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IT-Nutzung, Gebrauchsgüter privater Haushalte

Eckdaten für Sachsen

2018
Merkmal Wert in % Veränderung zum
Jahr 2013 in %-Punkte
Ausstattungsgrad der Haushalte mit  Telefon 99,9 -0,1
  davon    
    Festnetztelefon 81,6 -5,6
    Mobiltelefon (Handy, Smartphone) 96,7 4,5
  Personalcomputer (PC) 88,4 6,4
  Navigationsgerät 44,3 0,6
  Internetanschluss (auch mobil) 90,5 14,8

       
Datenquelle: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

 

Ausstattungsgrad privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 1)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: 3. Quartal 2026

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Die hier dargestellten Ergebnisse wurden aus zwei verschiedenen Erhebungen gewonnen: zum einen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), zum anderen aus der Haushaltsbefragung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Erhebung).

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Nach 2013 wurde entsprechend dem fünfjährigen Erhebungsrhythmus 2018 eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Die EVS ist eine repräsentative Quotenstichprobe, an der etwa 0,2 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland teilnehmen. Sie stellt damit eine der wichtigsten statistischen Informationsquellen über Einkommenserzielung, -verteilung und -verwendung privater Haushalte dar. Die Ergebnisse der EVS bilden zudem eine wichtige Datenbasis für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung.

Um zuverlässige, tief gegliederte Informationen zu gewinnen, wurden die Stichprobenumfänge zunächst anhand der Ergebnisse des Mikrozensus festgelegt. In einem zweiten Schritt erfolgte die Quotierung. Diese Quoten setzen sich aus der Kombination der Merkmale Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensperson und monatliches Haushaltsnettoeinkommen zusammen.

Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig. Bei der Werbung konnte zu gleichen Teilen auf Haushalte aus der EVS 2013 und dem Pool befragungsbereiter Haushalte zurückgegriffen werden. Weitere Haushalte wurden durch umfangreiche Werbemaßnahmen, z. B. in Form von Pressemitteilungen und Aushängen sowie über die Internetseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zur EVS 2018 gewonnen. Seit der EVS 2008 können die Haushalte ihre Teilnahmebereitschaft auch online melden.

Zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die teilnehmenden Haushalte zunächst zur Struktur des Haushalts, zum Haushaltsnettoeinkommen, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern sowie auch zum Vorhandensein von Versicherungen befragt. Dabei wurde den Haushalten wieder die Möglichkeit geboten, ihre Angaben auch über das Internet zu übermitteln. Ebenfalls zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die Haushalte gebeten, über Geld- und Sachvermögen sowie zu Schulden Auskunft zu erteilen.

Das Kernstück der EVS basiert auf vollständigen Anschreibungen aller Einnahmen und Ausgaben der Haushalte in Haushaltsbüchern. Dies erfolgte jeweils durch ein Viertel der teilnehmenden Haushalte im Rotationsverfahren für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus führte jeder fünfte Haushalt in einem Monat seines Anschreibequartals ein Feinaufzeichnungsheft. Darin wurden alle Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren nach Menge und Preis erfasst.

Die Befragungsergebnisse wurden an den Daten des Mikrozensus 2017 hochgerechnet und hinsichtlich der Merkmale:

  • Regionen (früheres Bundesgebiet ohne Berlin-West, neue Länder und Berlin, Bundesländer)
  • Quotierungsmerkmale (Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers, monatliches Haushaltsnettoeinkommen)
  • Alter des Haupteinkommensperson

an die Grundgesamtheit angepasst. Aus Gründen der Ergebniszuverlässigkeit werden unsichere Ergebnisse (bei weniger als 25 erfassten Haushalten) mit einem Schrägstrich » /« blockiert und eingeschränkt aussagefähige Ergebnisse (25 bis unter 100 erfasste Haushalte) in Klammern gesetzt.

Auf eine detaillierte Darstellung von Landwirten wird aufgrund zu geringer Teilnahme verzichtet. Ergebnisse dieser Gruppe sind i. d. R. der Gruppe der Selbstständigen zugeordnet und somit in den Insgesamtwerten enthalten. Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr wurden nicht in die Erhebung einbezogen.

Haushaltsbefragung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Erhebung)

Mit der Haushaltsbefragung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Erhebung) werden Daten zur privaten Ausstattung und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien erhoben. Seit 2002 wird die IKT-Erhebung jährlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) als methodisch harmonisierte Befragung durchgeführt. Dadurch ist es möglich, Veränderungen und Entwicklungen über einen längeren Zeitraum aufzuzeigen und Vergleichswerte zu ermitteln.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Ausstattungsgrad

Der Ausstattungsgrad ist das statistische Maß, in wie vielen von 100 Haushalten ein bestimmtes Gebrauchsgut mindestens einmal vorhanden ist.

Haupteinkommensperson

Durch die Festlegung einer Haupteinkommensperson lassen sich Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z. B. Alter, Geschlecht, soziale Stellung) einheitlich gliedern. Als Haupteinkommensperson gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren) mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen.

Private Haushalte

Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen, eine gemeinsame Hauswirtschaft führen und sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Konsums zusammengehören. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person mit eigenem Einkommen kann einen eigenen Haushalt bilden. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Bei der EVS werden ausschließlich Haushalte am Ort der Hauptwohnung erfasst.

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Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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