Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Arbeitnehmerentgelt«
Daten und Fakten zum Thema »Arbeitnehmerentgelt«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in einer Volkswirtschaft in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum darzustellen und stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Die Berechnungen erstrecken sich auf die Entstehung, Verteilung bzw. Umverteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und damit auf den gesamten volkswirtschaftlichen Kreislauf.
Alle Ergebnisse werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren nach den Vorgaben einheitlicher Rechenmodelle des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (AK VGRdL) ermittelt und laufend aktualisiert. Diesem Arbeitskreis gehören Vertreter aller Statistischen Landesämter, des Statistischen Bundesamtes, und des Deutschen Städtetages an.
Für alle Aggregate der VGR (z. B. Arbeitnehmerentgelte, Bruttoinlandsprodukt, Bruttoanlageinvestitionen, Konsumausgaben, Primäreinkommen, Verfügbares Einkommen, Bruttonationaleinkommen) liegen auf Länderebene Daten ab dem Startjahr der Berechnungen 1991 vor. Bei den Arbeitnehmerentgelten handelt es sich um Ergebnisse nach dem Inlandskonzept, d. h. die Angaben beziehen sich nur auf das geleistete Arbeitnehmerentgelt der Arbeitnehmer, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Die zur Ermittlung von Pro-Kopf- bzw. Pro-Stunde-Werten genutzten Bezugszahlen Erwerbstätige und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bzw. Arbeitsvolumen berechnet der Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR).
Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentlichen Änderungen in der regionalen VGR waren in der Entstehungsrechnung die Einbeziehung der neuen Strukturerhebung im Handel und dem Dienstleistungsbereich sowie die stärkere Nutzung von Umsatzangaben aus dem Statistischen Unternehmensregister (URS), die bis zur Niederlassungsebene regionalisiert wurden. Außerdem erfolgte eine Qualitätssicherung, indem die Wirtschaftsstatistiken großer multinationaler Unternehmensgruppen (Large Cases Unit) untersucht wurden. Im Bedarfsfall konnten die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen bei der Entstehungsrechnung der Bruttowertschöpfung (BWS) in den relevanten Wirtschaftsabschnitten berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden mit der Revision 2024 die preisbereinigten Ergebnisse (Kettenindizes) auf das neue Referenzjahr 2020 umgestellt.
Die Bruttolöhne und –gehälter als Teil der Arbeitnehmerentgelte wurden zur Revision 2024 für die im Nebenjob geringfügig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überarbeitet. Außerdem konnten Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2020 in die Berechnungen einbezogen werden.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.
| Bereiche/Abschnitte | Bezeichnung |
|---|---|
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| B bis F | Produzierendes Gewerbe |
| B bis E | Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe |
| C | Verarbeitendes Gewerbe |
| F | Baugewerbe |
| G bis T | Dienstleistungsbereiche |
| G bis J | Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
| K bis N | Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleister |
| O bis T | Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit |
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Weiterleitung zum Statistikportal
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de