Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Angebote der Jugendarbeit«
Daten und Fakten zum Thema »Angebote der Jugendarbeit«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Angebote der Jugendarbeit
Die Statistik der Angebote der Jugendarbeit soll einen Überblick über den Einsatz der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendarbeit geben. Die bis 2008 alle vier Jahre durchgeführte »Maßnahmenstatistik« konnte die aktuellen Gegebenheiten dieses Aufgabenbereiches nicht mehr zufriedenstellend abbilden. Daher wurde diese Erhebung für 2012 ausgesetzt und ein neues Konzept der Statistik in Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Verbänden und Forschung entwickelt. Die neue Statistik wird seit 2015 in zweijährigem Turnus durchgeführt.
Erhoben werden öffentlich geförderte Angebote der Jugendarbeit, unterteilt in offene Angebote, gruppenbezogene Angebote sowie Veranstaltungen und Projekte.
Die Erhebung erfasst alle innerhalb des Berichtsjahres durchgeführten Angebote der Jugendarbeit, für die die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Das Angebot wurde von einem Träger öffentlicher Jugendhilfe oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) durchgeführt.
- Das Angebot wurde mit öffentlichen Mitteln finanziell gefördert.
- Das Angebot fällt in den Geltungsbereich des § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) oder war eine Fortbildungsmaßnahme für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nach § 74 Absatz 6 SGB VIII.
Aufgrund der drei Voraussetzungen für die zu meldenden Angebote kann die Statistik der Angebote der Jugendarbeit nur zu einem - wenn auch bedeutsamen - Ausschnitt des gesamten Feldes der Jugendarbeit Auskunft geben.
Nicht vom Regelungsbereich des § 11 SGB VIII erfasst werden Angebote, welche der reinen Ausübung sportlicher, kultureller oder religiöser Aktivitäten dienen. Ebenfalls nicht erfasst werden technische Übungen z. B. im Rahmen des Rettungsdienstes.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Soziales Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de