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Wohnsituation

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert Veränderung
zu 2018 in %
Haushalte in Gebäuden mit Wohnraum 1.000 2.035 x
Haushalte in Eigentümerwohnungen 1.000 701 x
Haushalte in Mietwohnungen 1.000 1.334 x

       
Datenquelle: Mikrozensus
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 19.08.2024

 

Wohnen - Ergebnisse des Mikrozensus (F I 1)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2024

Grundvermögen und Wohnsituation privater Haushalte - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 6)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: 2026

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Die hier dargestellten Ergebnisse wurden aus zwei verschiedenen Erhebungen gewonnen: zum einen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), zum anderen aus dem Mikrozensus (MZ). Auf Grund der Unterschiede in Erhebungsmethodik und Stichprobenauswahl (Auskunftspflicht oder freiwillige Erhebung) sind die Ergebnisse beider Erhebungen jedoch nicht direkt vergleichbar bzw. für Auswertungen kombinierbar.

Ausgewählte Merkmale werden auch jährlich im Rahmen der Europäischen Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben, die ab Berichtsjahr 2020 als Erhebungsteil »Einkommen und Lebensbedingungen« im Mikrozensus integriert sind.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Nach 2013 wurde entsprechend dem fünfjährigen Erhebungsrhythmus 2018 eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Die EVS ist eine repräsentative Quotenstichprobe, an der etwa 0,2 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland teilnehmen. Sie stellt damit eine der wichtigsten statistischen Informationsquellen über Einkommenserzielung, -verteilung und -verwendung privater Haushalte dar. Die Ergebnisse der EVS bilden zudem eine wichtige Datenbasis für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung.

Um zuverlässige, tief gegliederte Informationen zu gewinnen, wurden die Stichprobenumfänge zunächst anhand der Ergebnisse des Mikrozensus festgelegt. In einem zweiten Schritt erfolgte die Quotierung. Diese Quoten setzen sich aus der Kombination der Merkmale Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensperson und monatliches Haushaltsnettoeinkommen zusammen.

Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig. Bei der Werbung konnte zu gleichen Teilen auf Haushalte aus der EVS 2013 und dem Pool befragungsbereiter Haushalte zurückgegriffen werden. Weitere Haushalte wurden durch umfangreiche Werbemaßnahmen, z. B. in Form von Pressemitteilungen und Aushängen sowie über die Internetseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zur EVS 2018 gewonnen. Seit der EVS 2008 können die Haushalte ihre Teilnahmebereitschaft auch online melden.

Zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die teilnehmenden Haushalte zunächst zur Struktur des Haushalts, zum Haushaltsnettoeinkommen, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern sowie auch zum Vorhandensein von Versicherungen befragt. Dabei wurde den Haushalten wieder die Möglichkeit geboten, ihre Angaben auch über das Internet zu übermitteln. Ebenfalls zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die Haushalte gebeten, über Geld- und Sachvermögen sowie zu Schulden Auskunft zu erteilen.

Das Kernstück der EVS basiert auf vollständigen Anschreibungen aller Einnahmen und Ausgaben der Haushalte in Haushaltsbüchern. Dies erfolgte jeweils durch ein Viertel der teilnehmenden Haushalte im Rotationsverfahren für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus führte jeder fünfte Haushalt in einem Monat seines Anschreibequartals ein Feinaufzeichnungsheft. Darin wurden alle Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren nach Menge und Preis erfasst.

Die Befragungsergebnisse wurden an den Daten des Mikrozensus 2017 hochgerechnet und hinsichtlich der Merkmale:

  • Regionen (früheres Bundesgebiet ohne Berlin-West, neue Länder und Berlin, Bundesländer)
  • Quotierungsmerkmale (Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers, monatliches Haushaltsnettoeinkommen)
  • Alter des Haupteinkommensperson

an die Grundgesamtheit angepasst. Aus Gründen der Ergebniszuverlässigkeit werden unsichere Ergebnisse (bei weniger als 25 erfassten Haushalten) mit einem Schrägstrich » /« blockiert und eingeschränkt aussagefähige Ergebnisse (25 bis unter 100 erfasste Haushalte) in Klammern gesetzt.

Auf eine detaillierte Darstellung von Landwirten wird aufgrund zu geringer Teilnahme verzichtet. Ergebnisse dieser Gruppe sind i. d. R. der Gruppe der Selbstständigen zugeordnet und somit in den Insgesamtwerten enthalten. Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr wurden nicht in die Erhebung einbezogen.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert sind die Unterstichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - LFS), Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Das Frageprogramm des Mikrozensus ist somit eine Mehrthemenbefragung bestehend aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hinzu kommen Zusatzprogramme in vierjährigem Rhythmus.

