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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Abfallentsorgungsanlagen«

Daten und Fakten zum Thema »Abfallentsorgungsanlagen«

Statistikerläuterungen

Behandlung und Beseitigung von Abfällen in Abfallentsorgungsanlagen

Zur Entsorgung von Abfällen in Entsorgungsanlagen werden jährlich nach § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 UStatG Angaben bei zulassungsbedürftigen Anlagen zur Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen erhoben. Zusätzlich aller zwei Jahre (in den geraden Kalenderjahren) kommen bestimmte Erhebungsmerkmale zur technischen Ausstattung der Abfallentsorgungsanlagen hinzu (z. B. Art der Abdichtungssysteme, Kapazität der Anlagen, Verwendung der gewonnenen Energie u. a.). Entsprechend der Art der Abfälle und ihrem Schadstoffgehalt erfolgt ihre Entsorgung in den verschiedenen Abfallentsorgungsanlagen mittels geeigneter Behandlungsverfahren:

  • Deponien,
  • Thermische Abfallverbrennungsanlagen,
  • Chemisch/Physikalische Behandlungsanlagen,
  • Schredderanlagen/Schrottscheren,
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen,
  • Sonstige Behandlungsanlagen,
  • Bodenbehandlungsanlagen,
  • Biologische Behandlungsanlagen,
  • Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen,
  • Anlagen zur stofflichen Verwertung von Altöl,
  • Demontagebetriebe für Altfahrzeuge,
  • Klärschlammfaulbehälter mit Co-Vergärung (ab 2014) sowie
  • Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Darüber hinaus werden in die Erhebung einbezogen:

  • Sortieranlagen,
  • Demontagebetriebe für Altfahrzeuge,
  • Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie
  • Betriebe mit Abfallentsorgungsanlagen (ehemals betriebliche Abfallentsorgung).

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Wirtschaftliche Zuordnung

Um die Herkunft der erzeugten Abfälle auf Branchenebene betrachten zu können, erfolgt im Rahmen der statistischen Auswertung eine Zuordnung der Abfallerzeuger entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes bzw. Unternehmens. Die Brancheneinteilung basiert seit Januar 2008 auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beinhaltet 21 Wirtschaftsabschnitte. In den Auswertungen der Erhebung erfolgt eine Gliederung nach Wirtschaftsabschnitten und Abteilungen auf der Grundlage der WZ 2008.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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