Statistikerläuterungen, methodische Hinweise, Rechtsgrundlagen zum Thema »Schüler- und Absolventenprognose«
Daten und Fakten zum Thema »Schüler- und Absolventenprognose«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen und methodische Hinweise
Erläuterungen und methodische Hinweise zur 4. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen erstellt im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium für Kultus und auf Grundlage des Sächsischen Schulgesetzes (§ 63b Abs. 5 SächsSchulG) 2025 die 4. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen für die Landkreise und die Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Die Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Lehrerbedarfes sowie für die Schulnetzplanung dar. Außerhalb des Bildungswesens spielen die Ergebnisse der Vorausberechnung von Schüler- und Absolventenzahlen vor allem für Arbeitsmarktanalysen und -planungen sowie in der Wirtschaft eine bedeutende Rolle.
Basisdaten: Amtliche Schulstatistik und 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (8. RBV)
Die 4. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose basiert neben der amtlichen Schulstatistik auf der 8. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (8. RBV) für den Freistaat Sachsen. Aus der amtlichen Schulstatistik liegen Daten für Schüler/-innen und Absolventen/-innen des jeweiligen Schulstandortes für ausgewählte Merkmale in aggregierter Form vor.
Die 8. RBV stellt die mögliche Bevölkerungsentwicklung in drei Varianten, begrenzt durch eine obere und eine untere Variante, dar. Die drei Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Annahmen zur Auslandswanderung und dem Geburtenverhalten.
Beim Geburtenverhalten wird in allen 3 Varianten ein Anstieg der zusammengefassten Geburtenziffer bis zum Jahr 2030 angenommen, danach bleibt dieser Wert bis zum Jahr 2040 konstant. Im Jahr 2030 beträgt die zusammengefasste Geburtenziffer in der oberen Variante (V1) 1,65 Kinder je Frau, in der Basisvariante (V2) 1,55 Kinder je Frau und in der unteren Variante (V3) 1,40 Kinder je Frau.
Hinsichtlich des Wanderungsverhaltens gehen alle drei Varianten von positiven, jedoch abnehmenden Wanderungsgewinnen für Sachsen aus, wobei die V1 den höchsten und die V3 die niedrigsten Wert erreicht. Weitere Informationen zur 8. RBV für den Freistaat Sachsen finden Sie hier.
Der 4. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose liegen jeweils zwei unterschiedliche Varianten der 8. RBV zugrunde.
Die Vorausberechnung der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges basiert auf den Varianten 2 und 3 der 8. RBV. Die für die Berechnung der Schulanfänger/-innen relevante Altersgruppe (6- bis unter 8-Jährige) wurde im Zuge der 8. RBV für einen Großteil der Kreisfreien Städte und Landkreise im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung überschätzt. Um diesen Effekt nicht zu verstärken, wurde sich für die Varianten 2 und 3 entschieden.
Der Berechnung der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen basiert hingegen auf den Varianten 1 und 2 der 8. RBV. Die für die Berechnung relevante Altersgruppe (16- bis unter 26-Jährige) wurde für einen Großteil der Kreisfreien Städte und Landkreise im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung unterschätzt. Aus diesem Grund wurde sich für die Varianten 1 und 2 entschieden.
Somit wird es sowohl für die Vorausberechnung der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges als auch für die Vorausberechnung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen möglich, einen Korridor zu skizzieren, in dem sich die Entwicklung der Schülerzahlen in Sachsen insgesamt sowie für die einzelnen Kreisfreien Städte und Landkreise voraussichtlich bewegen wird.
Prognoseverfahren
Die 4. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen liefert Ergebnisse der zukünftigen Schüler- und Absolventenzahlen für die Landkreise und Kreisfreien Städte vom Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2040/2041 und hat den Charakter einer Modellrechnung. Sie beruht auf einem Berechnungsmodell, das dem hiesigen Schulsystem mit seinen verschiedenen Schularten, Verzweigungen, Übertritts- und Abschlussmöglichkeiten entspricht. Das Modell geht grundsätzlich von Status-quo-Annahmen aus. Hierfür werden größtenteils die Entwicklungen der letzten drei Schuljahre als Quote herangezogen (3-Jahres-Durchschnitt). Diese Quote wird über den gesamten Prognosezeitraum hinweg fortgeschrieben. Dabei werden die jeweiligen Schülergruppen getrennt nach Schularten und Klassen-/Jahrgangs-/Schulbesuchsstufen unter Verwendung differenzierter Eintritts-, Übergangs- und Abgangsquoten fortgerechnet. Ausgangspunkt für den Großteil der Vorausberechnungen sind die Daten aus der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2024/2025.
Die Berechnungen für die Schüler- und Absolventenprognose erfolgen auf Kreisebene. Die Prognose für den Freistaat Sachsen ergibt sich aus der Summe der einzelnen Landkreise (»Bottom-up-Methode«). Durch das differenzierte Prognoseverfahren lassen sich unterschiedliche regionale Entwicklungen und strukturelle Veränderungen separat analysieren und quantifizieren, z. B. Übergangsverhalten von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart.
Fehlende Individualdaten und somit auch fehlende Angaben zum Wohnort der Schüler/-innen und Absolventen/-innen verhindern die Einbeziehung von Pendlerströmen von Schülern/-innen und Absolventen/-innen bei der Berechnung.
Die Anzahl der Schulanfänger/-innen wird mittels einer Eingangsquote bestimmt, die sich auf die Anzahl der Kinder im typischen Einschulungsalter (6- bis unter 8-Jährige) der 8. RBV bezieht.