Kernprogramm des Mikrozensus

Die Fragen des Kernprogramms werden allen Haushalten gestellt und sind überwiegend mit Auskunftspflicht belegt. Das Kernprogramm enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit)
  • Lebensunterhalt, Einkommen
  • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Altersvorsorge

Fragen weiterer Erhebungsteile

Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden jeweils nur einem Teil der Haushalte – so genannte Unterstichproben – gestellt.

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft unter anderem folgende Themen:

  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitssuche
  • Weiterbildung
  • Angaben zu Schichtarbeit (alle vier Jahre)

Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen erhebt unter anderem Merkmale zu folgenden Themen:

  • Einkommensarten
  • Wohnsituation
  • Soziale Teilhabe

Der Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Beantwortung freiwillig) enthält unter anderem folgende Themen:

  • Internetzugang
  • Internetnutzung

Zusatzprogramm des Mikrozensus

In Zusatzprogrammen werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Unterstichprobe LFS; bis 2016: Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Unterstichprobe LFS; Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe. Jede Auswahleinheit hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen. Das stichprobenmethodische Grundkonzept ist die einstufige Klumpenstichprobe. Gemäß Auswahlplan ab 2020 werden jährlich ca. 30 Prozent der Auswahlbezirke durch neu in die Auswahl einzubeziehende Auswahlbezirke ersetzt (Prinzip der partiellen Rotation). Dies bedeutet, dass in einem gegebenen Jahr ca. 30 Prozent der befragten Haushalte des Vorjahres aus der Erhebung ausscheiden, während ein gleichgroßer Anteil der in diesem Jahr zu befragenden Haushalte erstmals in die Erhebung einbezogen wird. Auswahleinheiten sind Klumpen bzw. künstlich abgegrenzte Flächen (Auswahlbezirke), die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen. Die Bildung der Auswahlbezirke steht in einem engen Zusammenhang mit der Schichtung. Alle Personen bzw. Haushalte in einem Auswahlbezirk sind als Erhebungseinheiten zu erfassen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt. Alternativ können sie ihre Auskünfte im Rahmen einer Online-Befragung oder schriftlich anhand eines Erhebungsbogens erteilen.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur sowie zu privaten Haushalten wird ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zugrunde gelegt. Aussagen zu Lebensformen beziehen sich entsprechend auf Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Bis 2019 wurde für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ab 2017: ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften) zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzte die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.

Für den Mikrozensus als Ganzes und für die Unterstichproben LFS, IKT und SILC werden jeweils eigene Hochrechnungen durchgeführt. Der Hochrechnungsrahmen für den Kern beinhaltet unterschiedliche Kombinationen der Merkmale Alter (bzw. Geburtsjahr), Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die jeweils in unterschiedlicher Differenzierung berücksichtigt werden. Da aus dem Zensus 2011 keine Angaben zu den Merkmalsausprägungen divers/ohne Angabe vorliegen, stehen aktuell für die Hochrechnung keine Eckwerte hierzu aus der Bevölkerungsfortschreibung zur Verfügung. Derzeit werden die Personen ohne Angabe zum Geschlecht in der Bevölkerungsfortschreibung und im Mikrozensus noch zufällig den Ausprägungen männlich oder weiblich zugeordnet. Der hochgerechnete Kern bildet die Quelle für den Hochrechnungsrahmen für LFS, SILC und IKT.

Jahresergebnisse, denen ein Wert von unter 71 Fällen in der Stichprobe zugrunde liegt, werden in veröffentlichten Mikrozensus-Tabellen wegen der Größe ihres relativen Standardfehlers (durchschnittlich über 15 Prozent) und des damit verbundenen geringen Aussagewertes durch einen Schrägstrich („/“) ersetzt. Bei 71 bis unter 120 Stichprobenbeobachtungen werden die Ergebnisse wegen der größeren Unsicherheit (relativer Standardfehler zwischen 10 und 15 Prozent) in Klammern „( )“ dargestellt.

Bis zum Berichtsjahr 2019 wurden hochgerechnete Ergebnisse für Sachsen bis 5:000 Fälle durch einen Schrägstrich ("/") ersetzt, eine Klammerung erfolgte nicht. Auf Kreisebene wurden Besetzungswerte unter 7:000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich „/“ blockiert. Werte zwischen 7:000 und 10:000 wurden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.

