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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Betriebsstruktur in der Landwirtschaft«

Daten und Fakten zum Thema »Betriebsstruktur in der Landwirtschaft«

Statistikerläuterungen

Agrarstrukturerhebung

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Merkmale der Bodennutzung, Viehbestände und Arbeitskräfte sowie weitere Strukturmerkmale (z. B. Eigentums- und Pachtverhältnisse, Einkommenskombinationen, Berufsbildung) zeitgleich erfasst. Außerdem sind auf Grund des EU-Rechts bestimmte Merkmale zur Erfüllung spezifischer Fragestellungen einmalig zu ermitteln.
Die Erhebung findet im Mai des Erhebungsjahres statt. Sie wurde bis einschließlich 2007 in zweijährlichem Abstand durchgeführt. Ab 2010 gilt nur noch eine dreijährliche Periodizität.
Die Agrarstrukturerhebung liefert Daten über Produktionsstrukturen und -kapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe sowie über deren Betriebsstrukturen und die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Betriebsinhaber und -leiter. Mit der Erhebung erfüllt Deutschland zugleich die Anforderungen der Europäischen Union an einen umfassenden Agrarzensus.
Hauptnutzer der Ergebnisse sind die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen.

Landwirtschaftszählung

Landwirtschaftszählungen finden circa alle zehn Jahre statt und liefern eine umfassende und aktuelle Situationsaufnahme in der Landwirtschaft. Darüber hinaus sind die Landwirtschaftszählungen Teil des von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) initiierten weltweiten Agrarzensus sowie des in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführten Agrarzensus. Hierbei werden alle landwirtschaftlichen Betriebe in den Mitgliedstaaten der EU befragt, um vergleichbare Daten über die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen und Aussagen über die Wirkung zurückliegender agrarpolitischer Maßnahmen zu ermöglichen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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