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Familien, Lebensformen

Eckdaten für Sachsen

2023 (Erstergebnis)
Merkmal Mengeneinheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Familien mit Kindern 1.000 531 0,9
  Ehepaare 1.000 290 2,6
  Lebensgemeinschaften 1.000 101 -3,2
  Alleinerziehende 1.000 140 0,5
Lebensformen ohne Kinder 1.000 1.619 0
  Ehepaare 1.000 520 -1,8
  Nichteheliche Lebensgemeinschaften 1.000 113 4,5
  Alleinstehende 1.000 986 0,4

Datenquelle: Ergebnisse des Mikrozensus

Letzte Aktualisierung: 22.05.2024 

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Haushalte und Lebensformen (A I 7)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Mai 2025

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert sind die Unterstichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - LFS), Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Das Frageprogramm des Mikrozensus ist somit eine Mehrthemenbefragung bestehend aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hinzu kommen Zusatzprogramme in vierjährigem Rhythmus.

Kernprogramm des Mikrozensus

Die Fragen des Kernprogramms werden allen Haushalten gestellt und sind überwiegend mit Auskunftspflicht belegt. Das Kernprogramm enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit)
  • Lebensunterhalt, Einkommen
  • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Altersvorsorge

Fragen weiterer Erhebungsteile

Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden jeweils nur einem Teil der Haushalte – so genannte Unterstichproben – gestellt.

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft unter anderem folgende Themen:

  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitssuche
  • Weiterbildung
  • Angaben zu Schichtarbeit (alle vier Jahre)

Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen erhebt unter anderem Merkmale zu folgenden Themen:

  • Einkommensarten
  • Wohnsituation
  • Soziale Teilhabe

Der Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Beantwortung freiwillig) enthält unter anderem folgende Themen:

  • Internetzugang
  • Internetnutzung

Fragen weiterer Erhebungsteile

Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden jeweils nur einem Teil der Haushalte – so genannte Unterstichproben – gestellt.

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft unter anderem folgende Themen:

  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitssuche
  • Weiterbildung
  • Angaben zu Schichtarbeit (alle vier Jahre)

Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen erhebt unter anderem Merkmale zu folgenden Themen:

  • Einkommensarten
  • Wohnsituation
  • Soziale Teilhabe

Der Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Beantwortung freiwillig) enthält unter anderem folgende Themen:

  • Internetzugang
  • Internetnutzung

Zusatzprogramm des Mikrozensus

In Zusatzprogrammen werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Unterstichprobe LFS; bis 2016: Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Unterstichprobe LFS; Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe. Jede Auswahleinheit hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen. Das stichprobenmethodische Grundkonzept ist die einstufige Klumpenstichprobe. Gemäß Auswahlplan ab 2020 werden jährlich ca. 30 Prozent der Auswahlbezirke durch neu in die Auswahl einzubeziehende Auswahlbezirke ersetzt (Prinzip der partiellen Rotation). Dies bedeutet, dass in einem gegebenen Jahr ca. 30 Prozent der befragten Haushalte des Vorjahres aus der Erhebung ausscheiden, während ein gleichgroßer Anteil der in diesem Jahr zu befragenden Haushalte erstmals in die Erhebung einbezogen wird. Auswahleinheiten sind Klumpen bzw. künstlich abgegrenzte Flächen (Auswahlbezirke), die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen. Die Bildung der Auswahlbezirke steht in einem engen Zusammenhang mit der Schichtung. Alle Personen bzw. Haushalte in einem Auswahlbezirk sind als Erhebungseinheiten zu erfassen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt. Alternativ können sie ihre Auskünfte im Rahmen einer Online-Befragung oder schriftlich anhand eines Erhebungsbogens erteilen.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur sowie zu privaten Haushalten wird ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zugrunde gelegt. Aussagen zu Lebensformen beziehen sich entsprechend auf Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Bis 2019 wurde für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ab 2017: ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften) zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzte die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur sowie zu privaten Haushalten wird ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zugrunde gelegt. Aussagen zu Lebensformen beziehen sich entsprechend auf Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Bis 2019 wurde für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ab 2017: ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften) zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzte die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.