Die Schülerzahlen in den einzelnen Klassen-/Jahrgangs-/Schulbesuchsstufen der Schularten werden mit Hilfe empirisch begründeter Übergangsquoten berechnet. Diese Übergangsquoten bilden die Basis für die Modellierung der Übergänge von einer Klassen-/Jahrgangs-/Schulbesuchsstufen zur anderen. Berücksichtigt werden darin die Versetzungen und Wiederholungen, die Abgänge sowie die Übergänge aus anderen Schularten und sonstige Wanderungssalden (deterministisches Komponentenverfahren).
Die Vorausberechnung der Schülerzahlen für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen basiert auf Anteilberechnungen der Bevölkerung nach Altersjahren aus den vergangenen Schuljahren.
Die Prognose der Zahl der Schulentlassenen basiert jeweils auf den zuletzt festgestellten empirischen Absolventen- bzw. Abgängerquoten (3-Jahres-Durchschnitt), die auf die jeweils relevante Klassen-/Jahrgangs-/Schulbesuchsstufen der einzelnen Schularten bezogen werden.
Unsicherheitsfaktoren
Die der 4. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose zugrunde gelegten Annahmen sind mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet, die im nachfolgenden skizziert werden sollen:
Die künftige Entwicklung der Bevölkerung hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Geburtenrate sowie von der Entwicklung der Zahl der Migrant/-innen ab. Hinsichtlich der geflüchteten Personen aus der Ukraine ist derzeit völlig unklar, wie viele ukrainische Staatsbürger/-innen in ihr Heimatland zurückkehren werden.
Die Zuwanderung aus dem Ausland entwickelte sich im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren sehr unstet. Die allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen sind hiervon über alle Landkreise und Kreisfreien Städte hinweg betroffen. Weder die folgende Verteilung auf die einzelnen Schularten und Klassen-/Jahrgangs-/Schulbesuchsstufen noch die zukünftige Anzahl der Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen ist absehbar.
Für die Vorausberechnung der Anzahl der Schulanfänger/-innen kann davon ausgegangen werden, dass diejenigen Kinder, die in den nächsten sechs Jahren in die Schule kommen, bereits heute geboren sind. Infolge der Schulpflicht können für diesen Zeitraum die jeweiligen Schulanfängerzahlen ziemlich genau vorausgesagt werden. Zu Abweichungen kann es nur dann kommen, wenn Zu- und Fortzüge in einer Größenordnung erfolgen, die aktuell nicht vorhersehbar ist. Wie groß die Altersjahrgänge in den Folgejahren sein werden, wird maßgeblich durch die Geburtenentwicklung bestimmt.
Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind in der amtlichen Schulstatistik im Freistaat Sachsen Schularten hinzugekommen (Gemeinschaftsschule, Schulen besonderer Art nach §63d Sächsisches Schulgesetz). Aufgrund der bisher fehlenden Datengrundlage ist es besonders schwierig, das Ausmaß des Zugangs (Eintrittsklassen, Übergangsverhalten Grundschule an weiterführende Schulart usw.) an diese Schularten in den ersten Prognosejahren zu quantifizieren. Hierbei spielen persönliche Präferenzen der Schüler/-innen und Eltern sowie das regionale Angebot an Schulstandorten eine zentrale Rolle.
Die in der 3. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose, die 2023 erstellt und veröffentlicht wurde, getroffenen Annahmen für die Eintrittsklassen und Übergangsquoten von der Grundschule an eine weiterführende Schulart haben sich größtenteils bestätigt. Lediglich in den Kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen in der amtlichen Schulstatistik neue Schularten seit dem Schuljahr 2021/2022 hinzukamen, konnten Abweichungen identifiziert und die Berechnungen angepasst werden.
Durch die »Bottom-up-Methode« ist es möglich, landkreisspezifische Unterschiede und Entwicklungen in Bezug auf die Eintrittsklassen und das Übergangsverhalten von der Grundschule an eine weiterführende Schulart separat zu quantifizieren und fortzuschreiben. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die Entwicklung des Bildungsverhaltens grundsätzlich eine wesentliche Unsicherheit darstellt, da persönliche Präferenzen und Entscheidungen der Eltern sowie der Schüler/-innen und das Angebot an den Schulstandorten ausschlaggebend sind.
Der Zugang zu den berufsbildenden Schulen wird insbesondere von der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Lehrstellensituation Sachsens und auf Grund der Einzugsbereiche dieser Schulen in den anderen Ländern der Bundesrepublik bestimmt, sodass die Ergebnisse der Vorausberechnung im Kontext der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage zu betrachten sind.
Besonders die Berufsfachschulen, die Fachschulen und die Schularten des Übergangssystems (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) sind von diesen Faktoren abhängig. Es liegen aus den letzten Jahren zumeist sehr kleine und zudem stark variierende Schülerzahlen vor. Um eine Scheingenauigkeit zu vermeiden, werden die Schülerzahlen linear und auf Basis der letzten Schuljahre fortgeschrieben.
Seit dem Schuljahr 2024/2025 gibt es Zuordnungsveränderungen der Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen. Bis zum Schuljahr 2023/2024 wurden diese in der amtlichen Schulstatistik ausschließlich im Berufsvorbereitungsjahr erfasst. Seit dem Schuljahr 2024/2025 werden diese an den Schularten Berufsschulen, Berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen und Fachoberschulen erfasst. Dies führt zu Brüchen in den Zeitreihen und erschwert die Vorausberechnung.
Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass die Unsicherheiten in den Annahmen und somit auch in den Prognoseergebnissen steigen, je weiter sich die Prognose in die Zukunft erstreckt. Es ist somit zwingend notwendig, die Annahmen und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen und gewonnene Erkenntnisse in zukünftige Prognosen einfließen zu lassen.
Rechtsgrundlagen
- Sächsische Schulstatistikverordnung (SächsSchulStatVO) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
- Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de