Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Arbeitskosten«
Daten und Fakten zum Thema »Arbeitskosten«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Arbeitskostenerhebung
Die Arbeitskostenerhebung wird im Abstand von vier Jahren in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten als Stichprobenerhebung durchgeführt. Im Ergebnis ermöglicht sie Aussagen über die Höhe und die strukturelle Zusammensetzung der Kosten des Produktionsfaktors Arbeit je Vollzeiteinheit.
Die Berechnung der Arbeitskosten je geleistete Stunde ist der umfassendste und genaueste Ausdruck für den Preis, den die Unternehmen für den Einsatz von Arbeit effektiv zu zahlen haben. Weitere wichtige Indikatoren sind der Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten - insbesondere der gesetzlichen Lohnnebenkosten.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Arbeitskostenerhebung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de