Für den Mikrozensus als Ganzes und für die Unterstichproben LFS, IKT und SILC werden jeweils eigene Hochrechnungen durchgeführt. Der Hochrechnungsrahmen für den Kern beinhaltet unterschiedliche Kombinationen der Merkmale Alter (bzw. Geburtsjahr), Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die jeweils in unterschiedlicher Differenzierung berücksichtigt werden. Da aus dem Zensus 2011 keine Angaben zu den Merkmalsausprägungen divers/ohne Angabe vorliegen, stehen aktuell für die Hochrechnung keine Eckwerte hierzu aus der Bevölkerungsfortschreibung zur Verfügung. Derzeit werden die Personen ohne Angabe zum Geschlecht in der Bevölkerungsfortschreibung und im Mikrozensus noch zufällig den Ausprägungen männlich oder weiblich zugeordnet. Der hochgerechnete Kern bildet die Quelle für den Hochrechnungsrahmen für LFS, SILC und IKT.

Jahresergebnisse, denen ein Wert von unter 71 Fällen in der Stichprobe zugrunde liegt, werden in veröffentlichten Mikrozensus-Tabellen wegen der Größe ihres relativen Standardfehlers (durchschnittlich über 15 Prozent) und des damit verbundenen geringen Aussagewertes durch einen Schrägstrich (»/«) ersetzt. Bei 71 bis unter 120 Stichprobenbeobachtungen werden die Ergebnisse wegen der größeren Unsicherheit (relativer Standardfehler zwischen 10 und 15 Prozent) in Klammern »( )« dargestellt.

Bis zum Berichtsjahr 2019 wurden hochgerechnete Ergebnisse für Sachsen bis 5 000 Fälle durch einen Schrägstrich (»/«) ersetzt, eine Klammerung erfolgte nicht. Auf Kreisebene wurden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich »/« blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 wurden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.

Kreisergebnisse 2020

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Nach Abwägung zwischen Ergebnissicherheit und Veröffentlichungspraxis haben sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu einer konservativen Bereitstellung von Ergebnissen entschieden. Daher ist aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 die vom Mikrozensus gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar. Für das Berichtsjahr 2020 werden daher keine Kreisergebnisse ausgewiesen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.

Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Alleinerziehende

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Alleinlebende

Alleinlebende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden.

Alleinstehende

Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in und ohne Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.

Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform

Zur Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform zählen alle Mitglieder einer Lebensform (z. B. Alleinerziehende mit Kindern), deren Bezugsperson (hier: Vater oder Mutter) am Ort der Hauptwohnung lebt.

Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten

Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst die Bevölkerung, welche in Hauptwohnsitzhaushalten ansässig ist und einer Lebensform zugehörig ist, welcher mindestens ein Mitglied mit Hauptwohnsitz aufweist.

Bezugsperson der Familie/Lebensform

Um Familien/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus eine Bezugsperson der Familie/Lebensform. Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei gemischt-geschlechtlichen Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebens-partner/-innen im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson dieser Lebensgemeinschaft ist dann der/die Lebenspartner/-in mit der niedrigeren Personennummer.

Familien nach dem Lebensformenkonzept

Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit (bis 2019: ledigen) Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung.

Damit besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel).

Kinder

Kinder sind Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, oder mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform. Bis einschließlich 2019 wurden in der Familienstatistik Personen nur dann als Kind ausgewiesen, wenn diese (zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien »ohne Partner/-in« und »ohne eigene Kinder) den Familienstand »ledig« aufwiesen. Seit dem Berichtsjahr 2020 bleibt der Familienstand zur Abgrenzung von Kindern unberücksichtigt.

Lebensformen

Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen“ statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit Kindern und ohne Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern sowie alleinstehende Personen ohne Partner/-in und ohne Kinder im Haushalt.

Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den „eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das so genannte „Living apart together“, bleiben daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden bei Veröffentlichungen ausgeblendet.

Lebensgemeinschaften

Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten. Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben. Diese Tabelle enthält sowohl Angaben zu Lebensgemeinschaften unterschiedlichen Geschlechts als auch zu Lebensgemeinschaften gleichen Geschlechts.

Paare

Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu gehören Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Seit 2018 werden im Mikrozensus auch gleichgeschlechtliche Ehepaare erfasst. Auf Grund der geringen Fallzahl werden diese nicht separat ausgewiesen, sondern mit den gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren zusammengefasst dargestellt.

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Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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