Private Haushalte
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl in 1.000 | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Private Einpersonenhaushalte | 940 | -0,2 |
Private Mehrpersonenhaushalte | 1.176 | 0 |
Private Haushalte insgesamt | 2.116 | -0,1 |
Bevölkerung in Haushalten | 4.033 | 0,6 |
Datenquelle: Mikrozensus.
Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.
- Haushaltsgröße, Personen je Haushalt, Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen, Gemeindegrößenklasse
- Bevölkerung in Haushalten, Haushaltsgröße, Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen/Nettoeinkommen, Bevölkerung am Haupt-Wohnsitz, Erwerbstätige nach Kreisen
- Haushaltsgröße, Bevölkerung in Haushalten, Personen je Haushalte nach Kreisen
- Haushalte nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen nach Kreisen
- Lebensunterhalt der Haushaltsbezugsperson/des Haupteinkommensbeziehers nach Jahren
- Altersgruppe der Haushaltsbezugsperson/des Haupteinkommensbeziehers nach Jahren
Zeitreihen
- Haushalte in Sachsen 1991 bis 2023 nach Zahl der Kinder unter 18 Jahren nach Kreisfreie Städte und Landkreise (*.xlsx, 34,87 KB) Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
- Haushalte in Sachsen 1991 bis 2023 nach Haushaltsgröße nach Kreisfreie Städte und Landkreise (*.xlsx, 52,43 KB) Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
- Haushalte nach Haushaltsgröße (*.xlsx, 32,64 KB) Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Haushalte und Familien Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Private Haushalte bis 2040 - Ergebnisse der Haushaltsvorausberechnung 2020 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert sind die Unterstichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - LFS), Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Das Frageprogramm des Mikrozensus ist somit eine Mehrthemenbefragung bestehend aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hinzu kommen Zusatzprogramme in vierjährigem Rhythmus.
Kernprogramm des Mikrozensus
Die Fragen des Kernprogramms werden allen Haushalten gestellt und sind überwiegend mit Auskunftspflicht belegt. Das Kernprogramm enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:
- Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit)
- Lebensunterhalt, Einkommen
- Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
- Aus- und Weiterbildung
- Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
- Altersvorsorge
Fragen weiterer Erhebungsteile
Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden jeweils nur einem Teil der Haushalte – so genannte Unterstichproben – gestellt.
Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft unter anderem folgende Themen:
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitssuche
- Weiterbildung
- Angaben zu Schichtarbeit (alle vier Jahre)
Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen erhebt unter anderem Merkmale zu folgenden Themen:
- Einkommensarten
- Wohnsituation
- Soziale Teilhabe
Der Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Beantwortung freiwillig) enthält unter anderem folgende Themen:
- Internetzugang
- Internetnutzung
Fragen weiterer Erhebungsteile
Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden jeweils nur einem Teil der Haushalte – so genannte Unterstichproben – gestellt.
Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft unter anderem folgende Themen:
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitssuche
- Weiterbildung
- Angaben zu Schichtarbeit (alle vier Jahre)
Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen erhebt unter anderem Merkmale zu folgenden Themen:
- Einkommensarten
- Wohnsituation
- Soziale Teilhabe
Der Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Beantwortung freiwillig) enthält unter anderem folgende Themen:
- Internetzugang
- Internetnutzung
Zusatzprogramm des Mikrozensus
In Zusatzprogrammen werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.
- Angaben zur Wohnsituation
- Angaben zur Krankenversicherung
- Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Unterstichprobe LFS; bis 2016: Beantwortung freiwillig)
- Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Unterstichprobe LFS; Beantwortung freiwillig)
Auswahl der Haushalte
Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe. Jede Auswahleinheit hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen. Das stichprobenmethodische Grundkonzept ist die einstufige Klumpenstichprobe. Gemäß Auswahlplan ab 2020 werden jährlich ca. 30 Prozent der Auswahlbezirke durch neu in die Auswahl einzubeziehende Auswahlbezirke ersetzt (Prinzip der partiellen Rotation). Dies bedeutet, dass in einem gegebenen Jahr ca. 30 Prozent der befragten Haushalte des Vorjahres aus der Erhebung ausscheiden, während ein gleichgroßer Anteil der in diesem Jahr zu befragenden Haushalte erstmals in die Erhebung einbezogen wird. Auswahleinheiten sind Klumpen bzw. künstlich abgegrenzte Flächen (Auswahlbezirke), die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen. Die Bildung der Auswahlbezirke steht in einem engen Zusammenhang mit der Schichtung. Alle Personen bzw. Haushalte in einem Auswahlbezirk sind als Erhebungseinheiten zu erfassen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt. Alternativ können sie ihre Auskünfte im Rahmen einer Online-Befragung oder schriftlich anhand eines Erhebungsbogens erteilen.
