Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ausbaugewerbe«
Daten und Fakten zum Thema »Ausbaugewerbe«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe (Konjunkturerhebung)
Der Vierteljahresbericht liefert Informationen für die unterjährige Beobachtung der konjunkturellen Entwicklung im Ausbaugewerbe. Der Kreis der Berichtspflichtigen beschränkt sich dabei ab 2018 auf Betriebe mit 23 und mehr tätigen Personen. Es werden zu diesem Berichtkreis Quartals- und Jahreszahlen veröffentlicht.
Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe (Mixmodell)
Die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe ist eine Totalzählung. Das Ausbaugewerbe umfasst die Gruppen 43.2 »Bauinstallation« sowie 43.3 »Sonstiger Ausbau« der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Grundgesamtheit der Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ist eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Sie wird bei Betrieben des Ausbaugewerbes von Unternehmen mit 23 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des Vorjahres. Aus Verwaltungsdaten werden Angaben zum Umsatz und den Beschäftigten für Betriebe mit weniger als 23 Beschäftigten gewonnen. Die Ergänzung um Verwaltungsdaten für Betriebe mit weniger als 23 Beschäftigten führt praktisch zu einer Totalzählung für die Merkmale Beschäftigte und Umsatz.
Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe (Strukturerhebung)
Die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe ist eine Jahreserhebung die im Juni eines Jahres bei ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige mit 10 und mehr tätigen Personen durchgeführt wird. Es werden Quartals- und Jahresdaten erfasst.
Investitionserhebung (Strukturerhebung)
Die Investitionserhebung im Ausbaugewerbe umfasst Jahresangaben für Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen in Sachsen. Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend in diesem Abschnitt tätig sind (Haupttätigkeit). Die Haupttätigkeit der Unternehmen ist die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur Wertschöpfung des gesamten Unternehmens leistet.
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)
Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung bei Unternehmen des Baugewerbes Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de