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Empfängerinnen und Empfänger der Eingliederungshilfe

Eckdaten für Sachsen

2024
Merkmal Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX insgesamt 54.395 2,5
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2.700 9,8
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben 15.760 0,1
Leistungen zur Teilhabe an Bildung 4.825 1,8
Leistungen zur sozialen Teilhabe 33.160 3,8

     
Empfänger/-innen mehrerer Leistungen werden bei jeder Hilfeart gezählt, in den Summen sind Mehrfachzählungen insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldung erkennbar waren. 
Bis Ende 2019 war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen über das 6. Kapitel des Zwölften Sozialbuchs (SGB XII) geregelt. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) herausgelöst und ist seither Bestandteil des Rehabilitations- und Teilhaberechts (SGB IX). Ab dem Berichtsjahr 2020 werden dementsprechend Empfänger/-innen der Eingliederungshilfe nicht mehr in den Sozialhilfestatistiken erfasst, sondern jeweils in einer separaten Statistik.
Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 10.11.2025

 

Zeitreihen

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Weiterführende Informationen

 
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