Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Arbeitsvolumen«
Daten und Fakten zum Thema »Arbeitsvolumen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)
Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.
Arbeitsvolumenrechnung
Die Arbeitsvolumenrechnung liefert ein umfassendes und detailliertes Bild der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen. Mit der zunehmenden Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Zusatzjobs oder so genannte Ein-Euro-Jobs) werden Produktivitätsvergleiche auf Basis der erwerbstätigen Personen problematisch. Mit den Ergebnissen der Arbeitsvolumenrechnung besteht die Möglichkeit, Produktivitätsvergleiche auf der Grundlage von Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden durchzuführen.
Branchen- bzw. Regionalvergleich
Bei einem Branchen- bzw. Regionalvergleich des durchschnittlichen Arbeitsvolumens je Erwerbstätigen ist zu beachten, dass dieser Indikator in besonderem Maße vom Anteil der Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigten geprägt wird, dagegen nur in geringem Maße durch tarifliche Unterschiede. Nicht statthaft sind daher Wertungen als Unterschiede im »Fleiß« oder in der »Arbeitsbereitschaft« der Erwerbstätigen einzelner Branchen oder Regionen (mit unterschiedlichem Branchenmix) ohne genaue Kenntnis der Fakten, die der Rechnung zu Grunde liegen.
Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung in der regionalen ETR war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei den Arbeitsvolumen gab es Verbesserungen bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten und Erwerbstätigen in Nebenbeschäftigung. Außerdem konnten mit Ergebnissen der Neuen Verdiensterhebung bessere länderspezifische Angaben zu durchschnittlichen Jahresarbeits- bzw. Ausfallzeiten in die Berechnungen integriert werden
Inlandskonzept (Erwerbstätigenrechnung)
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die unabhängig von ihrem Wohnort ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.
| Bereiche/Abschnitte | Bezeichnung |
|---|---|
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| B bis F | Produzierendes Gewerbe |
| B bis E | Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe |
| C | Verarbeitendes Gewerbe |
| F | Baugewerbe |
| G bis T | Dienstleistungsbereiche |
| G bis J | Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
| G bis I | Handel, Verkehr, Gastgewerbe |
| J | Information und Kommunikation |
| K bis N | Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen |
| K | Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
| M und N | Unternehmensdienstleistungen |
| O bis T | Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung und Gesundheit |
| O bis Q | Öffentliche Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit |
| R bis T | Sonstige Dienstleistungen |
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de