Bevölkerungskonzept
Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur sowie zu privaten Haushalten wird ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zugrunde gelegt. Aussagen zu Lebensformen beziehen sich entsprechend auf Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.
Bis 2019 wurde für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ab 2017: ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften) zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzte die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.
Bevölkerungskonzept
Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur sowie zu privaten Haushalten wird ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zugrunde gelegt. Aussagen zu Lebensformen beziehen sich entsprechend auf Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.
Bis 2019 wurde für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ab 2017: ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften) zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzte die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.
Hochrechnung der Ergebnisse
Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.
Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.
Für den Mikrozensus als Ganzes und für die Unterstichproben LFS, IKT und SILC werden jeweils eigene Hochrechnungen durchgeführt. Der Hochrechnungsrahmen für den Kern beinhaltet unterschiedliche Kombinationen der Merkmale Alter (bzw. Geburtsjahr), Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die jeweils in unterschiedlicher Differenzierung berücksichtigt werden. Da aus dem Zensus 2011 keine Angaben zu den Merkmalsausprägungen divers/ohne Angabe vorliegen, stehen aktuell für die Hochrechnung keine Eckwerte hierzu aus der Bevölkerungsfortschreibung zur Verfügung. Derzeit werden die Personen ohne Angabe zum Geschlecht in der Bevölkerungsfortschreibung und im Mikrozensus noch zufällig den Ausprägungen männlich oder weiblich zugeordnet. Der hochgerechnete Kern bildet die Quelle für den Hochrechnungsrahmen für LFS, SILC und IKT.
Jahresergebnisse, denen ein Wert von unter 71 Fällen in der Stichprobe zugrunde liegt, werden in veröffentlichten Mikrozensus-Tabellen wegen der Größe ihres relativen Standardfehlers (durchschnittlich über 15 Prozent) und des damit verbundenen geringen Aussagewertes durch einen Schrägstrich (»/«) ersetzt. Bei 71 bis unter 120 Stichprobenbeobachtungen werden die Ergebnisse wegen der größeren Unsicherheit (relativer Standardfehler zwischen 10 und 15 Prozent) in Klammern »( )« dargestellt.
Bis zum Berichtsjahr 2019 wurden hochgerechnete Ergebnisse für Sachsen bis 5 000 Fälle durch einen Schrägstrich (»/«) ersetzt, eine Klammerung erfolgte nicht. Auf Kreisebene wurden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich »/« blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 wurden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.
Kreisergebnisse 2020
Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Nach Abwägung zwischen Ergebnissicherheit und Veröffentlichungspraxis haben sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu einer konservativen Bereitstellung von Ergebnissen entschieden. Daher ist aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 die vom Mikrozensus gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar. Für das Berichtsjahr 2020 werden daher keine Kreisergebnisse ausgewiesen.
Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.
Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Mikrozensus 2022 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Mikrozensusgesetz (MZG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen in privaten Haushalten im Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten sind alle Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich Die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten sind alle Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich. Die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.
Hauptwohnsitzhaushalte
Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Haushalte
Als (Privat-)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter/-innen). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
Kinder
Kinder sind Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, oder mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform. Bis einschließlich 2019 wurden in der Familienstatistik Personen nur dann als Kind ausgewiesen, wenn diese (zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien »ohne Partner/-in« und »ohne eigene Kinder) den Familienstand »ledig« aufwiesen. Seit dem Berichtsjahr 2020 bleibt der Familienstand zur Abgrenzung von Kindern unberücksichtigt.
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Stand: Mai 2023
Broschüre »Statistisch betrachtet - Lebensverhältnisse im Wandel - 20 Jahre EVS in Sachsen«
Ausgabe 2017
Broschüre »Statistisch betrachtet - Seniorinnen und Senioren in Sachsen«
Ausgabe 2019
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.