Wohnungsbestand
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Wohnungen | 2.409.179 | 0,3 |
Wohngebäude | 845.101 | 0,4 |
Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen | 644.504 | 0,5 |
Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen | 200.051 | 0,2 |
Wohnheime | 546 | 1,3 |
Letzte Aktualisierung: 03.07.2024
Bautätigkeit (F II 2)
Letzter Berichtsstand: 2022
Der Statistische Bericht wird nicht mehr veröffentlicht. Sie finden das Datenangebot in der Datenbank GENESIS.
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Wohnen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes erfolgt unter Verwendung der Ergebnisse der Bautätigkeitsstatistik. Sie stellt also keine eigenständige statistische Erhebung, sondern eine Ergebnisermittlung aus vorhandenen statistischen Daten dar. Die Fortschreibung des Wohnungsbestandes erfolgt jeweils zwischen den Wohnungszählungen. Als Anfangsbestand findet das jeweils letzte Zählungsergebnis Verwendung, das bis zur nächsten Zählung mit den jährlichen Ergebnissen der Bautätigkeitsstatistik fortgeschrieben wird. Gegenstand der Fortschreibung des Wohnungsbestandes sind die Merkmale Anzahl der Wohnungen, untergliedert nach der Anzahl der Räume, Gesamtzahl der Räume und die Wohnfläche sowie die Anzahl der Wohngebäude in der Untergliederung nach Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (HBauStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Nichtwohngebäude
Sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2 346). Sie umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn-und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
Wohngebäude
Sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen.
Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller-oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Zahl der Räume
Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess-und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller-und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z. B. sogenannte »Loftwohnungen«) aus nur einem Raum.