Statistikerläuterungen, methodische Hinweise, Rechtsgrundlagen zum Thema »Energiebilanzen«
Daten und Fakten zum Thema »Energiebilanzen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen und methodische Hinweise
Energiebilanzen
Die Energiebilanz für den Freistaat Sachsen wird vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen im Auftrag des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) erstellt. Sie gibt Aufschluss über die energiewirtschaftliche Struktur und Entwicklung in Sachsen, mit Aussagen über den Einsatz, die Umwandlung und den Verbrauch von Energieträgern. Die sächsische Energiebilanz beruht wie alle übrigen Länderenergiebilanzen auf der einheitlichen Methodik des Länderarbeitskreises (LAK) Energiebilanzen. Die Bilanzen der einzelnen Bundesländer sind somit untereinander vergleichbar.
Die Energiebilanz bildet die Grundlage für die Berechnung der energiebedingten CO2-Emmissionen.
Energiebilanzierung
Die Energiebilanzierung erfolgt international abgestimmt nach dem Territorialprinzip. Das heißt, der Einsatz eines Energieträgers im Rahmen der Primärenergiebilanz (oberer Teil des Bilanzschemas) bzw. der Verbrauch im Rahmen der Endenergiebilanz (unterer Teil des Bilanzschemas) wird immer auf das jeweilige Territorium bezogen verbucht – hier Sachsen. Der Einsatz der Braunkohle ergibt sich zum Beispiel aus der in Sachsen geförderten Menge abzüglich der Lieferungen an andere Bundesländer (oder ins Ausland) zuzüglich der Bezüge aus anderen Ländern (oder dem Ausland). Bei Kraftstoffen, einem anderen Beispiel, wird die im Freistaat Sachsen abgesetzte Menge verbucht, unabhängig davon, welche Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder Schienenfahrzeuge diesen Kraftstoff getankt haben und wohin sie fahren bzw. fliegen.
Methodik
- Methodik des Länderarbeitskreises Energiebilanzen Weiterleitung zum Länderarbeitskreis Energiebilanzen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de