Kreisergebnisse 2020

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Nach Abwägung zwischen Ergebnissicherheit und Veröffentlichungspraxis haben sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu einer konservativen Bereitstellung von Ergebnissen entschieden. Daher ist aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 die vom Mikrozensus gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar. Für das Berichtsjahr 2020 werden daher keine Kreisergebnisse ausgewiesen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.

Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Nachfolgend Definitionen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS):

Anzahl der Räume

Alle Wohn- und Schlafräume einschließlich untervermieteter Räume (ohne Bad, Toilette, Flur und Küche). Unberücksichtigt bleiben dabei Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden sowie Räume unter 6 m2.

Blockheizung bzw. Zentralheizung

Sämtliche Wohneinheiten einer Wohnanlage werden von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb der Wohnanlage (in der Regel im Keller) befindet, beheizt.

Einfamilienhaus

Gebäude, welches als Wohnhaus für eine einzelne Familie dient. Dies kann ein freistehendes Einfamilienwohnhaus (auch mit Einliegerwohnung), eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus sein.

Einzel- und Mehrraumöfen

Dazu zählen auch Nachtspeicheröfen.

Etagenheizung

Hierbei werden sämtliche Räume einer Wohneinheit von einer nur für diese Wohneinheit bestimmten Heizquelle (Therme) beheizt. Diese befindet sich meist in der Wohneinheit selbst.

Fernheizung

Ganze Wohnbezirke werden von einem Heizwerk (Fernheizwerk) aus mit Fernwärme versorgt.

Freizeitwohnung

In der Freizeit genutzte Wohnungen und Häuser (auch Datschen und Lauben, sofern sie die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und eine Küche oder einen Raum mit fest installierter Kochgelegenheit, wie z. B. Kochnische/Kochschrank, haben). Nicht dazu zählen Wohnungen und Häuser, die für die Dauer des Urlaubs angemietet werden.

Grundvermögen (Haus- und Grundbesitz)

Dazu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen (unabhängig davon, ob der Eigentümer darin wohnt) sowie sonstige Gebäude, unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen (auch Zweit- und Freizeitwohnungen). Dabei ist es unerheblich, ob sich der Besitz im In- oder Ausland befindet. Zu den sonstigen Gebäuden zählen u. a. Wochenend- und Ferienhäuser, Lauben und Datschen in Kleingärten, kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke).

Haupteinkommensperson

Durch die Festlegung einer Haupteinkommensperson lassen sich Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z. B. Alter, Geschlecht, soziale Stellung) einheitlich gliedern. Als Haupteinkommensperson gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren) mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen.

Hypothekenrestschuld

Die Restschuld ist die Summe der tatsächlich noch zu leistenden Gesamttilgungen für Darlehen (Hypotheken, Baudarlehen u. Ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.

Private Haushalte

Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen, eine gemeinsame Hauswirtschaft führen und sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Konsums zusammengehören. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person mit eigenem Einkommen kann einen eigenen Haushalt bilden. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Bei der EVS werden ausschließlich Haushalte am Ort der Hauptwohnung erfasst.

Sonstige Gebäude (mit Wohnraum)

Überwiegend für Nichtwohnzwecke, nämlich für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke bestimmte Gebäude mit mindestens einer Wohneinheit (z. B. Wohnungen in Geschäfts- und Bürogebäuden, Hausmeister- oder Verwalterwohnungen in Fabrik- oder Verwaltungsgebäuden, in Hotels, Krankenhäusern, Schulen).

Verkehrswert

Geschätzter Preis, der im Fall des Verkaufes des Haus- und Grundbesitzes zum Erhebungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der Wohnlage und Investitionen erzielt werden könnte.

Wohngebäude

Gebäude, das vorwiegend Wohnzwecken dient; vereinzelt können sich in ihm Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Geschäfte oder Ähnliches befinden.

Wohnfläche

Zur Wohnfläche zählen die Flächen von Wohn- und Schlafräumen (auch untervermieteten sowie außerhalb des Wohnungsabschlusses befindlichen Räumen, z. B. Mansarden, wenn zu Wohnzwecken genutzt), Küchen, Nebenräumen (Bad, Toilette, Flur usw.), Wohnräumen, die auch teilweise oder zeitlich begrenzt gewerblich genutzt werden (z. B. Praxis und Wartezimmer in Arzt- oder Rechtsanwaltswohnungen), Balkonen, Terrassen bzw. Loggien (ein Viertel der Grundfläche zählt zur Wohnfläche). Unberücksichtigt sind Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Wohnfläche für Kinder

Flächen von Wohn- und Schlafräumen (s. o.), die ganz oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen (bis unter 18 Jahren) genutzt werden.

