Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Frühkindliche Bildung, Betreuung«
Daten und Fakten zum Thema »Frühkindliche Bildung, Betreuung«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
Am 1. Oktober 2005 erfolgt mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) eine Ergänzung und Erweiterung der Kinder- und Jugendhilfestatistiken. Wesentliche Änderungen betreffen die Kindertagesbetreuung. Bis zum Inkrafttreten des KICK wurden in der amtlichen Statistik nur Angaben zur Einrichtung, zu den tätigen Personen und Zahl der genehmigten Plätze alle vier Jahre - zuletzt im Jahr 2002 - erfragt. 2006 bis 2008 jährlich zum Stichtag 15. März und ab 2009 zum 1. März werden auch detaillierte Angaben zu den betreuten Kindern und dem entsprechenden Personal in Kindertageseinrichtungen und in der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege erhoben. Seit 2015 wird ebenfalls die Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder zum Stichtag 1. März durchgeführt. Die Statistiken zur Kindertagesbetreuung sind koordinierte Länderstatistiken und finden jährlich statt.
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen
Die Angaben zu den Einrichtungen, den Kindern und dem Personal der Kindertagesbetreuung werden bei den Einrichtungen direkt bzw. den Trägern der Einrichtung erhoben.
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3: Kinder und tätige Personen in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege
Die Erhebungen über Kinder in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege sowie die die Kindertagespflege durchführenden Personen, die Tagesmütter und -väter, erfolgt bei den Jugendämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie bei denjenigen Gemeinden, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe eigenständig wahrnehmen.
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.5: Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder
Die Erhebung erstreckt sich auf alle Großtagespflegestellen sowie über die Anzahl der in den Großtagespflegestellen tätigen Personen und den dort betreuten Kindern. Zum Berichtskreis gehören alle örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3: Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.5: Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de