sich um eine von der Eigentümerin, dem Eigentümer oder von einer Mieterin, einem Mieter selbstgenutzte, untervermietete oder gewerblich genutzte Wohnung handelt. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume.

Zur Ermittlung der Wohnfläche ist anzurechnen:

  • voll: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern;
  • zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter, aber weniger als zwei Metern, zu einem Viertel: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten.

Fläche je Person (Wohnfläche)

Die Wohnfläche je Person ergibt sich als Quotient aus der Wohnfläche und der Zahl der Bewohner der Wohnung.

Fläche je Wohnung (Wohnfläche)

Die Wohnfläche je Wohnung ergibt sich als Quotient aus der Wohnfläche und der Zahl der Wohnungen.

Haushalte

Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Miete

Unter Nettokaltmiete (häufig auch Nettomiete, Grundmiete) wird der monatliche Betrag verstanden, der mit der Vermieterin oder dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohnung zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten (siehe kalte Nebenkosten) zusammen. Kosten beziehungsweise Umlagen für den Betrieb einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme und so weiter zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Diese werden als warme Nebenkosten separat ausgewiesen. Die Bruttokaltmiete und die warmen Nebenkosten ergeben zusammen die Bruttowarmmiete. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete bleiben die Angaben für jene Wohnungen unberücksichtigt, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner mietfrei wohnen.

Wohnung

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden mit Wohnraum zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Sie sollen einen eigenen Eingang unmittelbar vom Treppenhaus oder von einem Vorraum oder von außen aufweisen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in dieser Wohnung ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohnung leer steht beziehungsweise eine Freizeitwohnung ist. Es ist auch möglich, dass sich eine Arbeitsstätte in der Wohnung befindet. Die in der amtlichen Wohnungsbestands- und Bautätigkeitsstatistik übliche Differenzierung nach Wohnungen (Wohneinheiten mit Küche oder Kochnische) und sonstigen Wohneinheiten (ohne Küche) wird in der Mikrozensus-Zusatzerhebung und im Zensus 2011 nicht vorgenommen.

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Gemeinschaftsveröffentlichung »Wohnen in Deutschland«

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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