Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ärzte, Zahnärzte, Apotheker«
Daten und Fakten zum Thema »Ärzte, Zahnärzte, Apotheker«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Personal im Gesundheitswesen
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/-innen und Apotheken werden bei den für diese Berufe bestehenden Kammern im Rahmen des Verwaltungsvollzuges und der kontinuierlichen Bestandspflege nach verschiedenen Merkmalen (z. B. bei Personen Alter und Gebietsbezeichnung, Spezialisierungen) registriert. Sie werden jährlich zum 31. Dezember an das Statistische Landesamt übermittelt und dort aufbereitet. Eine Zuordnung erfolgt jeweils zu dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Arbeitsstätte liegt.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
Es gibt noch keinen Qualitätsbericht zu diesem Thema.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de