Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Hochschulen«
Daten und Fakten zum Thema »Hochschulen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Erhebung der Gasthörenden
Gasthörerende sind Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten »Fachrichtungen« zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörende nicht möglich.
Erhebungen des Hochschulpersonals
Die Erhebung umfasst die Beschäftigungsfälle des gesamten am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personals, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nicht-wissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal) unterschieden.
Erhebungen der Studierenden- und Prüfungsdaten
Die Erhebungen erfassen Daten aller Hochschulen im Freistaat Sachsen über die dort eingeschriebenen Studierenden, Studienanfänger/-innen und Studierende im ersten Fachsemester sowie abgelegte Abschlussprüfungen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen.
In die Jahreszahl der Studierenden im ersten Hochschul- oder ersten Fachsemester gehen alle Studierenden ein, die im Sommer- oder nachfolgenden Wintersemester an einer Hochschule in Sachsen ihr erstes Hochschul- oder erstes Fachsemester absolvierten.
Hochschulfinanzstatistiken
Die Hochschulfinanzstatistik ist eine Vollerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Hochschulen und Hochschulkliniken bzw. der Stellen, die für diese Mittel bewirtschaften. Im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik werden die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen und privaten Hochschulen in haushaltsmäßiger sowie fachlicher und organisatorischer Zuordnung erhoben.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Studierende an Hochschulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Prüfungen an Hochschulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Personal an Hochschulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik der Hochschulräte Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Habilitationsstatistik Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Hochschulfinanzstatistik, jährlich (ab Berichtsjahr 2006) Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Gasthörer an Hochschulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik der Studierenden, Prüfungen und des Personals an Berufsakademien Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Promovierende an Hochschulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Hochschulstatistikgesetz (HStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de