Wohnform

Dabei wird unterschieden, ob die Hauptwohnung als Eigentum oder zur Miete bzw. mietfrei genutzt wird. Mietfrei bedeutet, dass an den Vermieter bzw. die Vermieterin keine Zahlungen geleistet werden, bis auf eventuelle Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr). Mietfrei trifft nicht zu, wenn die Miete für die Hauptwohnung von Dritten (z. B. Arbeitsagentur, Sozialamt, Eltern für ihre Kinder) gezahlt wird.

Zweitwohnung

Aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken genutzte Wohnung neben dem Hauptwohnsitz.

Nachfolgend Definitionen aus dem Mikrozensus (MZ):

Bevölkerung in (privaten) Haushalten

Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen in privaten Haushalten im Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten sind alle Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich Die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.

Eigentümerin oder Eigentümer

Eigentümerin oder Eigentümer ist, wem das Eigentum an einer Wohnung oder einem Gebäude gemäß Grundbucheintrag rechtlich zusteht. Bei Gebäuden umfasst dies auch Teileigentum.

Gesamtwohnfläche, Fläche der gesamten Wohnung

Hierunter ist die Summe der Grundflächen aller Räume (einschl. Flur, Korridor, Diele, Vorplatz, Badezimmer, Duschraum, Toilette, Speisekammer usw.) einer Wohnung zu verstehen, gleichgültig, ob es sich um eine von der Eigentümerin, dem Eigentümer oder von einer Mieterin, einem Mieter selbstgenutzte, untervermietete oder gewerblich genutzte Wohnung handelt. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume.

Zur Ermittlung der Wohnfläche ist anzurechnen:

  • voll: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern;
  • zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter, aber weniger als zwei Metern, zu einem Viertel: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten.

Fläche je Person (Wohnfläche)

Dafür wird zunächst für jeden einzelnen Haushalt die ihm zur Verfügung stehende Wohnfläche durch die Anzahl seiner Mitglieder geteilt. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnfläche pro Person gebildet.

 

Fläche je Wohnung (Wohnfläche)

Die Wohnfläche je Wohnung ergibt sich als Quotient aus der Wohnfläche und der Zahl der Wohnungen.

Gebäude mit Wohnraum

Als Gebäude mit Wohnraum gelten für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Alle leerstehenden Gebäude mit Wohnungen sind ebenfalls Gebäude mit Wohnraum.

Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder (bei zusammenhängender Bebauung, z. B. Doppel-, Eck-, Gruppen-, Reihenhäuser, Seitenflügel, Hinterhaus) jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelnes Gebäude, wenn sie einen eigenen Zugang besitzen, das heißt, sie haben ein eigenes Erschließungssystem und ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem.

Hauptwohnsitzhaushalte

Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.

Haushalte

Als (Privat-)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter/-innen). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.

Miete

Unter Nettokaltmiete (häufig auch Nettomiete, Grundmiete) wird der monatliche Betrag verstanden, der mit der Vermieterin oder dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohnung zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten (siehe kalte Nebenkosten) zusammen. Kosten beziehungsweise Umlagen für den Betrieb einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme und so weiter zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Diese werden als warme Nebenkosten separat ausgewiesen. Die Bruttokaltmiete und die warmen Nebenkosten ergeben zusammen die Bruttowarmmiete. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete bleiben die Angaben für jene Wohnungen unberücksichtigt, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner mietfrei wohnen.

Mietwohnung

Eine Mietwohnung wird mittels eines Vertrags zu Wohnzwecken vermietet. Sie wird nicht von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst bewohnt. Mietfrei überlassene Wohnungen zählen als Mietwohnungen.

Wohngebäude

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden (ohne Wohnheime). Die Nutzung der übrigen Fläche ist darüber hinaus nicht ausschlaggebend. Wird weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt, ist das Gebäude ein »Sonstiges Gebäude mit Wohnraum«. Wohnheime zählen in der amtlichen Statistik nicht zu den Wohngebäuden, sondern werden als separate Kategorie erfasst und ausgewiesen.

Wohnungen

Wohnungen sind nach außen abgeschlossene und in der Regel zusammenliegende Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden können. Die tatsächliche Nutzung ist hierbei nicht ausschlaggebend. Die Wohnung kann aktuell auch unbewohnt sein oder nur als Freizeit- bzw. Ferienwohnung dienen. Es ist auch möglich, dass die Wohnung oder Teile davon gewerblich genutzt werden. Weiterhin müssen Wohnungen einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

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Gemeinschaftsveröffentlichung »Wohnen in Deutschland«

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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