Hauptinhalt

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal 1.000 EUR Veränderung zum
Vorjahr in %
Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe      726.677 5,0
  Leistungen zur medizinischen Rehabilitation          5.244 12,4
  Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben     216.247 6,7
  Leistungen zur Teilhabe an Bildung      62.908 17,6
  Leistungen zur sozialen Teilhabe 466.575 1,9
  Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 11.704 54,7
Einnahmen 40.155 4,0
Nettoausgaben 722.522 5,0

          
Bis zum Berichtsjahr 2019 war die Eingliederungshilfe Bestandteil der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Seit 2020 ist sie im SGB IX geregelt.
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 27.11.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterung

Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe

Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes – BTHG am 1. Januar 2018 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX überführt. Ab dem Berichtsjahr 2020 werden die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer separaten Statistik erfasst.

Die Erhebung zu den Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wird jährlich über das jeweils abgelaufene Kalenderjahr als Totalerhebung durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie der Kommunale Sozialverband als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden folgende Sachverhalte nicht berücksichtigt:

  • die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (bis 2019: einschließlich Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII); 
  • die Erstattungen von Aufwendungen der Träger der Eingliederungshilfe untereinander – beispielsweise Erstattungen im Rahmen von Delegationsleistungen;
  • die Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden;
  • der Zuschussbedarf der eigenen Einrichtungen und die Zuweisungen/Zuschüsse an fremde Einrichtungen der Eingliederungshilfe und an Verbände und Organisationen sowie allgemeine Kosten der Schaffung, Förderung und Erhaltung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
  • die Verwaltungskosten der Träger der Eingliederungshilfe und sonstigen Stellen; nur soweit Verwaltungskosten in den Leistungen der Eingliederungshilfe enthalten sind, werden sie unter den betreffenden Leistungen mit nachgewiesen;

Damit ist für die statistische Erfassung der Aufwand des jeweiligen Trägers maßgebend, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Bruttoauszahlungen der Eingliederungshilfe

Gesamtheit aller Ausgaben, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden. Die Bezeichnung »Bruttoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Nettoausgaben/-auszahlungen«.

Einzahlungen der Eingliederungshilfe

Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.

Nettoausgaben, Nettoauszahlungen

Die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe sind die um die Einnahmen bereinigten Ausgaben der Eingliederungshilfe. Die Bezeichnung »Nettoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Bruttoausgaben/-auszahlungen«.

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX umfassen nach § 102 SGB IX

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
 

Sie melden zu dieser Statistik?

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

zurück zum Seitenanfang