Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen«
Daten und Fakten zum Thema »Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen
Diese Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Vollerhebung durchgeführt. Der Bestand an Regelleistungsempfängerinnen bzw. -empfängern zum Jahresende ergibt sich als Summe der erfassten Personen mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sowie mit Leistungen nach § 2 AsylbLG in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt am Jahresende. Für diesen Personenkreis wird zusätzlich erfasst, ob sie im Laufe des Jahres oder am Jahresende besondere Leistungen erhielten.
Hinweis zur Regionalisierung
Eine Regionalisierung kann nach Sitz des Trägers und bei den Empfängerstatistiken auch nach dem Wohnsitz bis auf Gemeindeebene erfolgen. Für Empfänger in Erstaufnahme wird jedoch erst seit 2016 der Standort der Unterkunft als Wohnort erfasst, zuvor kann nur der Standort der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung als Wohnort ausgewiesen werden.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Asylbewerberleistungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de